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Finanzen & Steuern

Die Gemeinde hat vielfältige Aufgaben vor Ort wahrzunehmen, die alle entsprechend finanziert werden müssen. Allerdings sind die finanziellen Mittel begrenzt, sodass vor Ort mit diesen planvoll gewirtschaftet werden muss.

Damit unterscheidet sich der gemeindliche Haushalt noch nicht viel von Ihrem persönlichen „Familienhaushalt“, denn auch Ihnen steht zuhause nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung.

Der Haushalt einer Gemeinde ist aber bereits vom Volumen um einiges größer. Aktuell liegt er bei rd. 60 Mio. €.

Wegen der Vielzahl an zu erfüllenden Aufgaben und der immer mit bestimmten Risiken behafteten Entwicklung der Erträge und Einzahlungen, gestaltet es sich für eine Gemeinde erheblich schwieriger, diesen Haushalt aufzustellen, zu planen und zu verwalten.

Zudem muss unterschieden werden zwischen sog. Pflichtaufgaben, zu deren Erfüllung die Gemeinde per Gesetz verpflichtet ist. Hierzu zählen z. B. die sozialen Hilfen oder auch die Abwasserentsorgung.

Darüber hinaus gibt es noch sog. freiwillige Aufgaben, die vornehmlich im kulturellen und sportlichen Bereich zu finden sind.

Diese Unterscheidung lässt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Haushaltsplan lesen, ist aber für die Verteilung der Gelder von elementarer Bedeutung. Denn die pflichtigen Aufgaben müssen durch die Gemeinde wahrgenommen und finanziert werden. Über das Ob und Wie (= die Umsetzung und Durchführung) von freiwilligen Aufgaben hingegen entscheidet, abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten, grundsätzlich der Gemeinderat.

Den aktuellen Haushaltsplan finden Sie bei den „Finanzdaten“. Einen guten Überblick über die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsplans finden Sie im jeweiligen Vorbericht zum Haushalt.

Zudem können Sie weitere Informationen zu den gemeindlichen Abgaben unter „Steuern, Gebühren, Beiträge“  erhalten.

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing