Windenergie
Damit in Zukunft auch in Senden Anlagen zur Nutzung von Windenergie zur Stromerzeugung geplant, beantragt und gebaut werden können, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Sachlicher Teilplan „Wind“ rechtskräftig
Zuletzt aktualisiert: 17.06.2022
Mit Datum vom 09.06.2022 wurde der Sachliche Teilplan „Wind“ der Gemeinde Senden durch Bezirksregierung Münster genehmigt. Lediglich für den durch die Gemeinde vorgesehenen Windenergiebereich (WEB) Nr. 19 wurde durch die Bezirksregierung von der Genehmigung abgesehen, da nach dortiger Auffassung noch Fragen hinsichtlich der FFH-Verträglichkeit formell nicht hinreichend beantwortet wurden.
Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Senden in seiner Sitzung vom 14.06.2022 der Genehmigung einstimmig zugestimmt hat, wurde die Genehmigung am 15.06.2022 im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht. Der Sachliche Teilplan „Wind“ ist damit rechtskräftig.
Damit wurde das Verfahren erfolgreich beendet, welches vor fast genau neun Jahren, am 02.07.2013, seinen Anfang genommen hat. Durch verschiedenste Änderungen in der Gesetzgebung und auch in der einschlägigen Rechtsprechung wurde das Verfahren mehrfach ausgebremst. 2021 wurde dann ein vollständig neues Szenario erarbeitet, welches aufgrund von Eingaben aus der Öffentlichkeit und auch von den beteiligten Behörden geringfügig angepasst wurde und nun im rechtskräftigen Sachlichen Teilplan „Wind“ wieder zu finden ist.
Durch den Sachlichen Teilplan „Wind“ werden insgesamt rund 196 ha Fläche für die Windenergie ausgewiesen, im Umkehrschluss wird das übrige Gemeindegebiet hiervon ausgeschlossen (sog. Ausschlusswirkung gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Hiermit wird der Windenergie substanziell Raum zur Verfügung gestellt.
Der Sachliche Teilplan „Wind“, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung zum Verfahrensgang können hier oder im Rathaus (Zimmer 303 / 304) eingesehen werden. Die Genehmigung kann hier heruntergeladen werden.
Historie - der Blick zurück
Seit 2013 gibt es in Senden die Absicht, Windenergie zur Energieerzeugung zu nutzen. Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes hat der Gemeinderat auch die Erstellung einer Windpotentialanalyse beschlossen.
Datum | Titel der Veranstaltung / des Verfahrensschrittes | weitere Informationen |
---|---|---|
09.06.2022 | Bezirksregierung Münster | Genehmigung des Sachlichen Teilplans „Wind“ durch die Bezirksregierung Münster |
09.03.2022 | Gemeinderat | einstimmiger Beschluss des Rates der Gemeinde Senden für sachlichen Teilplan „Wind“ zur Sitzung |
10.12.2021 bis 03.01.2022 | Beschränkte 3. erneute Offenlage | Hier finden Sie die Unterlagen der Beteiligung: Flächenszenario inkl. Änderungen für die beschränkte 3. erneute Offenlage |
05.07.2021 bis 31.08.2021 | 2. Erneute Offenlage | Die zugehörigen Dokumente sind im Ratsinformationssystem hinterlegt. |
29.06.2021 (Bösensell) 30.06.2021 (Ottmarsbocholt) 01.07.2021 (Senden) | Informationsveranstaltungen in den Ortsteilen | Bösensell: Herleitung Flächenszenario Ottmarsbocholt: Herleitung Flächenszenario Senden Herleitung Flächenszenario
Hier finden sie die allgemeinen Präsentationen der Veranstaltungen: Historie und Zielsetzung Rechtliche Einordnung |
24.06.2021 | Ausschuss für Klimaschutz, Mobilität und Umwelt | Beschluss der 2. erneuten Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB Weitere Informationen zur 2. erneuten Offenlage sowie die zugehörigen Dokumente sind im Ratsinformationssystem hinterlegt. |
28.12.2018 bis 08.02.2019 | 1. Erneute Offenlage | Die zugehörigen Dokumente sind im Ratsinformationssystem hinterlegt. |
12.12.2018 | Gemeindeentwicklungsausschuss | Beschluss der erneuten 1. Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB Weitere Informationen zur 1. erneuten Offenlage sowie die zugehörigen Dokumente sind im Ratsinformationssystem hinterlegt. |
01.06.2018 bis 13.07.2018 | Offenlage | |
19.04.2018 | Gemeindeentwicklungsausschuss | Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Weitere Informationen zur Offenlage sowie die zugehörigen Dokumente sind im Ratsinformationssystem hinterlegt. |
28.02.2018 | Informationsveranstaltung "Windenergie in Senden" | Protokoll der Informationsveranstaltung Präsentation des Planungsbüro Drees & Huesmann "Bürgerinformation Windenergie" Präsentation der öKon GmbH: "Artenschutz" |
05.10.2017 | Gemeindeentwicklungsausschuss | Diskussion der Flächenkulisse vor dem Hintergrund neuer landespolitischer Absichten |
30.03.2017 | Gemeindeentwicklungsausschuss | Beschluss über die Flächenkulisse zur Durchführung der Öffentlichen Auslegung |
15.10.2017 bis 30.11.2017 | Frühzeitige Beteiligung | |
28.04.2015 und 01.09.2015 | Gemeindeentwicklungsausschuss | Kenntnisnahme der Potenzialflächen-Untersuchung und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung |
29.01.2015 | Informationsveranstaltung | Vorstellung des 2015 aktuellen Flächenszenarios |
02.07.2013 | Gemeindeentwicklungsausschuss | Aufstellungsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie |
Alle Informationen aus den öffentlichen Sitzungen des Gemeindeentwicklungsausschusses finden Sie im Sitzungskalender / Ratsinformationssystem zu den jeweiligen Sitzungen.
Zusätzlich hat ein interfraktioneller Arbeitskreis sich in insgesamt 11 Sitzungen seit 2013 mit der Thematik und der Entwicklung des Flächenszenarios beschäftigt.
BImSchG-Antrag zu Errichtung von zwei Windenergieanlagen in Bösensell
Zuletzt aktualisiert: 17.08.2021
Kreis Coesfeld genehmigt zwei Windenergieanlagen in Bösensell
Bekanntmachung Amtsblatt Kreis Coesfeld vom 16.08.2021
Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG hat bei der zuständigen Genehmigungsbehörde des Kreises Coesfeld 2019 einen Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamthöhe von je 240 m in der Gemeinde Senden an den Standorten Gemarkung Bösensell, Flur 17, Flurstück 3 (WEA 1) und Flurstück 18 (WEA 2) eingereicht.
Für dieses Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist der Kreis Coesfeld zuständig. In einer Pressemitteilung vom 02.08.2021 heißt es hierzu sinngemäß: "Mit Bescheid vom 29.07.2021 hat der Kreis Coesfeld zwei Windkraftanlagen in Senden-Bösensell genehmigt. Die Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt des Kreises ist für den 16.08.2021 vorgesehen. Der Genehmigungsbescheid hat jeweils einen Umfang von rund 200 Seiten. Der Kreis Coesfeld hat die Antragsunterlagen sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich der vielen Anregungen, Hinweise und Bedenken einer eingehenden umfänglichen Prüfung unterzogen. Im Ergebnis bestand jeweils der Anspruch auf Erteilung der Genehmigung". Die Pressemitteilung des Kreises kann hier abgerufen werden. Die Pressemitteilung der Gemeinde Senden steht hier mit weiteren Informationen zur Verfügung.
Die Gemeinde Senden ist als Behörde in diesem Verfahren beteiligt und hat mit Schreiben vom 17.08.2020 an den Kreis Coesfeld das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Bösensell versagt, da die rechtliche Grundlage für die Beurteilung des Antrags die 2. Änderung des FNP aus 2003 ist. Für die planungsrechtliche Beurteilung sind derzeit noch die Regelungen der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2003 mit den beiden Konzentrationszonen „Kley“ und „Schölling“ relevant, welche die Errichtung von WEA an anderer Stelle im Gemeindegebiet ausschließen. Die vorgesehenen Standorte für Windenergieanlagen liegen außerhalb der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen und widersprechen damit den Vorgaben des FNP. Dieser steht dem Vorhaben als öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB entgegen. In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 27.08.2020 wurde der Antrag beraten und die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bestätigt. Der Kreis Coesfeld hat nach seiner Prüfung letztlich die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen der Genehmigung der beiden Windenergieanlagen ersetzt.
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