"Hörsken" in Ottmarsbocholt
Die Gemeinde Senden entwickelt derzeit in Ottmarsbocholt nördlich vom „Davertweg“ und östlich vom „Holzfeld“ etwa sechs Hektar Wohnbauland.
zuletzt aktualisiert: 27.02.2025
Verkleinerung des Gebietes und zusätzliche Straßenanbindung
Im Bau- und Planungsausschuss am 20.02.2024 (zur Sitzungsvorlage) wurde die Verkleinerung des Geltungsbereiches um zwei ha und die zusätzliche Anbindung dieses Gebietes an die Venner Straße beschlossen.
Allgemeine Informationen
Ein Bebauungsplan gibt unterschiedliche Regelungen (z. B. Höhenangaben, Firstrichtungen, überbaubare Fläche) für die Bebauung der einzelnen Grundstücke vor. Diese Festsetzungen sind für alle Bauinteressierten verbindlich.
Als Vorstufe werden zunächst unterschiedliche Strukturkonzepte entwickelt; quasi als Orientierungsrahmen für z. B. Straßenführung, Anzahl & Größe der Grundstücke oder Erschließung. Daraus wird seitens der Politik der beste städtebauliche Entwurf gesucht und dann weiter im Bebauungsplan konkretisiert.
Häufig muss neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch noch der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Flächennutzungsplan ist eine grafische Darstellung des Gemeindegebietes (Flächen für Wohnbebauung, gewerbliche Bebauung, Landwirtschaft, Wald etc.). Er hat keine parzellenscharfe Abgrenzung und ist auch für die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar bindend. Trotzdem stellt der Flächennutzungsplan die planungsrechtliche Voraussetzung für die Zulässigkeit von Wohnbebauung dar.
Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan & Bebauungsplan) ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Es müssen verpflichtend verschiedene Schritte durchgeführt werden. Nachfolgend wird so ein Verfahren vereinfacht dargestellt:
- Festlegung des Geltungsbereiches
- Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
- Einholung von erforderlichen Gutachten
- Erstellung von Strukturkonzepten / städtebaulichen Entwürfen
- Entscheidung für einen Entwurf & Konkretisierung als Bebauungsplanentwurf
- Beratung im Bau- und Planungsausschuss
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit / Behörden (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
- Erstellung der Abwägungsvorschläge für die eingegangenen Stellungnahmen
- Anpassung der zeichnerischen Darstellung und Begründung
- Beratung im Bau- und Planungsausschuss (Offenlagebeschluss)
- formale Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) / Behörden (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
- Erstellung der Abwägungsvorschläge für die eingegangenen Stellungnahmen
- Anpassung der zeichnerischen Darstellung und Begründung
- Beratung im Bau- und Planungsausschuss (Abwägungsbeschluss & Empfehlung an den Gemeinderat)
- Beratung im Gemeinderat (Abwägungsbeschluss & Satzungsbeschluss) (§ 10 Abs. 1 BauGB)
- Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch Bezirksregierung Münster (3 Monate)
- Bekanntmachung im Amtsblatt (= Rechtskraft) (§ 10 Abs. 3 S. 4 BauGB)
Ist-Situation - der aktuelle Stand
Derzeit werden die Grundstückskaufverträge mit den Eigentümern der Flächen abgewickelt.
Weiterhin liegen bereits unterschiedliche Gutachten (Artenschutz, Immissionsschutz) vor. Die Auswertung der Luftbilder des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe bei der Bezirksregierung Arnsberg hat ergeben, dass keine erkennbaren Belastungen vorliegen.
Das Startsignal für das Verfahren wurde im Bau- und Planungsausschuss am 07.12.2021 gegeben. In zwei bereits durchgeführten Informationsveranstaltungen wurden die drei Themenfelder „Bauen, Wohnen & Nachbarschaft“ / „Freiraum, Klima & Umwelt“ sowie „Verkehr & Mobilität“ durch Interessierte und Fachleute bearbeitet. Das große Ziel ist weiterhin, einen maßgeschneiderten Bebauungsplan für Ottmarsbocholt entwickeln zu können. Zwischenzeitlich hat es sich jedoch ergeben, dass das Plangebiet verkleinert wird (s. ausführlich weiter unten: Bau- und Planungsausschuss am 20.02.2024). Außerdem wird es eine Anbindung an die Venner Straße geben.
Die Planungsleistungen für die Bearbeitung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplanänderung & Bebauungsplanaufstellung) wurden an das Planungsbüro plan lokal Körbel + Scholle Stadtplaner PartmbB aus Dortmund vergeben. Der Auftrag für eine Verkehrsuntersuchung [Thema Verkehrsführung / Erschließung des Gebietes] sowie Schalluntersuchung wurde an die Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH Brilon Bondzio Weiser in Bochum erteilt.
Ausblick - die nächsten Schritte
Die Durchführung dieser Bauleitplanverfahren wird sicherlich mindestens noch das ganze Jahr 2025 in Anspruch nehmen. Genauere Aussagen dazu, wann die Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung rechtskräftig abgeschlossen werden können, lassen sich in diesem frühen Stadium nicht treffen.
Historie - der Blick zurück
Die einzelnen Schritte des Verfahrens können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Datum | Informationen zum Verfahrensschritt |
07.12.2021 | Bau- und Planungsausschuss Beschluss zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hörsken“ (nördlich Davertweg / östlich Holzfeld) |
19.10.2022 | Auftakt-Informationsveranstaltung mit Themenwerkstatt |
10.11.2022 | Bezirksausschuss Ottmarsbocholt Bericht über die Informationsveranstaltung zum Baugebiet Hörsken |
03.05.2023 | zweite Informationsveranstaltung mit Entwurfswerkstatt Vorstellung der Ergebnisse des Verkehrsgutachten, Schlussfolgerungen sowie eine Empfehlung für die Rahmenplanung; Vorstellung erster Strukturkonzepte Präsentation |
24.05.2023 | Bezirksausschuss Ottmarsbocholt |
20.02.2024 | Bau- und Planungsausschuss |
28.11.2024 | Bau- und Planungsausschuss Vorstellung der Gestaltungspläne und Entscheidung für eine Variante sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung weitere Informationen |
18.03.2025 | Bau- und Planungsausschuss Vorstellung der überarbeiteten Gestaltungspläne und Entscheidung für eine Variante sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung weitere Informationen |
Ansprechpartnerin
Bei Fragen steht Ihnen Kerstin Ueding aus dem Fachbereich IV Planen, Bauen und Umwelt gerne zur Verfügung.

Kerstin Ueding
Tel. 02597 699-323
k.ueding(@)senden-westfalen.de
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