Gemeinde Senden

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Klärschlammentsorgung

 

Nach § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW haben die Gemeinden das auf dem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Verpflichtung umfasst auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Beseitigung.

Weiteres siehe unter Klärschlammentsorgung im Serviceportal.

Unter welchen Voraussetzungen die Entsorgung durchzuführen ist, konkretisiert die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Senden. Sie befasst sich zum Beispiel mit den Entsorgungsintervallen oder auch mit den für die Abfuhr zu bezahlenden Gebühren.  

Gebührenberechnung  

Für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird eine Grundgebühr pro Abfuhr und eine Zusatzgebühr pro Kubikmeter abgefahrenen Inhalts aus einer Kleinkläranlage oder einer abflusslosen Grube erhoben.  

Grundgebühr pro Abfuhr: 250,87 €

Zusatzgebühr pro Kubikmeter abgefahrenen Inhalts: 36,88 €

 

 

 

Ansprechpartner

Bei Fragen zur Klärschlammentsorgung steht Ihnen Holger Schwarzer gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Tel. 02597 699-304

h.schwarzer(@)senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing