Verwaltungsgebühren
Eine Verwaltungsgebühr ist eine Geldleistung, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung erhoben wird (beispielsweise für die Ausstellung von Personalausweisen oder Reisepässen).
Die Gebührensätze entnehmen Sie bitte der „Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Senden vom 25.01.2002“

Ansprechpartner
Bei Fragen zu Verwaltungsgebühren steht Holger Bothur gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Tel. 02597 699-205
h.bothur(@)senden-westfalen.de
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