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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht in Lüdinghausen und am Landgericht in Münster gesucht

Die laufende Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen endet am 31.12.2023.
Für die nächste Amtsperiode (01.01.2024 – 31.12.2028) ist nun wieder eine Vorschlagsliste aufzustellen.

Was ist eine Schöffin / ein Schöffe?

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter/innen, die keine juristische Ausbildung besitzen. Sie wirken mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter/innen als Vertreter/innen des Volkes an der Rechtsprechung im Strafverfahren am Amtsgericht und Landgericht mit und urteilen über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.

Die Schöffinnen und Schöffen sind zur Teilnahme an den Sitzungen, für die sie vorgesehen und von ihren Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen freizustellen sind, verpflichtet. Die Anzahl der Verhandlungstage / der Sitzungen kann hierbei variieren.
Die Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt, sondern eine Entschädigung für erlittene Nachteile, die ihnen durch ihre Heranziehung entstanden sind (für Zeitaufwand, Verdienstausfall, Fahrtkosten, Mehraufwand für Haushaltsführung etc.).

Schöffenämter sind sowohl im allgemeinen Strafrecht als auch im Jugendstrafrecht vorgesehen. Über die Vorschlagslisten für das allgemeine Strafrecht entscheidet der Gemeinderat, die Vorschlagslisten für das Jugendrecht werden dagegen im Kreistag beraten.

Voraussetzungen für das Schöffenamt

Grundsätzlich kann jede Person, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, in das Schöffenamt berufen werden:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt
  • zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten in der Gemeinde Senden wohnhaft
  • keine gesundheitliche Einschränkung zur Ausübung dieses Amtes
  • nicht in Vermögensverfall (Insolvenz) geraten sein
  • Beherrschung der deutschen Sprache
  • Besitz ausreichender sozialer Kompetenz, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können
  • Lebenserfahrung und Menschenkenntnis

Bewerber/innen dürfen nicht:

  • aufgrund einer Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben
  • wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein;
  • Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Tat sein, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben kann
  • Mitglied der Bundes- oder Landesregierung sein
  • Mitarbeiter/in des Staatssicherheitsdienstes der DDR gewesen sein
  • mit einem lfd. Insolvenzverfahren belastet sein.
  • einen der nachfolgenden Berufe ausüben:

    • Beamtin/Beamter in der Staatsanwaltschaft;
    • Richterin/Richter, Notarin/Notar, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
    • Gerichtliche(r) Vollstreckungs- oder Strafvollzugsbeamtin/-beamter
    • Polizeivollzugsbeamtin/-beamter
    • Religionsdienerin/-diener (Pastorin/Pastor o.ä.)

Wahlverfahren

Die Auswahl der Schöffen und Schöffinnen erfolgt über ein zweistufiges Wahlverfahren:

Jede Kommune stellt alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für die Schöffen und Schöffinnen an den Amts- und Landgerichten auf, welche vom Gemeinderat (bzw. für das Jugendrecht vom Kreistag) beschlossen wird.

Diese Vorschlagsliste liegt dann eine Woche lang öffentlich aus. Jede*r hat das Recht, gegen eine oder mehrere Personen Einspruch einzulegen. Danach geht die Liste an das zuständige Amtsgericht.

Aus den Vorschlägen wählt der dort gebildete Schöffenwahlausschuss geeignete Personen aus.

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie unter:

https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/verfahren/Verfahrensbeteiligte/schoeffe/index.php

Bewerbung

Sie wollen sich für das Schöffenamt bewerben?

Dann füllen Sie einfach das beigefügte Formular aus und reichen es unterzeichnet bis zum 17.03.2023 bei der Gemeinde Senden ein.

Ansprechpartner:
Fachbereich III / Ordnung
Herr Vorspohl
E-Mail: s.vorspohl(@)senden-westfalen.de
Tel.: 02597 / 699 - 805, Fax -100

Bewerbung Jugendschöff Innen

Bewerbung Schöff Innen allgemeine Strafsachen

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing