Gemeinde Senden

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Entwicklungskonzepte

Nachfolgend werden aktuelle Entwicklungskonzepte mit Bezug zur Gemeindeenwicklung dargestellt.

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Seit September 2014 hat die Gemeinde Senden ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK). Das ISEK stellt eine „Handlungsanleitung“ für eine zukünftige städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles Senden - vor allem für den Ortskern - dar.

Förderung
Die Gemeinde Senden hat für das ISEK (bzw. einzelne Maßnahmen) in den Jahren 2015 bis 2017 entsprechende Zuwendungsbescheide erhalten. Im letzten Jahr hat die Gemeinde Senden aus dem Städtebauförderungstopf 1.300.000 Euro für die Umgestaltung des Laurentiuskirchplatzes und den Neubau der Steverbrücke an der Realschule erhalten.

Das Konzept umfasst insgesamt 53 Einzelmaßnahmen. Einige werden durch die Städtebauförderung unterstützt. Andere Maßnahmen an den gemeindlichen Gewässern Stever und Dümmer waren Bestandteil der Regionale 2016, einem Strukturförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Konzept wurde aufgestellt, um vor allem den Ortskern und seine angrenzende Umgebung zukunftsfähig zu gestalten. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Funktion, die Aufenthaltsqualität und das Erscheinungsbild gelegt. Die Bürgerschaft wurde in zwei Planungswerkstätten an der Erstellung beteiligt.

Der Geltungsbereich des ISEK umfasst nicht nur den Ortskern Sendens, sondern erstreckt sich gen Westen über den Bürgerpark bis zum Schloss Senden und gen Osten bis zum Hofgut Grothues-Potthoff. Ein wichtiger Baustein ist dabei der Dortmund-Ems-Kanal. Ziel ist es, Bürger und Besucher, die am Kanal oder an den anderen Gewässern Sendens ihre Freizeit verbringen, auch in den Ortskern zu locken.

Schrittweise Umsetzung
Die Umsetzung des ISEK ist ein dauerhafter Prozess. In den letzten Jahren wurde einzelne Maßnahmen wie der Neubau zweier Steverbrücken am Gymnasium und an der Realschule im Schulzentrum Senden oder die Umgestaltung des Schulhofes der Edith-Stein-Hauptschule bereits umgesetzt.

Manche Maßnahmen befinden sich aktuell in der Umsetzung, wie z. B. die Platzgestaltung am Kanal oder die Ortskerngestaltung und manche Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren beantragt und dann umgesetzt werden.

Einzelhandelskonzept

Die Gemeinde Senden verfügt über ein gesamtgemeindliches Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2009, das zwischenzeitlich aktualisiert und am 17.05.2018 vom Rat der Gemeinde Senden als fortgeschriebenes „Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Senden“ beschlossen wurde.

Erläuterung
Das Einzelhandelskonzept stellt eine unverzichtbare Grundlage für sachgerechte Planungen zur Steuerung des Einzelhandels sowie zur Beurteilung und Abwägung von (insbesondere großflächigen) Einzelhandelsvorhaben dar. Es erleichtert der Gemeinde frühzeitig mögliche Auswirkungen einzelner Planvorhaben bzw. Standortentscheidungen auf die Versorgungsstrukturen im Gemeindegebiet einschätzen zu können.

Das Konzept dient Verwaltung und Politik der Gemeinde Senden so als fundierte Bewertungsgrundlage und Orientierungshilfe für sachgerechte Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit der einzelhandelsspezifischen Entwicklung.

Das Konzept kann hier heruntergeladen werden: Einzelhandelskonzept

Potenzialflächenstudie

Die Gemeinde Senden hat von 2013 bis 2014 eine Studie "Potenzialflächen der baulichen Entwicklung sowie Nachverdichtung in den Innenbereichen der Gemeinde Senden" erarbeiten lassen.

Erläuterung
Das Thema der Nachverdichtung in den Siedlungsbereichen oder auch Innenbereichen einer Gemeinde ist in den vergangenen Jahren im zunehmenden Maße in den Fokus der Stadtentwicklung gerückt, wenn auch im stärkeren Maße in größeren Städten. Hierbei lassen sich mehrere Gründe und Ziele identifizieren:

- wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit Boden und Bereitstellung von Baumöglichkeiten unter Nutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen;
- vor dem Hintergrund des demographischen Wandels (u. a. der Verkleinerung der Haushaltsgrößen) eine bessere Auslastung vorhandener Versorgungsnetze;
- mit der Novelle 2013 des BauGB erhält der Aspekt der Innenentwicklung ein besonderes Gewicht als öffentlicher Belang in der Abwägung bei der Frage, ob Entwicklungsflächen am Siedlungsrand - nach außen - genutzt werden sollen sowie
- veränderte Rahmensetzungen durch die geänderten Zielsetzungen der Landes- und Regionalplanung in NRW und im Münsterland mit dem Ziel des neuen Landesentwicklungsplanes LEP die tägliche Versiegelung bzw. den Flächenverbrauch zu senken.

Insbesondere die letzten beiden Punkte sind als vorgegebene Grundsätze und Ziele im Rahmen der Entwicklungs- und Bauleitplanung zu beachten.

Die Studie kann hier heruntergeladen werden: Nachverdichtungsstudie

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing