Gemeinde Senden

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Kanalanschlussbeiträge

Die Gemeinde Senden erhebt zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwands für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage einen Kanalanschlussbeitrag.

Der Beitrag im Sinne des Kommunalabgabengesetzes wird erhoben, wenn ein Grundstück bebaubar ist oder gewerblich genutzt wird und an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen werden kann.

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Größe, d.h. der Fläche des Grundstücks und dessen baulicher Nutzbarkeit. Die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks wird gemessen an der Zahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.

Der Beitragssatz in der Gemeinde Senden beträgt derzeit 7,60 €. Er wird regelmäßig überprüft unter Zugrundelegung der Kanalbaukosten. Bei der Berechnung des Kanalanschlussbeitrages kommt der Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht geltende Beitragssatz zur Anwendung. Der Kanalanschlussbeitrag wird bezogen auf das Grundstück und die jeweilige Anschlussart (Regenwasseranschluss und/oder Schmutzwasseranschluss) nur einmal erhoben.

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Senden (Entwässerungssatzung) vom 18.12.2009

 

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Senden vom 18.12.2009

 

Ansprechpartnerin

Bei Fragen zu Kanalanschlussbeiträgen steht Anna Maria Misitano gerne zur Verfügung.

Anna Maria Misitano

Kontakt:

Tel. 02597 699-331
a.misitano(@)senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing