Gemeinde Senden

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ACHTUNG 26.09.2023

Die aktuellen Förderprogramme  für Stecker-Solar-Anlagen, Bohrungen für die Nutzung von Erdwärme und Dach - und Fassadenbegrünung mit einem gesamten Fördervolumen von 50.000 Euro sind Stand 26.09.2023 ausgeschöpft. Es werden keine Anträge mehr angenommen. Vielen Dank an alle, die mit diesen Projekten einen Beitrag zu mehr Klima - und Umweltschutz leisten.

Kommunale Förderprogramme

Mit dem  Klimaschutzkonzept 2021 der Gemeinde Senden ist die Auflegung  mehrerer Förderprogramme für unterschiedliche Zielgruppe beschlossen worden. Durch finanzielle Anreize sollen z.B. stärkere Sanierungs- und Photovoltaiknutzungsaktivitäten, sowie Investitionen in Richtung Klimaanpassung generiert werden.

 

Bisherige Förderprogramme der Gemeinde Senden

2023 Förderschwerpunkt Stecker-Solar-Anlagen, Bohrungen für Erdwärme, Dach- und Fassadenbegrünung

In 2023 wurden die mit großer Begeisterung in 2022 genutzten drei Förderprogramme fortgesetzt. Am 26.09.2023 war die gesamte zur Verfügung stehende Fördersumme von 50.000 € ausgeschöpft. Bis dahin sind 191 Anträge für Stecker-Solar-Anlagen, 10 Anträge für Dach- und Fassadenbegrünung sowie 5 Anträge zur Unterstützung der Bohrung für die Nutzung von Erdwärme bei der Gemeinde Senden eingegangen und bewilligt worden.

Nachweise für die geförderten Anlagen, Bohrungen und Begrünungen schicken Sie bitte entsprechend des Förderschwerpunktes an die jeweilige email-Adresse:

Bereich Stecker-Solar-Anlagenstecker-solar@senden-westfalen.de
Bereich Bohrungen für Erdwärmeerdwaerme@senden-westfalen.de
Bereich Dach - und Fassadenbegrünungdachgruen@senden-westfalen.de

Ansprechpartnerin im Fachbereich IV: Kristin Sulc, Tel. 02597 699-302

 

2022 Förderschwerpunkt Stecker-Solar-Anlagen, Bohrungen für Erdwärme, Dach- und Fassadenbegrünung

Für die drei Förderprogramme standen gesamt 75.000 € zur Verfügung. Bis zum 25.01.2023 - Zeitpunkt der Ausschöpfung der Fördersumme - sind bei der Gemeinde 112 Anträge für Stecker-Solar-Anlagen, 26 Anträge zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie 27 Anträge zur Förderung von Bohrungen für Erdwärme eingegangen und bewilligt worden.

 

Stecker-Solar-Anlagen:

Hier wurde eine in der Gemeinde Senden neu installierte Stecker-Solar-Anlage bis 600 Watt Anschlussleistung mit 50% des Kaufpreises, maximal jedoch mit 200 € pro Anlage gefördert. Gefördert wurde maximal eine Anlage pro Wohneinheit und Antragsteller/ in.

 

Bohrungen zur Nutzung der Erdwärme

Für im Gemeindegebiet Senden liegende Wohngebäude wurden Bohrungen für Erdwärmesonden in Verbindung mit Wärmepumpen gefördert. Die Förderung wurde sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsbauten gewährt. Dabei wurde eine entsprechende Bohrung mit je 15 € pro Bohrmeter, maximal jedoch mit 1.500 € gefördert. Die Förderung wurde pro Grundstück nur einmal gewährt.

 

Dach- und Fassadenbegrünung

Für im Gemeindegebiet Senden liegende Wohngebäude, angrenzende Nebengebäude und Anlagen konnte eine Förderung für eine Dach- und/ oder Fassadenbegrünung beantragt werden. Dabei wurde eine in der Gemeinde Senden neu auf- oder angebrachte Dach- und/ oder Fassadenbegrünung mit 20 €/m² bzw. maximal mit 50% der förderfähigen Kosten gefördert. Die maximale Förderung für eine Dach – und Fassadenbegrünung betrug 500 € je Förderantrag. Gefördert wurde eine Maßnahme je antragstellender Person und Grundstück.

 

 

2021 Förderschwerpunkt Photovoltaikanlagen und/ oder Speicher

Die Gemeinde Senden förderte Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden mit oder ohne Speicher mit einer gesamten Fördersumme von 80.000 € . In etwa sechs Monaten wurden insgesamt 96 Anträge für Zuschüsse zu einer Photovoltaikanlage und/oder einem Speicher gestellt. Somit wurden 89 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 924  kWp und 85 (Batterie-) Speicher mit einer Gesamtleistung von 767 kWh gefördert.

Dabei wurde eine in der Gemeinde Senden neu installierte Photovoltaikanlage mit je zunächst 100, dann mit 75 € pro kWp, maximal jedoch 500 bzw. 375 € gefördert. Ein (Batterie-) Speicher wurde ebenfalls mit 100 bzw. 75 € pro kW, höchstens jedoch mit 500 bzw. 375 € bezuschusst. Gefördert wurde maximal eine Anlage pro Grundstück.

 
Die Gemeinde Senden bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für diesen großartigen und erfreulichen Beitrag zur Energiewende, zum Klima- und Umweltschutz.

 

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing