Gemeinde Senden

Seitenbereiche

Volltextsuche

Seiteninhalt

"Hörsken" in Ottmarsbocholt

Die Gemeinde Senden entwickelt derzeit in Ottmarsbocholt nördlich vom „Davertweg“ und östlich vom „Holzfeld“ etwa sechs Hektar Wohnbauland.

zuletzt aktualisiert: 28.02.2024

Das Plangebiet (verkleinert und mit zusätzlicher Erschließung)

Verkleinerung des Gebietes und zusätzliche Straßenanbindung

Im Bau- und Planungsausschuss am 20.02.2024 (zur Sitzungsvorlage) wurde die Verkleinerung des Geltungsbereiches um zwei ha und die zusätzliche Anbindung dieses Gebietes an die Venner Straße beschlossen.

Allgemeine Informationen

Ein Bebauungsplan gibt unterschiedliche Regelungen (z. B. Höhenangaben, Firstrichtungen, überbaubare Fläche) für die Bebauung der einzelnen Grundstücke vor. Diese Festsetzungen sind für alle Bauinteressierten verbindlich.

Als Vorstufe werden zunächst unterschiedliche Strukturkonzepte entwickelt; quasi als Orientierungsrahmen für z. B. Straßenführung, Anzahl & Größe der Grundstücke oder Erschließung. Daraus wird seitens der Politik der beste städtebauliche Entwurf gesucht und dann weiter im Bebauungsplan konkretisiert.

Häufig muss neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch noch der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Flächennutzungsplan ist eine grafische Darstellung des Gemeindegebietes (Flächen für Wohnbebauung, gewerbliche Bebauung, Landwirtschaft, Wald etc.). Er hat keine parzellenscharfe Abgrenzung und ist auch für die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar bindend. Trotzdem stellt der Flächennutzungsplan die planungsrechtliche Voraussetzung für die Zulässigkeit von Wohnbebauung dar.

Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan & Bebauungsplan) ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Es müssen verpflichtend verschiedene Schritte durchgeführt werden. Nachfolgend wird so ein Verfahren vereinfacht dargestellt:

  • Festlegung des Geltungsbereiches
  • Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  • Einholung von erforderlichen Gutachten
  • Erstellung von Strukturkonzepten / städtebaulichen Entwürfen
  • Entscheidung für einen Entwurf & Konkretisierung als Bebauungsplanentwurf
  • Beratung im Bau- und Planungsausschuss
  • frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit / Behörden (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
  • Erstellung der Abwägungsvorschläge für die eingegangenen Stellungnahmen
  • Anpassung der zeichnerischen Darstellung und Begründung
  • Beratung im Bau- und Planungsausschuss (Offenlagebeschluss)
  • formale Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) / Behörden (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
  • Erstellung der Abwägungsvorschläge für die eingegangenen Stellungnahmen
  • Anpassung der zeichnerischen Darstellung und Begründung
  • Beratung im Bau- und Planungsausschuss (Abwägungsbeschluss & Empfehlung an den Gemeinderat)
  • Beratung im Gemeinderat (Abwägungsbeschluss & Satzungsbeschluss) (§ 10 Abs. 1 BauGB)
  • Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch Bezirksregierung Münster (3 Monate)
  • Bekanntmachung im Amtsblatt (= Rechtskraft) (§ 10 Abs. 3 S. 4 BauGB)

 

Ist-Situation - der aktuelle Stand

Derzeit werden die Grundstückskaufverträge mit den Eigentümern der Flächen abgewickelt.

Weiterhin liegen bereits unterschiedliche Gutachten (Artenschutz, Immissionsschutz) vor. Die Auswertung der Luftbilder des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe bei der Bezirksregierung Arnsberg hat ergeben, dass keine erkennbaren Belastungen vorliegen.

Das Startsignal für das Verfahren wurde im Bau- und Planungsausschuss am 07.12.2021 gegeben. In zwei bereits durchgeführten Informationsveranstaltungen wurden die drei Themenfelder „Bauen, Wohnen & Nachbarschaft“ / „Freiraum, Klima & Umwelt“ sowie „Verkehr & Mobilität“ durch Interessierte und Fachleute bearbeitet. Das große Ziel ist weiterhin, einen maßgeschneiderten Bebauungsplan für Ottmarsbocholt entwickeln zu können. Zwischenzeitlich hat es sich jedoch ergeben, dass das Plangebiet verkleinert wird (s. ausführlich weiter unten: Bau- und Planungsausschuss am 20.02.2024). Außerdem wird es eine Anbindung an die Venner Straße geben.

Die Planungsleistungen für die Bearbeitung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplanänderung & Bebauungsplanaufstellung) wurden an das Planungsbüro plan lokal Körbel + Scholle Stadtplaner PartmbB aus Dortmund vergeben. Der Auftrag für eine Verkehrsuntersuchung [Thema Verkehrsführung / Erschließung des Gebietes] sowie Schalluntersuchung wurde an die Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH Brilon Bondzio Weiser in Bochum erteilt.

Ausblick - die nächsten Schritte

Die Durchführung dieser Bauleitplanverfahren wird sicherlich noch Zeit bis in das Jahr 2025 in Anspruch nehmen. Genauere Aussagen dazu, wann die Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung rechtskräftig abgeschlossen werden können, lassen sich in diesem frühen Stadium nicht treffen.

 

Historie - der Blick zurück

Die einzelnen Schritte des Verfahrens können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

DatumInformationen zum Verfahrensschritt
07.12.2021

Bau- und Planungsausschuss

Beschluss zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hörsken“ (nördlich Davertweg / östlich Holzfeld)

weitere Informationen

19.10.2022

Auftakt-Informationsveranstaltung mit Themenwerkstatt
Info über Entwicklungsabsichten auf der Fläche; Aufnahme von Hinweisen, Ideen, Wünschen oder Kritik der Anwesenden, um diese schon zu Beginn in den Planungsprozess einzubeziehen zu können
Kurzdokumentation nebst Anhang

10.11.2022

Bezirksausschuss Ottmarsbocholt

Bericht über die Informationsveranstaltung zum Baugebiet Hörsken

weitere Informationen

03.05.2023zweite Informationsveranstaltung mit Entwurfswerkstatt
Vorstellung der Ergebnisse des Verkehrsgutachten, Schlussfolgerungen sowie eine Empfehlung für die Rahmenplanung; Vorstellung erster Strukturkonzepte
Präsentation
24.05.2023

Bezirksausschuss Ottmarsbocholt
Bericht über die zweite Informationsveranstaltung zum Baugebiet „Hörsken“
weitere Informationen

20.02.2024

Bau- und Planungsausschuss
Neufassung der Aufstellungsbeschlüsse (Verkleinerung des Geltungsbereiches)
weitere Informationen

 

Ansprechpartnerin

Bei Fragen steht Ihnen Kerstin Ueding aus dem Fachbereich IV Planen, Bauen und Umwelt gerne zur Verfügung.

Kerstin Ueding

Tel. 02597 699-323
k.ueding(@)senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing