Gemeinde Senden

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Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeiträge werden zur Deckung der Kosten für die erstmalige Herstellung von Anlagen (z.B. Straßen, Wegen, Plätzen, Parkflächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen, Rad- und Fußwegen, Grünanlagen und Lärmschutzwällen etc.) erhoben.

Die Gemeinde Senden trägt 10 % der Erschließungskosten. Die übrigen 90 % werden auf alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte der unmittelbar an die Erschließungsanlage angrenzenden Grundstücke, die durch die Erschließung erst baulich und gewerblich nutzbar werden, umgelegt.

Die Höhe des Erschließungsbeitrages für das einzelne Grundstück richtet sich nach der Größe, d.h. der Fläche, und der baulichen Nutzbarkeit des Grundstückes. Die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks wird gemessen an der Zahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf. Den Verteilungsmaßstab für die Umlegung der Erschließungskosten regelt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Gemeinde Senden vom 28.06.1996. 

 Der Erschließungsbeitrag wird erst fällig, wenn die Gemeinde Eigentümerin der ausgebauten Anlage ist, die Anlage über ihre gesamte Länge endgültig hergestellt ist und die Anlage gewidmet wurde, also „öffentlich“ ist. Er wird nur einmal für dieselbe Erschließungsanlage erhoben.

 

Ansprechpartnerin

Bei Fragen zu Erschließungsbeiträgen steht Anna Maria Misitano gerne zur Verfügung.

Anna Maria Misitano

Kontakt:

Tel. 02597 699-331
a.misitano(@)senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing