Bundestagswahlen 2025
Am Sonntag, 23. Februar, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Deutschland aufgerufen, an den Bundestagswahlen teilzunehmen. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden in der Zeit vom 21.01.2025 bis 02.02.2025 verschickt. Sollten Sie bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigungskarten erhalten haben, können Sie im Zeitraum 03.02.2025 bis 07.02.2025 beim Wahlamt nachfragen, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.
Ergebnisse voraussichtlich ab 19 Uhr
Die Ergebnisse der Bundestagswahlen in der Gemeinde Senden können Sie unter dem folgenden Link nach der Auszählung ab ca. 19:00 Uhr abrufen.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können nicht mehr online beantragt werden.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr im Rathaus möglich!
Bei Bedarf können die Unterlagen dort auch direkt ausgefüllt werden. Wer für einen anderen einen Antrag stellt, muss eine Vollmacht vorweisen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Das Briefwahlbüro ist zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Montags bis Mittwochs 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstags 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
Freitags 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr,
Samstags 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Die roten Briefwahlumschläge müssen am Wahltag bis 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Informationen für Blinde und Sehbehinderte Wähler*innen
Information für Blinde und Sehbehinderte Wähler*innen erhalten Sie auf der Seite
Bundestagswahl in leichter Sprache
Auf der Seite der Bundeswahlleiterin erhalten sie Informationen zur Bundestagwahl in leichter Sprache:
https://www.bundeswahlleiterin.de/info/leichte-sprache.html
Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl sind Deutsche,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- die mindestens seit 3 Monaten vor der Wahl einen Wohnsitz in Deutschland haben und sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Hintergrundinformationen zur Wahl
Der Bundestag wird alle 4 Jahre gewählt.
Bei der Wahl hat jede/r Wähler/inen eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird eine Person aus dem Wahlkreis, der / die Wahlkreisabgeordneter / Wahlkreisabgeordnete, direkt gewählt. Mit der Zweitstimme wird entschieden, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.
Auf der Webseite der Bundeswahlleiterin stehen detaillierte Informationen zu den Bundestagswahlen 2025 bereit.
Ergebnis der letzten Bundestagswahl
Die Ergebnisse der letzten Bundestagswahl 2021 in der Gemeinde Senden können Sie unter dem folgenden Link abrufen.
Informationen:
Fachbereich III: Bürgerservice, Ordnung und Soziales
Sachgebiet: Bürgerservice und Ordnung
Dorit Horstmann
Gemeinde Senden
Münsterstraße 30
48308 Senden
Rathaus, Nebengebäude 2
Anton-Aulke- Ring 62
Lageplan
Tel. 02597 699-804
Fax. 02597 699-100
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