Wertstoffhof
Der „Wertstoffhof“ steht allen Sendener Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Er liegt im Gewerbegebiet Senden Süd, am Messingweg 15. Das Entsorgungsunternehmen REMONDIS betreibt ihn im Auftrag der Gemeinde.
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes
Tag | ab | bis |
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Mittwoch | 10:00 Uhr | 18:30 Uhr |
Freitag | 14:00 Uhr | 18:30 Uhr |
Samstag | 09:00 Uhr | 14:00 Uhr |
Wer darf anliefern?
Aus gebührenrechtlichen Gründen ist die Anlieferung am Wertstoffhof und für die Fundgrube nur den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Senden gestattet.
Die Mitarbeiter der Firma REMONDIS sind angehalten, dies stichprobenartig zu kontrollieren. Daher ist es wichtig, einen Ausweis mitzuführen, besonders wenn die Anlieferung mit einem Fahrzeug mit ortsfremdem Nummernschild erfolgt.
Sollte ein Dienstleister (zum Beispiel ein Gartenbaubetrieb) mit der für SendenerInnen kostenfreien Anlieferung von gebührenfreien Abfällen in haushaltsüblichen Mengen auf dem Wertstoffhof beauftragt werden, so stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag entsprechende Anlieferungsberechtigungen aus. Diese müssen am Wertstoffhof unaufgefordert vorgezeigt werden und abgegeben werden.
Ansprechpartner für die Anträge ist Jörg Säckl.
Abholung möglich
Auf Wunsch werden sperrige Gegenstände auch abgeholt. Die Abholung ist kostenpflichtig und bei der Firma Remondis in Coesfeld unter Tel. 02541 94450 anzumelden.
Die Kosten für die Abholung betragen bei einer Abfall- bzw. Sperrgutmenge bis 2 Kubikmeter 50 Euro und für jeden weiteren Kubikmeter 5,00 Euro.
Was wird angenommen? Und kostet das was?
Kleinere Mengen Bauholz, Baumischabfälle, Bauschutt und schadstoffhaltiges Holz werden gegen Entgelt angenommen. Die Abrechnung erfolgt am Wertstoffhof zwischen Anlieferer und Personal vor Ort.
Preisliste kostenpflichtiger Abfälle auf dem Wertstoffhof gültig ab 01.01.2022
Folgende Gegenstände können kostenlos abgegeben werden:
Gegenstand | Erläuterung |
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Altglas | Einwegflaschen und –gläser nach Farben getrennt (Blauglas gehört mit in den Grünglascontainer). Glasabfälle wie z. B. Flachglas, Mikrowellengeschirr, Aufflaufformen sind über die Restmülltonne zu entsorgen. |
Altholz | Möbelteile aus Holz (z. B. Bettgestelle, Stühle, Tische) |
Altkleider | Kleider, Schuhe (paarweise gebündelt), Textilien |
Altmetall | Metallteile wie Fahrräder, Wäscheständer, Küchenspülen |
Altpapier | sperrige Kartonagen und Pappen, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher |
Alttextilien | Gardinen, Teppiche |
CDs | ohne Hülle |
Elektroschrott | Elektroherde, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher, Radios, Computer, Elektrokleingeräte wie. z. B. Bügeleisen, Toaster, Haartrockner, ausgediente LED- und Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren |
Grünabfälle | Ast- und Strauchwerk, Laub, keine Küchenabfälle |
Korken | Flaschenkorken aus Natur-Kork |
Kühlgeräte | Kühlschränke, Gefriertruhen |
PE-Folie | sperrige Folien aus Verpackungen, keine Silofolien, keine Dachfolie |
Sperrmüll | sperrige Gegenstände, die im Haushalt anfallen und wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen, z. B. Polstermöbel, Gartenmöbel, großes Spielzeug aus Kunststoff, Matratzen, Teppichböden |
Sperrmüll aus Kunststoff | Gartenmöbel, großes Spielzeug aus Kunststoff |
Styropor | sperriges sauberes, weißes Styropor aus Verpackungen, kein Baustyropor |
Fundgrube: Wenn es weg soll, aber noch "gut" ist
In der Fundgrube können kostenfrei Dinge getauscht werden, von denen sich der Besitzer trennen möchte, die aber „eigentlich zu schade“ sind, um sie wegzuwerfen. Das ist auch im Sinne der Nachhaltigkeit.
Auf der anderen Seite soll die Fundgrube kein Abstellplatz für die Dinge sein, die nicht mehr in die Mülltonne passen. Elektrogeräte sind davon ausgenommen, da vor Ort nicht überprüft werden kann, ob sie noch funktionieren.
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