Katasterauszüge
Als Ergänzung der Dienstleistungen bezüglich der Erstellung von Katasterauszügen beim Kreis Coesfeld können auch von der Gemeindeverwaltung Katasterauszüge erstellt werden.
Für einen Katasterauszug wird eine pauschale Verwaltungsgebühr von 30 Euro fällig.
Akteneinsicht
Das Recht auf Einsichtnahme
Akteneinsicht kann nur der/die Grundstückseigentümer/in nehmen. Es besteht die Möglichkeit mittels Vollmacht dieses Recht auf eine andere Person zu übertragen. Sind mehreren Personen Eigentümer/innen, z. B. bei einer Erbengemeinschaft, muss jede/r Eigentümer/in einer Akteneinsicht schriftlich zustimmen. In diesen Fällen nutzen Sie bitte entsprechend mehrere Vollmachten, d. h. eine Vollmacht je Eigentümer/in. Bitte benutzen Sie den hier hinterlegten Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht.
Gebühren für Auszüge
Für Kopien und Scans aus einer Bauakte fallen Gebühren an. Eine Übersicht dieser Gebühren ist hier hinterlegt.

Ansprechpartner/in
Herr Schulte
Tel.: 02597699-304
e.schulte(@)senden-westfalen.de
Frau Höltker
Tel. 02597 699-314
u.hoeltker(@)senden-westfalen.de
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