Gemeinde Senden

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Wertstoffhof

Der „Wertstoffhof“ steht allen Sendener Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Er liegt im Gewerbegebiet Senden Süd, am Messingweg 15. Das Entsorgungsunternehmen REMONDIS betreibt ihn im Auftrag der Gemeinde.

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

Tagabbis
Mittwoch10:00 Uhr 18:30 Uhr
Freitag14:00 Uhr18:30 Uhr
Samstag09:00 Uhr14:00 Uhr

 

Wer darf anliefern?

Aus gebührenrechtlichen Gründen ist die Anlieferung am Wertstoffhof und für die Fundgrube nur den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Senden gestattet.

Die Mitarbeiter der Firma REMONDIS sind angehalten, dies stichprobenartig zu kontrollieren. Daher ist es wichtig, einen Ausweis mitzuführen, besonders wenn die Anlieferung mit einem Fahrzeug mit ortsfremdem Nummernschild erfolgt.

Sollte ein Dienstleister (zum Beispiel ein Gartenbaubetrieb) mit der für SendenerInnen kostenfreien Anlieferung von gebührenfreien Abfällen in haushaltsüblichen Mengen auf dem Wertstoffhof beauftragt werden, so stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag entsprechende Anlieferungsberechtigungen aus. Diese müssen am Wertstoffhof unaufgefordert vorgezeigt werden und abgegeben werden.

Ansprechpartner für die Anträge ist Jörg Säckl.

Abholung möglich

Auf Wunsch werden sperrige Gegenstände auch abgeholt. Die Abholung ist kostenpflichtig und bei der Firma Remondis in Coesfeld unter Tel. 02541 94450 anzumelden.

Die Kosten für die Abholung betragen bei einer Abfall- bzw. Sperrgutmenge bis 2 Kubikmeter 50 Euro und für jeden weiteren Kubikmeter 5,00 Euro. 

Was wird angenommen? Und kostet das was?

Kleinere Mengen Bauholz, Baumischabfälle, Bauschutt und schadstoffhaltiges Holz werden gegen Entgelt angenommen. Die Abrechnung erfolgt am Wertstoffhof zwischen Anlieferer und Personal vor Ort.

Preisliste kostenpflichtiger Abfälle auf dem Wertstoffhof gültig ab 01.01.2022

 

Folgende Gegenstände können kostenlos abgegeben werden:

GegenstandErläuterung
Altglas

Einwegflaschen und –gläser nach Farben getrennt (Blauglas gehört mit in den Grünglascontainer).

Glasabfälle wie z. B. Flachglas, Mikrowellengeschirr, Aufflaufformen sind über die Restmülltonne zu entsorgen.

AltholzMöbelteile aus Holz (z. B. Bettgestelle, Stühle, Tische)
AltkleiderKleider, Schuhe (paarweise gebündelt), Textilien
AltmetallMetallteile wie Fahrräder, Wäscheständer, Küchenspülen
Altpapiersperrige Kartonagen und Pappen, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
AlttextilienGardinen, Teppiche
CDsohne Hülle
ElektroschrottElektroherde, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher, Radios, Computer, Elektrokleingeräte wie. z. B. Bügeleisen, Toaster, Haartrockner, ausgediente LED- und Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren
GrünabfälleAst- und Strauchwerk, Laub, keine Küchenabfälle
KorkenFlaschenkorken aus Natur-Kork
KühlgeräteKühlschränke, Gefriertruhen
PE-Foliesperrige Folien aus Verpackungen, keine Silofolien, keine Dachfolie
Sperrmüllsperrige Gegenstände, die im Haushalt anfallen und wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen, z. B. Polstermöbel, Gartenmöbel, großes Spielzeug aus Kunststoff, Matratzen, Teppichböden
Sperrmüll aus KunststoffGartenmöbel, großes Spielzeug aus Kunststoff
Styroporsperriges sauberes, weißes Styropor aus Verpackungen, kein Baustyropor

 

Fundgrube: Wenn es weg soll, aber noch "gut" ist

In der Fundgrube können kostenfrei Dinge getauscht werden, von denen sich der Besitzer trennen möchte, die aber „eigentlich zu schade“ sind, um sie wegzuwerfen.  Das ist auch im Sinne der Nachhaltigkeit. 

Auf der anderen Seite soll die Fundgrube kein Abstellplatz für die Dinge sein, die nicht mehr in die Mülltonne passen. Elektrogeräte sind davon ausgenommen, da vor Ort nicht überprüft werden kann, ob sie noch funktionieren.

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing