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Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, 23. Februar, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Deutschland aufgerufen, an den Bundestagswahlen teilzunehmen. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden in der Zeit vom 21.01.2025 bis 02.02.2025 verschickt.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können hier  online ab dem 13.01.2025 bis zum 19.02.2025, 8:00 Uhr beantragt werden.

Eine Beantragung der Unterlagen ist auch schriftlich oder per E-Mail an wahlen@senden-westfalen.de möglich. In dem Antrag muss der vollständige Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift angegeben werden. Wer für einen anderen einen Antrag stellt, muss eine Vollmacht vorweisen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen aufgrund der verkürzten Fristen frühestens ab dem 05.02.2025 verschickt werden können.

Ab diesem Zeitpunkt öffnet auch das Briefwahlbüro im Sitzungssaal des Rathauses. Eine Beantragung ist dann auch persönlich möglich. Bei Bedarf können die Unterlagen dort auch direkt ausgefüllt werden.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr im Rathaus möglich!

Die roten Briefwahlumschläge müssen am Wahltag bis 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein. 

Informationen für Blinde und Sehbehinderte Wähler*innen

Information für Blinde und Sehbehinderte Wähler*innen erhalten Sie auf der Seite

https://www.bsvw.org/wahlen/

 

Bundestagswahl in leichter Sprache

Auf der Seite der Bundeswahlleiterin erhalten sie Informationen zur Bundestagwahl in leichter Sprache:

https://www.bundeswahlleiterin.de/info/leichte-sprache.html

 

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl sind Deutsche,

  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • die mindestens seit  3 Monaten vor der Wahl einen Wohnsitz in Deutschland haben und sich sonst gewöhnlich dort aufhalten, 
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Hintergrundinformationen zur Wahl

Der Bundestag wird alle 4 Jahre gewählt.

Bei der Wahl hat jede/r Wähler/inen eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird eine Person aus dem Wahlkreis, der / die Wahlkreisabgeordneter / Wahlkreisabgeordnete, direkt gewählt. Mit der Zweitstimme wird entschieden, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.

Auf der Webseite der Bundeswahlleiterin stehen detaillierte Informationen zu den Bundestagswahlen 2025 bereit.

Ergebnis der letzten Bundestagswahl

Die Ergebnisse der letzten Bundestagswahl 2021 in der Gemeinde Senden können Sie unter dem folgenden Link abrufen.

So wurde in Senden gewählt.

Informationen:

Fachbereich III: Bürgerservice, Ordnung und Soziales
Sachgebiet: Bürgerservice und Ordnung

Dorit Horstmann

Gemeinde Senden
Münsterstraße 30
48308 Senden

Rathaus, Nebengebäude 2
Anton-Aulke- Ring 62
Lageplan

Tel.  02597 699-804
Fax. 02597 699-100

d.horstmann(at)senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing