Haushalt
Für jedes Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) hat die Gemeinde eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält dabei die Festsetzungen des Haushaltsplans. Der Haushaltsplan wiederum ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen, geplanten Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeinde ist verpflichtet, ihren Haushalt in jedem Jahr auszugleichen. Ausgeglichen ist der kommunale Haushalt grundsätzlich dann, wenn die entstehenden Aufwendungen durch die anfallenden Erträge gedeckt werden können.
Haushaltssatzung 2023
Die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Senden wurde mit ihren Anlagen gem. § 80 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung, am 23.03.2023 vom Rat beschlossen.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gem. § 80 Abs. 5 GO NW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Coesfeld mit Schreiben vom 24.03.2023 angezeigt worden.
Der Kreis Coesfeld hat mit Verfügung vom 18.04.2023 mitgeteilt, dass Bedenken gegen die Festsetzung der Haushaltssatzung 2022 und des Haushaltsplanes nicht geltend gemacht werden.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit ihren Anlagen liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Amtsblatt (Nr. 04/2023 vom 20.04.2023) gem. § 80 Abs. 6 GO NRW bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW im
Rathaus der Gemeinde Senden,
Münsterstr. 30, 48308 Senden
Zimmer 213 und 215
während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus bzw. steht Ihnen hier zum Download bereit.
Entwurf der Haushaltssatzung 2023
Rede von Bürgermeister Sebastian Täger zur Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes für das Jahr 2023 am 15. Dezember 2022:
Rede Haushaltsplan-Entwurf 2023
Reden der Franktionsvorsitzenden:
Nachfolgend sind alle Haushalte ab 2009 aufgeführt. Dabei finden Sie grundsätzlich neben dem eingebrachten Haushaltsplanentwurf inkl. der Haushaltssatzung auch die Rede des Bürgermeisters zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes und die Reden der Fraktionsvorsitzenden. Bei Änderungen im Rahmen des politischen Verfahrens finden Sie darüber hinaus eine entsprechende Änderungsliste.
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Haushalt stehen Philip Geißler und René Günther gerne zur Verfügung.
Verwenden Sie diese Tastaturbefehle,
STRG- bzw. STRG+um die Schriftgröße zu verändern: