"Hörsken" in Ottmarsbocholt
Die Gemeinde Senden entwickelt derzeit in Ottmarsbocholt nördlich vom „Davertweg“ und östlich vom „Holzfeld“ etwa acht Hektar Wohnbauland.
zuletzt aktualisiert: 04.05.2023
Präsentation der Entwurfswerkstatt vom 03.05.2023
Hier finden Sie die Präsentation zur Baulandentwicklung "Hörsken", Entwurfswerkstatt vom 04.05.2023: Präsentation
Weitere Informationen folgen in Kürze an dieser Stelle.
Allgemeine Informationen
Ein Bebauungsplan gibt unterschiedliche Regelungen (z. B. Höhenangaben, Firstrichtungen, überbaubare Fläche) für die Bebauung der einzelnen Grundstücke vor. Diese Festsetzungen sind für alle Bauinteressierten verbindlich.
Als Vorstufe werden zunächst unterschiedliche Strukturkonzepte entwickelt; quasi als Orientierungsrahmen für z. B. Straßenführung, Anzahl & Größe der Grundstücke oder Erschließung. Daraus wird seitens der Politik der beste städtebauliche Entwurf gesucht und dann weiter im Bebauungsplan konkretisiert.
Häufig muss neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch noch der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Flächennutzungsplan ist eine grafische Darstellung des Gemeindegebietes (Flächen für Wohnbebauung, gewerbliche Bebauung, Landwirtschaft, Wald etc.). Er hat keine parzellenscharfe Abgrenzung und ist auch für die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar bindend. Trotzdem stellt der Flächennutzungsplan die planungsrechtliche Voraussetzung für die Zulässigkeit von Wohnbebauung dar.
Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan & Bebauungsplan) ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Es müssen verpflichtend verschiedene Schritte durchgeführt werden. Nachfolgend wird so ein Verfahren vereinfacht dargestellt:
- Festlegung des Geltungsbereiches
- Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
- Einholung von erforderlichen Gutachten
- Erstellung von Strukturkonzepten / städtebaulichen Entwürfen
- Entscheidung für einen Entwurf & Konkretisierung als Bebauungsplanentwurf
- Beratung im Bau- und Planungsausschuss
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit / Behörden (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
- Erstellung der Abwägungsvorschläge für die eingegangenen Stellungnahmen
- Anpassung der zeichnerischen Darstellung und Begründung
- Beratung im Bau- und Planungsausschuss (Offenlagebeschluss)
- formale Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) / Behörden (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
- Erstellung der Abwägungsvorschläge für die eingegangenen Stellungnahmen
- Anpassung der zeichnerischen Darstellung und Begründung
- Beratung im Bau- und Planungsausschuss (Abwägungsbeschluss & Empfehlung an den Gemeinderat)
- Beratung im Gemeinderat (Abwägungsbeschluss & Satzungsbeschluss) (§ 10 Abs. 1 BauGB)
- Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch Bezirksregierung Münster (3 Monate)
- Bekanntmachung im Amtsblatt (= Rechtskraft) (§ 10 Abs. 3 S. 4 BauGB)
Ist-Situation - der aktuelle Stand
Derzeit werden die Grundstückskaufverträge mit den Eigentümern der Flächen abgewickelt.
Weiterhin liegen bereits unterschiedliche Gutachten (Artenschutz, Immissionsschutz) vor. Die Auswertung der Luftbilder des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe bei der Bezirksregierung Arnsberg hat ergeben, dass keine erkennbaren Belastungen vorliegen.
Das Startsignal für das Verfahren wurde im Bau- und Planungsausschuss am 07.12.2021 gegeben.
Die Planungsleistungen für die Bearbeitung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplanänderung & Bebauungsplanaufstellung) wurden an das Planungsbüro plan lokal Körbel + Scholle Stadtplaner PartmbB aus Dortmund vergeben. Der Auftrag für eine Verkehrsuntersuchung [Thema Verkehrsführung / Erschließung des Gebietes] sowie Schalluntersuchung wurde an die Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH Brilon Bondzio Weiser in Bochum erteilt.
Zum Auftakt erfolgte am 19.10.2022 eine Informationsveranstaltung mit Themenwerkstatt. Dabei wurde über die Entwicklungsabsichten auf der Fläche informiert und es wurden die Hinweise, Ideen, Wünsche oder Kritik der Anwesenden in Erfahrung gebracht, um diese schon zu Beginn in den Planungsprozess einbeziehen zu können. Eine Zusammenfassung der Anregungen finden Sie hier (Kurzdokumentation nebst Anhang).
Ausblick - die nächsten Schritte
Als nächstes erfolgt eine zweite Informationsveranstaltung mit Entwurfswerkstatt. Dabei werden die Ergebnisse des Verkehrsgutachten, Schlussfolgerungen sowie eine Empfehlung für die Rahmenplanung vorgestellt. Ebenfalls werden die Strukturkonzepte gezeigt.
WANN? Mittwoch, 03.05.2023 von 18:00 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
WO? neue Sporthalle, Clemens-Hagemann-Straße 25, 48308 Senden - Ottmarsbocholt
Um besser planen zu können, bitten wir Sie, sich formlos mit Angabe der entsprechenden Personenzahl per E-Mail [bauleitplanung(@)senden-westfalen.de] anzumelden. Vielen Dank!
Die Durchführung dieser Bauleitplanverfahren wird sicherlich noch das ganze kommende Jahr 2024 in Anspruch nehmen. Genauere Aussagen dazu, wann die Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung rechtskräftig abgeschlossen werden können, lassen sich in diesem frühen Stadium nicht treffen. Daher können auch in dieser Informationsveranstaltung noch keine finalen Entwürfe oder Pläne für das neue Baugebiet gezeigt werden. Es geht vielmehr darum, drei verschiedene Strukturkonzepte vorzustellen sowie die drei Themenfelder [Bauen, Wohnen & Nachbarschaft / Freiraum, Klima & Umwelt / Verkehr & Mobilität] zu bearbeiten, um einen maßgeschneiderten Bebauungsplan für Ottmarsbocholt zu entwickeln.
Historie - der Blick zurück
Die einzelnen Schritte des Verfahrens können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Datum | Informationen zum Verfahrensschritt |
07.12.2021 | Bau- und Planungsausschuss Beschluss zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hörsken“ (nördlich Davertweg / östlich Holzfeld) |
10.11.2022 | Bezirksausschuss Ottmarsbocholt Bericht über die Informationsveranstaltung zum Baugebiet Hörsken |
Ansprechpartnerin
Bei Fragen steht Ihnen Kerstin Ueding aus dem Fachbereich IV Planen, Bauen und Umwelt gerne zur Verfügung.

Kerstin Ueding
Tel. 02597 699-323
k.ueding(@)senden-westfalen.de
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