Anlaufstellen für Pflegende Angehörige
Diese Liste gibt Ihnen eine Überblick zu Anlaufstellen und Einrichtungen, die Hilfen für Pflegende Angehörige anbieten. In der Spalte "Was suche ich " finden Sie Oberthemen, nach denen häufig gesucht wird. In der Spalte "Um welche Themen geht es?" sind die Oberthemen zwecks besserer Verständlichkeit etwas konkretisiert. Und in der Spalte "Wer hilft mir ?" ist eine Auswahl von Akteuren aufgelistet
Heimpflege
Pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu helfen und auch von Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden können, finden in einem Alten-/Pflegeheim Unterkunft, Verpflegung und die notwendige umfassende soziale Betreuung und Pflege. Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) gewährt werden.
Hilfe für pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen
Wer pflegebedürftig ist, möchte so lange wie möglich in seiner vertrauten Umgebung leben. Trotzdem gibt es immer wieder Situationen, in denen die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht. Hier kann eine dauerhafte vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn
- Fachkräfte ständig und sofort zur Verfügung stehen müssen,
- Angehörige, Nachbarn oder Freunde zu Hause nicht pflegen können,
- der Pflegebedürftige vereinsamt,
- der Umfang der Pflege im häuslichen Bereich nicht sichergestellt werden kann,
- die räumlichen Gegebenheiten im häuslichen Bereich keine häusliche Pflege ermöglichen oder durch Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nicht verändert werden können.
Finanzierung der Heimpflegekosten
Die Pflegekasse gewährt zu den Pflegekosten in einer Pflegeeinrichtung folgende Leistungen:
Pflegegrad lt. Einstufung des MDK = Leistungen der Pflegekasse
- Pflegegrad 2 = 770 €
- Pflegegrad 3 = 1.262 €
- Pflegegrad 4 = 1.775 €
- Pflegegrad 5 = 2.005 €
Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, erhalten ab dem 01. Januar 2022 einen "Leistungszuschlag" auf den zu zahlenden Eigenanteil von den Pflegekosten. Diese betragen
- 5 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monaten,
- 25 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 45 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 70 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.
Weiterhin sind das Einkommen und Vermögen des Heimbewohners zur Finanzierung der Heimpflegekosten einzusetzen.
Reichen die Leistungen der Pflegekasse, ein ggfls. gewährtes Pflegewohngeld und das Einkommen und Vermögen des Heimbewohners nicht aus, um den Heimplatz voll zu bezahlen, kann unterstützend Sozialhilfe beantragt werden. Hilfe zur Pflege im Heim wird aus Sozialhilfemitteln gewährt, soweit dem Heimbewohner und seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner die Aufbringung der Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.
Wann muss der Sozialhilfeantrag gestellt werden?
Sozialhilfe wird frühestens ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem dem Kreis Coesfeld oder einer kreisangehörigen Stadt/Gemeinde bekannt ist, dass die Kosten für das Heim vom Heimbewohner nicht gedeckt werden können. Um keine Fristen zu versäumen, sollten die Betroffenen oder deren Angehörige daher möglichst vor Heimaufnahme das Sozialamt des Kreises Coesfeld informieren.
Weitere Informationen können Sie dem unter "Downloads (Formulare/Informationen)" eingestellten Merkblatt entnehmen.
Bekleidungsbeihilfe
Ab dem 01.01.2020 ist eine Bekleidungspauschale für alle Leistungsempfänger nach dem SGB XII zu gewähren. Die Höhe der Bekleidungspauschale setzen die zuständigen Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen für die in ihrem Bereich bestehenden Einrichtungen fest.
Im Bereich der Münsterlandkreise wurde ab dem 01.01.2023 eine monatliche Pauschale in Höhe von 33,33 € je Leistungsempfänger festgelegt.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII
- Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW
Unterlagen
siehe "Downloads" (Vordrucke sind ebenfalls bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden des Wohnortes erhältlich, die auch beim Ausfüllen der Anträge behilflich sind.)
Vollstationäre Pflege
Das richtige Pflege- und Seniorenheim
Der Einzug in ein Pflegeheim ist ein Schritt in einen neuen, oft letzten Lebensabschnitt und sollte gut überlegt sein. Die Entscheidung für eine Einrichtung sollte daher möglichst frühzeitig vorbereitet und auf der Grundlage von Kriterien getroffen werden, die geeignet sind, die Qualität der zur Auswahl stehenden Häuser zu beurteilen. Dabei soll diese Checkliste eine Hilfestellung bieten
Ambulante Pflege
Ambulante Pflege
Was macht ein ambulanter Pflegedienst?
Ambulante Pflegedienste haben sich in den letzten Jahren zu einem immer wichtiger werdenden Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens entwickelt. Aufgrund der demografischen Entwicklung steigt das Risiko, im Alter zu erkranken und pflegebedürftig zu werden. Bei den meisten Menschen besteht der Wunsch, dennoch im gewohnten Umfeld zu verbleiben, um so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Den Pflegediensten kommt in dieser Situation eine große Bedeutung zu.
Welche Leistungen bietet der ambulante Pflegedienst?
Grundpflege z.B.:
- Hilfe beim Waschen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe beim Toilettengang
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe zur Mobilisation
Pflegerische Betreuung z.B.:
- Begleitung (z.B. Spaziergänge, Begleitung zum Freidhof)
- Unterstützung (z.B. bei Kontaktpflege, bei emotionalen Problemlagen)
- Beaufsichtigung (z.B. Orientierunghilfen, Sicherheit vermitteln)
- Hilfen (z.B. bei Gestaltung des Tagesablaufes)
Behandlungspflege z.B.:
- Insulin verabreichen
- Blutzucker-Kontrolle
- Medikamente verabreichen
- Verbandswechsel
- An-/Ausziehen von Kompressionstrümpfen
Hauswirtschaftliche Versorgung z.B.:
- Kochen
- Wäschepflege
- Bügeln
- Reinigung der Wohnung
- Einkauf
Die meisten ambulanten Pflegedienste bieten bzw. vermitteln neben den pflegerischen Leistungen auch:
Serviceleistungen wie z.B.:
- Essen auf Rädern
- Hausnotruf
- Fahrdienst
- Begleitung zum Arzt oder Einkauf
- Vermittlung ehrenamtlicher Helfer
- Gesprächskreise für Angehörige
- Betreuungsgruppen für demenziell erkrankte Menschen
- Pflegekurse (kostenlos)
- Verordnungsmanagement
Service-Wohnen
Was ist Service-Wohnen?
Die meisten Menschen möchten auch im Alter ihre Selbständigkeit erhalten, gleichzeitig soll jedoch auch ihre Sicherheit gewährleistet sein. Diesen Erwartungen kommt das Wohnkonzept des Service-Wohnens entgegen. Grundgedanke des Service-Wohnens ist, so viel Selbstständigkeit wie möglich in der Wohnung zu erhalten und so viel Betreuung, Verpflegung und Pflege wie nötig zu bieten. Der Begriff „Service-Wohnen“ setzt sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen: Wohnen und Service. Service-Wohnen bietet in der Regel
- eine barrierefreie und altengerechte Wohnung (Wohn- und Schlafraum, Bad, Küche),
- Grundleistungen, für die eine monatliche Pauschale entrichtet werden muss (z.B. Beratung, Vermittlung von Hilfen und Diensten, Hausmeisterdienste, Freizeitangebote),
- zusätzliche Wahlleistungen, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können und auch nur dann bezahlt werden müssen (z. B. Essens- und Getränkeversorgung, Hausnotruf, Wohnungsreinigung, Wäschedienst, Hol- und Bringdienst, ambulante Pflege).
Immer mehr Investoren errichten barrierefreie Wohnkomplexe und bieten dort auch Serviceleistungen an.
Unter den Begriffen „Wohnen mit Service“, „Betreutes Wohnen“ oder auch „Wohnen Plus“ verbergen sich unterschiedliche Konzepte und Vorstellungen, denn die Begriffe sind bislang nicht verbindlich definiert. So gibt es bessere und schlechtere, preiswertere und teurere Angebote. Insbesondere werden sehr unterschiedliche Betreuungsleistungen angeboten. Der Umfang reicht dabei von einem geringen Service bis hin zu einer umfassenden Versorgung.
- Download: Verzeichnis der Einrichtungen des Service-Wohnens im Kreis Coesfeld (PDF-Datei / 249 Kb)
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