Auf einen Blick
Haushalt 2024
Ansätze im Haushaltsplan
Position | Betrag in € |
Gesamtbetrag der Erträge | 54.030.300 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 59.824,700 |
| |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 24.398.100 |
Die aktuellen Steuerhebesätze liegen bei
Steuerart | Hebesatz |
Grundsteuer A | 260 v. H. |
Grundsteuer B | 501 v. H. |
Gewerbesteuer | 430 v. H. |
Entwicklung der Jahresergebnisse sowie der Ausgleichsrücklage
Seit dem 01.01.2009 stellt die Gemeinde Senden ihren Haushalt nach den Erfordernissen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) auf, sodass nach dem System der doppelten Buchführung verbucht wird. Die relevanten Rechnungsgrößen sind somit, wie für den Kaufmann auch, „Erträge“ und „Aufwendungen“. Die bisher rein zahlungsstrombasierte (= „Ein- und Auszahlungen“) Sichtweise der Kameralistik wurde damit abgelöst.
In jedem Jahr muss die Gemeinde ihren Haushalt in Planung und Rechnung ausgleichen. Dabei wird auf die Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen, das sog. Jahresergebnis geschaut.
Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz im Rahmen der o. g. Umstellung bildeten alle Gemeinden eine sog. Ausgleichsrücklage, welche eine Pufferfunktion wahrnimmt. Ist es in einem Jahr nicht möglich, mehr oder gleich hohe Erträge wie Aufwendungen zu erwirtschaften, kann auf diese Ausgleichsrücklage zurückgegriffen werden. Solange noch ein Rückgriff auf diese fiktive Größe möglich ist, kann der Haushalt ebenfalls im Sinne der Gemeindeordnung ausgeglichen werden.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der Jahresergebnisse und der Ausgleichsrücklage dargestellt.
Die Gemeinde Senden kann sich mit ihrer Haushaltslage (noch) zufrieden schätzen. Denn ohne diese Ausgleichsrücklage müsste sie ihren Haushalt bei der Aufsichtsbehörde, hier dem Kreis Coesfeld, genehmigen lassen. Diese Genehmigung kann die Aufsichtsbehörde mit Bedingungen und Auflagen erteilen. Unter Umständen können so Einschnitte bei freiwilligen Leistungen, wie der Vereinsförderung, erforderlich werden.
Vor diesem Hintergrund bildet eine stetige Haushaltskonsolidierung die Klammer um die aufgeführten Aufgaben. Denn bei all den wichtigen Zukunftsinvestitionen darf die Finanzlage der Gemeinde nicht aus dem Blick geraten. Haushaltskonsolidierung muss als Daueraufgabe auf allen Seiten verstanden und gelebt werden, um nachhaltig die Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu bewahren. Wie schnell auch bisherige Konsolidierungsanstrengungen zunichtegemacht werden können, haben die Corona-Pandemie sowie die Auswirkungen des Ukraine-Krieges gezeigt, die deutliche Spuren auch im kommunalen Haushalt hinterlassen. So können die Haushalte in den Jahren 2020 bis 2023 insbesondere nur deshalb in der oben dargestellten voraussichtlichen Höhe abschließen, da auf Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz die Möglichkeit geschaffen wurde, die Corona-/Ukraine Krieg-bedingten Mehraufwendungen und Mindererträge im Haushalt zu isolieren und erst ab dem Haushaltsjahr 2026 ergebniswirksam abzuschreiben. Die aus diesen Jahren resultierenden „Kosten“ werden daher lediglich in die Zukunft geschoben.
Allerdings ist die Gemeinde Senden mit ihrer Haushaltslage im Landesschnitt immer noch ganz gut aufgestellt. Regelmäßig führt der Städte- und Gemeindebund NRW, die Interessensvertretung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, eine Haushaltsumfrage durch. Im Städte- und Gemeindebund NRW sind 361 der 396 Kommunen im Bundesland Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen. In diesen leben rd. 9,4 Mio. Menschen und damit mehr als die Hälfte der Gesamtbevölkerung von NRW.
So belegt die letzte Haushaltsumfrage 2023 weiterhin finanzielle Schwierigkeiten der kommunalen Familie. Von den oben genannten 361 Mitgliedskommunen gehen 157 Kommunen davon aus, dass sie in den kommenden Jahren ihre Ausgleichsrücklage vollständig verbrauchen werden, das sind rd. 43 %. In 80 Fällen wird dies aller Voraussicht nach bis Ende 2023 der Fall sein. (Quelle: Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW v. 26.06.2023).
Schuldenstand
Die Gemeinde Senden war bis zum 31.12.2018 effektiv schuldenfrei (losgelöst vom Landesprogramm „Gute Schule 2020 – durch welches der Vergleich der schuldenfreien Kommunen erschwert wird). Damit gehörte sie bis zuletzt zu einem „erlauchten“ Kreis an Kommunen in NRW.
Dieser Umstand eröffnet Handlungsspielräume. Daher sollten Investitionen erst angesetzt werden, wenn sie gegenfinanziert sind und durch angesparte Rücklagen, d. h. aus Eigenmitteln, gestemmt werden können. Dieses Ziel kann aufgrund der sehr hohen Investitionsauszahlungen der nächsten Jahre voraussichtlich nicht vollumfänglich erreicht werden, weshalb in den Jahren 2026 und 2027 erneut vorsorglich Investitionskredite in einer Gesamthöhe von 21,5 Mio. Euro eingestellt worden sind.
Seit 2019 ist die Gemeinde Senden nicht mehr schuldenfrei. Zum einen ist das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ anzuführen. Durch dieses wurde der Gemeinde in den Jahren 2017 bis 2020 ein zinsloses Kreditkontingent in Höhe von 1.245.856 Euro zur Verfügung gestellt, das zu 100% vom Land (NRW.Bank) getilgt wird.
Des Weiteren wurden aus Wirtschaftlichkeitsgründen (entsprechende Tilgungszuschüsse werden auf Antrag gewährt) die Aufnahme von Förderdarlehen für Heizungssanierungen vorgesehen. Hier waren z. B. für die Heizungssanierung an der Davertschule in Ottmarsbocholt (Volumen: 123.000 Euro) vorgesehen. Dieses Darlehn wurde bereits in 2019 abgerufen, sodass die Gemeinde seitdem wieder Kreditverbindlichkeiten ausweisen muss. Der Zins- und Tilgungsplan für die Kreditaufnahme an der Davertschule sieht vor, dass dieses Darlehen zum 15.08.2028 vollständig getilgt ist. Die höchste Zinsbelastung betrug in 2020 12,32 Euro, in den Folgejahren geht die Zinsbelastung entsprechend der Tilgung zurück.
Bei weiteren Informationen zum aktuellen Haushaltsplan sowie den Haushaltsplänen vergangener Jahre, den Jahresabschlüssen und dem Beteiligungsbericht stehen Ihnen die nachfolgenden Reiter zur Verfügung.
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