Kommunale Förderprogramme
Mit dem Klimaschutzkonzept 2021 der Gemeinde Senden ist die Auflegung mehrerer Förderprogramme für unterschiedliche Zielgruppe beschlossen worden. Durch finanzielle Anreize sollen z.B. stärkere Sanierungs- und Photovoltaiknutzungsaktivitäten, sowie Investitionen in Richtung Klimaanpassung generiert werden.
Planung von kommunalen Förderprogrammen für 2023
06. März 2023
Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 02.03.2023 wurde über eine Weiterführung der Förderprogramme für Stecker-Solar-Anlagen, Bohrungen für die Nutzung von Erdwärme und Dach- und Fassadenbegrünung beraten. Vorbehaltlich der Ergebnisse der Haushaltsberatung wird das Förderprogramm voraussichtlich im April 2023 neu aufgelegt und Anträge können dann gestellt werden. Entsprechende Informationen erhalten Sie in den nächsten Wochen an dieser Stelle auf unserer Homepage.
Bisherige Förderprogramme der Gemeinde Senden
2022 Förderschwerpunkt Stecker-Solar-Anlagen, Bohrungen für Erdwärme, Dach- und Fassadenbegrünung
Für die drei Förderprogramme standen gesamt 75.000 € zur Verfügung. Bis zum 25.01.2023 - Zeitpunkt der Ausschöpfung der Fördersumme - sind bei der Gemeinde 112 Anträge für Stecker-Solar-Anlagen, 26 Anträge zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie 27 Anträge zur Förderung von Bohrungen für Erdwärme eingegangen und bewilligt worden.
Stecker-Solar-Anlagen:
Hier wurde eine in der Gemeinde Senden neu installierte Stecker-Solar-Anlage bis 600 Watt Anschlussleistung mit 50% des Kaufpreises, maximal jedoch mit 200 € pro Anlage gefördert. Gefördert wurde maximal eine Anlage pro Wohneinheit und Antragsteller/ in.
Bohrungen zur Nutzung der Erdwärme
Für im Gemeindegebiet Senden liegende Wohngebäude wurden Bohrungen für Erdwärmesonden in Verbindung mit Wärmepumpen gefördert. Die Förderung wurde sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsbauten gewährt. Dabei wurde eine entsprechende Bohrung mit je 15 € pro Bohrmeter, maximal jedoch mit 1.500 € gefördert. Die Förderung wurde pro Grundstück nur einmal gewährt.
Dach- und Fassadenbegrünung
Für im Gemeindegebiet Senden liegende Wohngebäude, angrenzende Nebengebäude und Anlagen konnte eine Förderung für eine Dach- und/ oder Fassadenbegrünung beantragt werden. Dabei wurde eine in der Gemeinde Senden neu auf- oder angebrachte Dach- und/ oder Fassadenbegrünung mit 20 €/m² bzw. maximal mit 50% der förderfähigen Kosten gefördert. Die maximale Förderung für eine Dach – und Fassadenbegrünung betrug 500 € je Förderantrag. Gefördert wurde eine Maßnahme je antragstellender Person und Grundstück.
2021 Förderschwerpunkt Photovoltaikanlagen und/ oder Speicher
Die Gemeinde Senden förderte Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden mit oder ohne Speicher mit einer gesamten Fördersumme von 80.000 € . In etwa sechs Monaten wurden insgesamt 96 Anträge für Zuschüsse zu einer Photovoltaikanlage und/oder einem Speicher gestellt. Somit wurden 89 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 924 kWp und 85 (Batterie-) Speicher mit einer Gesamtleistung von 767 kWh gefördert.
Dabei wurde eine in der Gemeinde Senden neu installierte Photovoltaikanlage mit je zunächst 100, dann mit 75 € pro kWp, maximal jedoch 500 bzw. 375 € gefördert. Ein (Batterie-) Speicher wurde ebenfalls mit 100 bzw. 75 € pro kW, höchstens jedoch mit 500 bzw. 375 € bezuschusst. Gefördert wurde maximal eine Anlage pro Grundstück.
Die Gemeinde Senden bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für diesen großartigen und erfreulichen Beitrag zur Energiewende, zum Klima- und Umweltschutz.
Verwenden Sie diese Tastaturbefehle,
STRG- bzw. STRG+um die Schriftgröße zu verändern: