Gemeinde Senden

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Bebauungspläne

Der Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Gemeindegebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Er besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist. Dazu gehören insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und mehr. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und als Satzung beschlossen. Bauvorhaben müssen im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen.

Auf den folgenden Seiten sind die Bebauungspläne der Gemeinde Senden - nach Ortseilen getrennt - als pdf-Dokumente abrufbar. Dieses Angebot stellt einen Service dar, um Ihnen eine erste Orientierung zu geben und ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Teilweise sind die Bebauungspläne aufgrund der in Vergangenheit durchgeführten Änderungen sehr umfangreich und nicht „leicht lesbar“. Fast immer sind zum vollständigen Verständnis der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes darüber hinaus weitere Gesetze hinzuzuziehen, zum Beispiel die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diverse Gebiete in der Gemeinde Senden sind nicht durch einen Bebauungsplan überplant. Für diese Bereiche gibt es keine verbindlichen Festsetzungen, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Die Bebauung richtet sich hier, soweit ein Grundstück im "Innenbereich" verortet ist, nach § 34 Baugesetzbuch. Ein Bauvorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Im Gegensatz hierzu gibt es außerhalb des Bebauungszusammenhanges den sogenannten "Außenbereich". Die Bebaubarkeit richtet sich hier nach § 35 Baugesetzbuch. Der Außenbereich ist grundsätzlich von Bebauung frei zu halten.

Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bildet nur der Originalplan der Gemeinde Senden, der im Fachbereich IV Bauen und Planen eingesehen werden kann. Hier können Sie beraten werden sowie Ausschnitte aus den rechtskräftigen Bebauungsplänen und dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Senden mit allen planungsrelevanten Festsetzungen erhalten.

Lassen Sie sich deshalb im Zweifel fachkundig beraten: Hilfestellung geben Ihnen neben dem Fachbereich Bauen und Planen insbesondere Architekturbüros. Bei Fragen zum Verständnis der Pläne helfen Ihnen auch die Ansprechpartner Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt.

Die Bebauungspläne der Gemeinde Senden sind auch über das interaktive Geoinformationsportal des Kreises Coesfeld abrufbar.

 

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing