Kommunalwahl 2025
Am Sonntag, 14. September, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen aufgerufen, an den Kommunalwahlen teilzunehmen.
Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten,
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wollten Sie schon einmal bei einer Wahl aktiv dabei sein?
Für die Durchführung dieser Wahl werden wieder fleißige Helferinnen und Helfer gesucht. Ihre Anmeldung ist freiwillig und gilt nur für die anstehende Kommunalwahl. Aber auch für zukünftige Wahlen sucht die Gemeinde Senden Freiwillige, die bereit sind, bei der Durchführung der Wahl und der Auszählung der Stimmen mitzuhelfen.
Mindestalter 16 Jahre
Voraussetzung für die Einberufung als Wahlhelferin und Wahlhelfer ist bei der Kommunalwahl ein Mindestalter von 16 Jahren und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit. Besondere Kenntnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht erforderlich.
Flexibler Einsatz
Der Einsatz erfolgt nur am Wahltag selbst. Nicht jeder muss den ganzen Tag im Einsatz sein, das kann flexibel innerhalb des Wahlvorstandes abgesprochen werden. Zur Auszählung der Stimmen um 18 Uhr müssen jedoch alle dabei sein. Für den Einsatz als Wahlhelfer oder Wahlhelferin wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € gezahlt.
Bei Interesse füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus oder senden eine E-Mail an wahlhelfer(at)senden-westfalen.de sich bitte an
Hintergrundinformationen zur Wahl
Die Wahl der kommunalen Vertretungen finden alle fünf Jahre statt.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung - also dem Sendener Gemeinderat - hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.
Auf der Webseite des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen stehen detaillierte Informationen zu den Kommunalwahlen 2025 bereit.
Wahl des Landrats und des Kreistags
Informationen über die Wahl des Landrats und des Kreistags finden Sie auf der Seite des Kreises Coesfeld.
Kontaktdaten
Für weitere Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Rathaus, Nebengebäude 2
Anton-Aulke- Ring 62
Lageplan
Tel. 02597 699-804
Fax. 02597 699-100
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