Gemeinde Senden

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Huxburg

Die Gemeinde Senden entwickelt derzeit nördlich des Baugebietes „Mönkingheide-Langeland“ und östlich der B 235 etwa 20 ha Wohnbauland.

Verkehrliche Anbindung des Wohngebiets

Um das Wohnbaugebiets Huxburg an die Bundesstraße (B235) anzuschließen, beginnt im Januar eine umfangreiche Baumaßnahme. Diese soll etwa ein Jahr dauern. Die Informationen zu dieser Umgestaltung der B235 haben wir auf einer Sonderseite zusammengestellt.

Straßennamen und Hausnummern vergeben

Den Grundstücksplan mit Straßennamen und Hausnummern finden Sie hier.

Erschließung Baugebiet Huxburg

Die Erschließung des Baugebietes „Huxburg“ erfolgt in drei Bauabschnitten.  Der 1. und 2 Bauabschnitt sind bereits zur Bebauung freigegeben. 

Der 3. Bauabschnitt wird zum 6. November zur Bebauung freigegeben. 

Entwässerung und Verlegen der Versorgungsleitungen

Um das künftig anfallende Regenwasser aus dem Baugebiet Huxburg abführen zu können, ist eine Verbindung vom geplanten Regenrückhaltebecken im nördlichen Bereich des Baugebietes bis zur Stever vorgesehen.

Dieser Kanal wird unter der B 235 mit einer grabenlosen Verlegung - einer Pressung - ausgeführt.

Auf Seiten des neuen Baugebietes wurde nun die Startbaugrube mit einem Durchmesser von 7 m und einer Tiefe von 5 m für die Pressung unter der B 235 in Richtung der Firma Sennekamp erstellt.

Aktuelle Planunterlagen

Am 15.12.2022 wurde vom Gemeinderat für die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Huxburg"der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefassst. Mit der Bekanntmachung am am 16.12.2022 im Amtsblatt ist die Änderung rechtskräftig.

Bisherige Dokumente (Auswahl)

Aktueller Stand und nächste Schritte

Zuletzt aktualisiert: 02.02.2022

Die Bewerbungsfrist für die Grundstücksvergabe ist abgelaufen. Weitere Informationen zur Grundstücksvergabe finden Sie hier.

1. Änderung Huxburg – Nutzung von Solarenergie

In dem energetischen Konzept wurde empfohlen, eine Festsetzung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen umzusetzen. In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 10.06.2021 wurde entsprechend folgender empfehlender Beschluss gefasst: „Der Bebauungsplan für das Baugebiet Huxburg wird dahingehend geändert, dass eine Pflicht zur Anlegung einer Photovoltaikanlage pro Gebäude (ausgenommen MFH) mit einer Mindestleistung von 4 kWp festgelegt wird“. Daher musste der Bebauungsplan „Huxburg“ geändert werden. Die konkretisierte Festsetzung wurde am 14.09.2021 im zuständigen Bau- und Planungsausschuss (BPA) vorgestellt. Im gleichen Zuge wurde in der Sitzung des BPA der Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Huxburg“ gefasst. Daraufhin wurde die Offenlage vom 01.10.2021 bis zum 02.11.2021 (einschließlich) durchgeführt. Am 07.12.2021 wird der Bebauungsplan dem Bau- und Planungsausschuss im Rahmen der Vorberatung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses vorgelegt. Am 16.12.2021 wurde der abschließende Beschluss durch den Gemeinderat gefasst.

Energetisches Quartierskonzept

Parallel zur Erarbeitung des Bebauungsplanes „Huxburg“ wurde ein Energetisches Quartiers-konzept für dieses Gebiet erarbeitet. Ziel ist ein Neubaugebiet mit nahezu „Null-Emissionen“. Entscheidende Faktoren sind dabei der Wärme-Energiebedarf der Gebäude, die möglichst umweltfreundliche Deckung des Restenergiebedarfs und ein hoher Anteil an erneuerbaren Energien. In der Sondersitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) wurde am 19.05.2021 das Konzept ausführlich vorgestellt und diskutiert.

In der regulären KUM-Sitzung am 10.06.2021 wurden im Sinne eines aktiven Klimaschutzes u. a. folgende Punkte beschlossen, die im Baugebiet umgesetzt werden sollen:

•    Für zu errichtende Gebäude auf gemeindlichen Grundstücken wird als Mindestanforderung der KfW-55-Standard über die abzuschließenden Grundstückskaufverträge verbindlich festgelegt.

•    Es wird ein kostenloses Beratungsangebot für alle Bauinteressierten zu den möglichen energetischen Qualitäten des Gebäudes, zu Energieversorgungssystemen und den hiermit verbundenen Fördermöglichkeiten hinsichtlich der Standards KfW 55/ KfW 55 EE/ KfW 40/ KfW 40EE vorbereitet. Somit werden auch Kaufinteressenten nicht-gemeindeeigener Grundstücke erreicht.

•    Eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von 4 kWp soll festgelegt werden. Die Vorgabe soll im Bebauungsplan festgesetzt werden.

Das gesamte Energetische Quartierskonzept kann hier heruntergeladen werden. Die Niederschrift zur Sitzung des KUM vom 10.06.2021 steht hier zur Verfügung.

Planverfahren (Ursprungsplan)

Der Rat der Gemeinde Senden hat am 24.02.2021 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst. Das Protokoll zur Sitzung ist hier abrufbar. Am 26.02.2021 wurde daraufhin mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt 03/2021 der Bebauungsplan rechtskräftig. Hierdurch ist das Planverfahren formal abgeschlossen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung von dem Plangebiet "Huxburg" liegen nun vor. An diesem Punkt wird nunmehr der „Staffelstab“ aus der Hand der Bauleitplanung an die Erschließungsarbeiten und die Grundstücksvergabe weitergegeben. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, wird dazu berichtet.

Allgemeine Informationen

Um die planungsrechtliche Voraussetzung für die Zulässigkeit von Wohnbebauung zu schaffen, musste der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Zur Sicherstellung einer städtebaulichen Qualität des geplanten Gebietes wurde im Vorfeld zur Aufstellung des Bebauungsplanes zunächst ein Strukturkonzept und darauf aufbauend ein städtebaulicher Entwurf "Gestaltungsplan" erstellt. Aus dem städtebaulichen Entwurf wurde der Bebauungsplan entwickelt, der verbindliche Festsetzungen zur Bebauung der einzelnen Grundstücke vorgibt.

Komplexe Planungsarbeiten

Das Bauleitplanverfahren „Huxburg“ hat es in sich. Nordöstlich des Sendener Ortskerns soll entlang der B 235 die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung von rund 600 Wohneinheiten geschaffen werden. Alleine an der Erstellung des Bebauungsplanes waren rund zehn unterschiedliche Planungs-, Gutachter- und Ingenieurbüros mit mehreren Fachabteilungen beteiligt. So musste etwa für das Thema Immissionsschutz der Gewerbe- und Verkehrslärm sowie die Gerüche aus der Landwirtschaft berücksichtigt werden. Neben den beteiligten Fachbüros kamen auch unterschiedliche Notare und Anwälte zum Einsatz, um die Grundstückskaufgeschäfte abzuwickeln.

Inhaltlich gab und gibt es vielfach Schnittmengen der einzelnen fachlichen Aspekte, die zueinander in Abhängigkeit stehen. Und auch innerhalb der Gemeindeverwaltung arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus fast allen Fachbereichen Hand in Hand.

Es handelt sich, neben dem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“, wohl um das aufwändigste Bauleitplanverfahren in der Gemeinde Senden in den letzten Jahren. Aus heutiger Sicht erweist es sich als richtige Entscheidung das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Huxburg“ vorgezogen bearbeitet zu haben. Da die Genehmigung von der Bezirksregierung aus Münster bereits seit Juni 2019 vorliegt, wird in diesem Zusammenhang von keiner weiteren zeitlichen Verzögerung ausgegangen.

Historie Bauleitplanverfahren - der Blick zurück

Der Gemeindeentwicklungsausschuss der Gemeinde Senden hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Huxburg“ aufzustellen. Im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass durch die direkte verkehrliche Erschließung über die westlich verortete Bundesstraße 235, diese im Nahbereich „Huxburg“ um- und ausgebaut werden muss. Zusätzlich muss der weiter westlich liegende Wall „Siebenstücken“ aus lärmtechnischen Gründen erhöht werden.

Um das geplante Wohnbaugebiet „Huxburg“ über die B 235 zu erschließen, musste die Funktionsfähigkeit des Knotenpunktes L 844 / B 235 / „Huxburgweg“ sichergestellt werden. Hierbei fanden die steigenden Zahlen an Verkehrsbewegungen durch das geplante Wohnbaugebiet „Huxburg" sowie perspektivische / optionale Erweiterungen Berücksichtigung. Die Bearbeitung und Abstimmung der Verkehrsuntersuchung erwies sich als äußerst komplex. Im Januar 2020 konnte schließlich nach einer rund anderthalb Jahre andauernden Planungs- und Abstimmungsphase zwischen der Gemeinde Senden und dem zuständigen Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW ein grundsätzlicher Konsens gefunden werden. Auf dieser Basis wurde die Planung bezüglich der äußeren Haupterschließung und des notwendigen Umbaus der B 235 fortgeführt und konkretisiert und die städtebauliche Konzeption in Form des Gestaltungsplanes fortgeführt. Die weiteren Verfahrensschritte sind der Tabelle unten zu entnehmen.

Die einzelnen Schritte des Verfahrens können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

 

DatumInformationen zum Verfahrensschritt
16.12.2022Inkrafttreten (2. Änderung)
03.02.2022Inkrafttreten (1. Änderung)
16.12.2021

Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Sie finden die Anlagen zur Sitzung des Gemeinderats hier.

01.10.2021 bis 02.11.2021

"Offenlage", Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

Hier finden Sie die Unterlagen der Offenlage:

Planzeichnung DIN A0 im Entwurf

Textliche Festsetzungen DIN A0 im Entwurf

Planzeichnung DIN A3 und Textliche Festsetzungen DIN A4 im Entwurf

Begründung im Entwurf

 

14.09.2021

 

Bau- und Planungsausschuss Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes und Druchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB

Weitere Informationen

26.02.2021

Inkrafttreten (Ursprungsplan)

Amtsblatt 03/2021

24.02.2021

Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Nachfolgend finden Sie die Anlagen zur Sitzung des Gemeinderats, hier geht es zum Ratsinformationssystem.

Anlage 01 - Abwägung frühzeitige Beteiligung

Anlage 02 - Abwägung Offenlage

Anlage 03 - Begründung zum Bebauungsplan

Anlage 04 - Planzeichnung zum Bebauungsplan Huxburg

Anlage 05 - Textliche Festsetzungen DIN A4

Anlage 06 - Textliche Festsetzungen DIN A0

Anlage 07 - Umweltbericht inkl. Darstellung der vorgezogenen Artenschutzmaßnahme für die Vogelart Bluthänfling

Anlage 08 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Huxburg

Anlage 09 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Errichtung eines Regenwasserrückhaltebeckens für das Wohngebiet Huxburg

Anlage 10 - Dokumentation zur Schaffung von Ersatzquartieren – Fledermauskaesten – zur Aufstellung des Bebauungsplanes Huxburg

Anlage 11 - Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung eines Regenwasserrückhaltebeckens für das Wohngebiet Huxburg

Anlage 12 - Verkehrsuntersuchung zum Baugebiet Huxburg in Senden

Anlage 13 - Verkehrslärmgutachten Auswirkungen auf Bestand

Anlage 14 - Schallimmissionsprognose zum Verkehrs- und Gewerbelärm (Mobilstation) innerhalb des Bebauungsplangebietes Huxburg

Anlage 15 - Geruchsimmissionen Stellungnahme

Anlage 16 - Planung Umbau B 235 Vorentwurf Teil Nord

Anlage 17 - Planung Umbau B 235 Vorentwurf Teil Süd

30.11.2020 - 15.01.2021

"Offenlage", Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

Hier finden Sie die Unterlagen der Offenlage:

Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes

Entwurf der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes DIN A4

Entwurf der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes DIN A0

Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan

Umweltbericht inkl. Darstellung der vorgezogenen Artenschutzmaßnahme für die Vogelart „Bluthänfling“

Dokumentation zur Schaffung von Ersatzquartieren – Fledermauskästen – zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Huxburg“

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Huxburg“

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Errichtung eines Regenwasserrückhaltebeckens für das Wohngebiet „Huxburg“

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung eines Regenwasserrückhaltebeckens für das Wohngebiet „Huxburg“ inkl. Darstellung der vorgezogenen Artenschutzmaßnahme für die Vogelart „Feldsperling“

Verkehrsuntersuchung zum Baugebiet „Huxburg“ in Senden

Planung Umbau B 235 Vorentwurf Teil Süd

Planung Umbau B 235 Vorentwurf Teil Nord

Immissionsschutz-Gutachten; Verkehrslärmuntersuchung zum Baugebiet „Huxburg“ bzgl. der Auswirkungen der Neuverkehre auf die Bestandsbebauung

Immissionsschutz-Gutachten; Schallimmissionsprognose zum Verkehrs- und Gewerbelärm (Mobilstation) innerhalb des Bebauungsplangebietes „Huxburg“

Geruchstechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung „Huxburg“

Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Huxburg“ eingegangen sind und deren Abwägung („Abwägungstabelle“)

Vermerk zur Prüfung auf Kampfmitteln

Beschlussvorlage Gemeindeentwicklungsausschuss vom 29.09.2020

Niederschrift Gemeindeentwicklungsausschuss vom 29.09.2020

29.09.2020

Gemeindeentwicklungsausschuss  u. a. Beschluss zur Druchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB

Weitere Informationen

17.06.2020

Gemeindeentwicklungsausschuss  Prüfung der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB vorgetragenen Anregungen und Vorstellung des weiterentwickelten Gestaltungsplanes

Weitere Informationen

08.04.2020 - 18.05.2020

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

Hier finden Sie die Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung:

Gestaltungsplan (vorläufiger Stand)

Geltungsbereich

Begründung im Vorentwurf

Artenschutzprüfung

Artenschutz Dokumentation CEF-Maßnahme

Verkehrsuntersuchung

Planung B 235 Teil Nord

Planung B 235 Teil Süd

Schalltechnische Untersuchung (Verkehrslärm)

Immissionsschutz Gutachten Gerüche

Immissionsschutz Gutachten Gerüche -Ergänzung-

26.03.2020

Bebauungsplan /Städtebau "Gestaltungsplan"

Beschluss erweiterter Geltungsbereich gem. § 2 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und grundsätzliche Zustimmung zum vorläufigen Gestaltungsplan durch Gemeinderat

Weitere Informationen

13.06.2019

Flächennutzungsplan

Genehmigung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes "Huxburg"

21.03.2019

Flächennutzungsplan

Beschluss der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Gemeinderat

hier: Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Weitere Informationen

07.03.2019

Flächennutzungsplan:

Vorberatung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Gemeindeentwicklungsausschuss

hier: Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Weitere Informationen

28.12.2018 bis 31.01.2019

Flächennutzungsplan, Offenlage:

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

25.06.2018 bis 27.07.2018

Flächennutzungsplan, frühzeitige Beteiligung:

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

19.04.2018

Städtebau, Strukturkonzept  / Flächennutzungsplan:

Auswahl der "Varainte B" der Strukturkonzepte als Basis für den städtebaulichen Entwurf und Beschluss, den Flächennutzungsplan losgelöst vom Bebauungsplan in dem Verfahrensablauf vorzuziehen, Beschluss durch Gemeindeentwicklungsausschuss

Weitere Informationen

20.01.2018

Exkursion:

Durchführung einer Exkursion für die Entwicklung des Baugebietes "Huxburg" mit den politischen Vertretern, dem begleitenden Planungsbüro und der Verwaltung

09.02.2017

Bebauungsplan "Huxburg" und Flächennutzungsplan:

Beschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Huxburg" gem. § 2 Abs. 1 BauGB durch Gemeindeentwicklungsausschuss

Ansprechpartner/in

GrundstücksvergabeTief- und StraßenbauBauleitplanverfahren

Team Liegenschaften

 

Tel. 02597 699-253
grundstuecke(@)senden-westfalen.de

Herr Marcus Thies

 

Tel. 02597 699-308
m.thies(@)senden-westfalen.de

Herr Philipp Fister

 

Tel. 02597 699-324
p.fister(@)senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing