Gebühren
Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben werden.
Diese Benutzungsgebühren beziehen sich auf ein Grundstück:
- Abfallbeseitigung
- Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung (Abwasser)
- Klärschlammentsorgung
- Straßenreinigung
- Wasser und Bodenverband (Gewässerunterhaltung)
Der Rat der Gemeinde Senden beschließt die Gebührensätze (regelmäßig im Dezember des Vorjahres) auf der Basis aktueller Kalkulationen in entsprechenden Satzungen.
Tipp:
Haben Sie Ihr Grundstück / Haus verkauft? Dann ergibt sich hinsichtlich der Grundbesitzabgaben eine neue rechtliche Situation.
nähere Informationen erhalten Sie hier
Verwenden Sie diese Tastaturbefehle,
STRG- bzw. STRG+um die Schriftgröße zu verändern: