Mietspiegel
Ab dem 1. Dezember 2024 gibt es für Senden einen neuen Mietspiegel. Dieser gibt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im nicht öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Zweck des Mietspiegels:
Er dient als neutrale Marktübersicht, an der sich die Mietparteien bei der Festsetzung der Miete orientieren können. Ein Mieter kann daran erkennen, wie hoch die Mieten in einer Kommune üblicherweise sind und so Angebote leichter einschätzen.
Aber auch die Vermieter haben damit eine Handhabe, die Miete für ihre Wohnung angemessen zu wählen. Die Vergleichsmiete wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558, Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch) gebildet, die in der Gemeinde in den letzten vier Jahren für vergleichbaren Wohnraum gezahlt wurden. Dabei spielen die Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage eine Rolle. Was genau sich hinter den Kategorien verbirgt, wird im Mietspiegel erläutert.
Den aktuellen Mietspiegel der Gemeinde Senden finden Sie hier zum Download (PDF).
Mietspiegel weiterer Kommunen im Kreis Coesfeld finden Sie auf der Homepage des
Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld.
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