Haushalt
Für jedes Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) hat die Gemeinde eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält dabei die Festsetzungen des Haushaltsplans. Der Haushaltsplan wiederum ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen, geplanten Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeinde ist verpflichtet, ihren Haushalt in jedem Jahr auszugleichen. Ausgeglichen ist der kommunale Haushalt grundsätzlich dann, wenn die entstehenden Aufwendungen durch die anfallenden Erträge gedeckt werden können.
Entwurf der Haushaltssatzung 2026
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Senden mit ihren Anlagen liegt gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Gemeinderat im
Rathaus der Gemeinde Senden
Münsterstraße 30
48308 Senden
Zimmer 213 und 215
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus bzw. steht Ihnen hier zum Download bereit. Für die Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (Tel.: 02597/699 -213 / -225) empfohlen. Die allgemeinen Dienstzeiten sind:
- montags bis mittwochs von 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
- donnerstags von 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
- freitags von 08.30 - 12.00 Uhr
Entwurf der Haushaltssatzung 2026
Budgetübersicht inkl. Teilpläne nach Produktbereichen aus dem Entwurf der Haushaltssatzung 2026
Einwohner/innen oder Abgabepflichtige können Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen vom Zeitpunkt dieser Bekanntgabe bis spätestens Montag, 19. Januar 2026 der Gemeinde Senden schriftlich zuleiten oder während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus, Zimmer 213 oder 215, mündlich zu Protokoll geben. Über Einwendungen beschließt der Rat der Gemeinde Senden in öffentlicher Sitzung.
Rede von Bürgermeister Sebastian Täger zur Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes für das Jahr 2026 am 11. Dezember 2025:
Haushaltssatzung 2025
Die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Senden wurde mit ihren Anlagen gem. § 80 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung, am 27.03.2025 vom Rat beschlossen.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gem. § 80 Abs. 5 GO NW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Coesfeld mit Schreiben vom 28.03.2025 angezeigt worden.
Der Kreis Coesfeld hat mit Verfügung vom 17.04.2025 mitgeteilt, dass Bedenken gegen die Festsetzung der Haushaltssatzung 2025 und des Haushaltsplanes nicht geltend gemacht werden.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit ihren Anlagen liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Amtsblatt (Nr. 06/2025 vom 23.04.2025) gem. § 80 Abs. 6 GO NRW bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW im
Rathaus der Gemeinde Senden,
Münsterstr. 30, 48308 Senden
Zimmer 213 und 215
während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus bzw. steht Ihnen hier zum Download bereit.
Entwurf der Haushaltssatzung 2025
Budgetübersicht inkl. Teilpläne nach Produktbereichen aus dem Entwurf der Haushaltssatzung 2025
Rede von Bürgermeister Sebastian Täger zur Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes für das Jahr 2025 am 12. Dezember 2024:
Rede Haushaltsplan-Entwurf 2025
Reden der Franktionsvorsitzenden:
Gesamtdokument zum Haushalt 2025:
Haushalte der Vorjahre
Klicken Sie hier um die Haushalte der Jahre ab 2009 anzusehen.















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