"Hörsken" in Ottmarsbocholt
Die Gemeinde Senden entwickelt derzeit in Ottmarsbocholt nördlich vom „Davertweg“ und östlich vom „Holzfeld“ etwa sechs Hektar Wohnbauland.
zuletzt aktualisiert: 16.09.2025
Verkleinerung des Gebietes und zusätzliche Straßenanbindung
Im Bau- und Planungsausschuss am 20.02.2024 (zur Sitzungsvorlage) wurde die Verkleinerung des Geltungsbereiches um zwei ha und die zusätzliche Anbindung dieses Gebietes an die Venner Straße beschlossen.
Allgemeine Informationen
Ein Bebauungsplan gibt unterschiedliche Regelungen (z. B. Höhenangaben, Firstrichtungen, überbaubare Fläche) für die Bebauung der einzelnen Grundstücke vor. Diese Festsetzungen sind für alle Bauinteressierten verbindlich.
Als Vorstufe werden zunächst unterschiedliche Strukturkonzepte entwickelt; quasi als Orientierungsrahmen für z. B. Straßenführung, Anzahl & Größe der Grundstücke oder Erschließung. Daraus wird seitens der Politik der beste städtebauliche Entwurf gesucht und dann weiter im Bebauungsplan konkretisiert.
Häufig muss neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch noch der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Flächennutzungsplan ist eine grafische Darstellung des Gemeindegebietes (Flächen für Wohnbebauung, gewerbliche Bebauung, Landwirtschaft, Wald etc.). Er hat keine parzellenscharfe Abgrenzung und ist auch für die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar bindend. Trotzdem stellt der Flächennutzungsplan die planungsrechtliche Voraussetzung für die Zulässigkeit von Wohnbebauung dar.
Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan & Bebauungsplan) ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Es müssen verpflichtend verschiedene Schritte durchgeführt werden. Nachfolgend wird so ein Verfahren vereinfacht dargestellt:
- Festlegung des Geltungsbereiches
- Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
- Einholung von erforderlichen Gutachten
- Erstellung von Strukturkonzepten / städtebaulichen Entwürfen
- Entscheidung für einen Entwurf & Konkretisierung als Bebauungsplanentwurf
- Beratung im Bau- und Planungsausschuss
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit / Behörden (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
- Erstellung der Abwägungsvorschläge für die eingegangenen Stellungnahmen
- Anpassung der zeichnerischen Darstellung und Begründung
- Beratung im Bau- und Planungsausschuss (Offenlagebeschluss)
- formale Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) / Behörden (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
- Erstellung der Abwägungsvorschläge für die eingegangenen Stellungnahmen
- Anpassung der zeichnerischen Darstellung und Begründung
- Beratung im Bau- und Planungsausschuss (Abwägungsbeschluss & Empfehlung an den Gemeinderat)
- Beratung im Gemeinderat (Abwägungsbeschluss & Satzungsbeschluss) (§ 10 Abs. 1 BauGB)
- Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch Bezirksregierung Münster (3 Monate)
- Bekanntmachung im Amtsblatt (= Rechtskraft) (§ 10 Abs. 3 S. 4 BauGB)
Ist Situation - der aktuelle Stand
Offenlage vom 17. September bis 18. Oktober 2026
Das Bauleitplanverfahren für das geplante Wohngebiet „Hörsken“ in Ottmarsbocholt geht in die nächste Beteiligungsphase. Am 15. September 2026 wurde der Offenlagebeschluss gefasst. Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 17. September bis einschließlich 18. Oktober 2026 öffentlich ausgelegt. Während dieses Zeitraums hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen und Stellungnahmen zur Planung abzugeben.
Die Unterlagen sowie weitere Informationen zur Beteiligung und zur Abgabe von Stellungnahmen finden Sie unter:
Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen der Gemeinde Senden
Die öffentliche Bekanntmachung zur Offenlage ist im Amtsblatt der Gemeinde Senden vom 16. September 2026 veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Offenlagebeschluss finden Sie im Ratsinformationssystem:
Ausblick - die nächsten Schritte
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und im weiteren Bauleitplanverfahren berücksichtigt. Anschließend werden die Planunterlagen gegebenenfalls angepasst und die erforderlichen politischen Beschlüsse für den weiteren Abschluss des Bauleitplanverfahrens vorbereitet.
Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird sicherlich mindestens noch das ganze Jahr 2026 in Anspruch nehmen. Eine genaue Aussagen dazu, wann das Bebauungsplanverfahren rechtskräftig abgeschlossen sein wird, kann aktuell nicht getroffen werden.
Historie - der Blick zurück
Die einzelnen Schritte des Verfahrens können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
| Datum | Informationen zum Verfahrensschritt |
| 07.12.2021 | Bau- und Planungsausschuss Beschluss zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hörsken“ (nördlich Davertweg / östlich Holzfeld) |
| 19.10.2022 | Auftakt-Informationsveranstaltung mit Themenwerkstatt |
| 10.11.2022 | Bezirksausschuss Ottmarsbocholt Bericht über die Informationsveranstaltung zum Baugebiet Hörsken |
| 03.05.2023 | zweite Informationsveranstaltung mit Entwurfswerkstatt Vorstellung der Ergebnisse des Verkehrsgutachten, Schlussfolgerungen sowie eine Empfehlung für die Rahmenplanung; Vorstellung erster Strukturkonzepte Präsentation |
| 24.05.2023 | Bezirksausschuss Ottmarsbocholt |
| 20.02.2024 | Bau- und Planungsausschuss |
| 28.11.2024 | Bau- und Planungsausschuss Vorstellung der Gestaltungspläne und Entscheidung für eine Variante sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung weitere Informationen |
| 18.03.2025 | Bau- und Planungsausschuss Vorstellung der überarbeiteten Gestaltungspläne und Entscheidung für eine Variante sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung weitere Informationen |
| 10.09. - 02.10.2025 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit |
Ansprechpartnerin
Bei Fragen steht Ihnen Kerstin Ueding aus dem Fachbereich IV Planen, Bauen und Umwelt gerne zur Verfügung.

Kerstin Ueding
Tel. 02597 699-323
k.ueding(@)senden-westfalen.de



















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