Gemeinde Senden

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Ausstattung der 6. Klassen mit IPads

Das digitale Lernen und Arbeiten an den Schulen der Gemeinde Senden soll weiter gefördert und unterstützt werden. Dazu hat der Gemeinderat jetzt den Beschluss gefasst, jährlich alle Schülerinnen und Schüler der jeweils neuen 6. Jahrgänge aller weiterführenden Schulen der Gemeinde Senden mit Apple iPads auszustatten.

Kosten

Den überwiegenden Teil der Kosten trägt die Gemeinde Senden. Für Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte ist ein Eigenanteil von 200 Euro vorgesehen. Damit erhalten Ihre Kinder die Möglichkeit, dieses iPad auch außerschulisch und für private Zwecke zu nutzen. Nach der regulären Schulzeit geht das iPad in das Eigentum der Schülerin / des Schülers über.

Fragen und Antworten

Hier können Sie sich die Fragen und Antworten in einem Dokument (PDF) mit allen Fragen und Antworten herunterladen.

1. Welches Gerät wird angeschafft? 
Die Ausstattung umfasst ein Apple iPad der jeweils aktuellsten Generation mit einer Speicherkapazität, die jeweils dem aktuellen technischen Bedarf entspricht. Im Lieferumfang ist ein iPad Pencil und eine Schutzhülle enthalten. 


2. Was ist das Mobile Device Management? 
Jedes iPad wird mit der Software Mobile Device Management (MDM) ausgestattet. Die gemeindliche IT kann über die MDM Geräteverwaltung die Software aktualisieren und Geräteeinstellungen vornehmen. Auch kann die Nutzung des iPads bei Verlust gesperrt bzw. deaktiviert werden. Zudem ist die Ortung des verlorenen Gerätes möglich. In der Schule kann das iPad für die gesamte Klasse auf dem Beamer / Smartboard / 
LCD-Bildschirm sichtbar geschaltet werden. Durch die Lehrer/innen kann die Nutzung z.B. für Prüfungen und Klausuren auf einzelne Software beschränkt werden. 

3. Welche Kosten kommen auf mich zu? 
Es entstehen aktuell Kosten von rund 530€ pro Ausstattung. Der Elternanteil liegt bei 200€. Die übrigen Kosten übernimmt die Gemeinde Senden als Schulträger. 

4. Was habe ich davon, wenn ich den Eigenanteil zahle? 
Wer den Elternanteil von 200€ bezahlt, bekommt ein iPad, das auch für die außerschulische und private Nutzung durch die Schüler/innen zugelassen ist. Das hat idealerweise zur Folge, dass im privaten Bereich für die Schülerin / den Schüler kein zweites Tablet angeschafft werden muss. Beim Verlassen der Schule nach der regulären Schulzeit geht das Tablet in das Eigentum der Schülerin / des Schülers über. 

5. Was passiert, wenn ich den Eigenanteil nicht aufbringen kann? 
Grundsätzlich ist es möglich, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Wohngeldgesetz beziehen, entfällt der Eigenanteil. Hierzu sind die entsprechenden Nachweise bei der Gemeinde Senden vorzulegen. Die Gemeinde Senden übernimmt dann die Kosten. 

6. Bin ich gezwungen, mitzumachen? 
Nein, Sie sind nicht gezwungen mitzumachen. Wenn Sie den Eigenanteil nicht bezahlen, erhält Ihr Kind ein ggfls. gebrauchtes Leihgerät, dass so konfiguriert ist, dass es auch zu Hause nur für schulische (nicht aber für private) Zwecke genutzt werden kann. Nach der Schulzeit ist das Leihgerät wieder abzugeben. 


7. Kann mein Kind ein privates Gerät nutzen? 
Im Einzelfall, ja. Es kann auch ein eigenes Gerät mit dem MDM ausgestattet werden. Es muss sich dabei um ein Apple iPad (derzeit ab der 5. Generation) handeln. Ein Aufspielen der Software erfordert aber ein vollständiges Zurücksetzen der Geräte, so dass alle bisherigen Daten auf dem Tablet dadurch verloren gehen. 

8. Wie lange behält mein Kind das iPad? 
Es ist vorgesehen, dass Ihr Kind das iPad von der 6. Klasse bis zum Ende der 10. Klasse nutzt. Aufgrund des technischen Fortschritts ist für die Schülerinnen und Schüler, die danach in die 11. Klasse wechseln, voraussichtlich die Anschaffung eines neuen iPads notwendig. Hinweis für die Schülerinnen und Schüler des Joseph-Haydn-Gymnasiums: 
Gegebenenfalls werden in diesem Punkt Anpassungen aufgrund des Wechsels von G8 zu G9 notwendig sein. 


9. Was passiert, wenn mein Kind vorzeitig die Schule verlässt? 
Wechselt Ihr Kind auf eine andere weiterführende Schule in Senden, kann es das 
iPad dort weiter nutzen. Verlässt Ihr Kind die Sendener Schulen vorzeitig (vor Ablauf der 10. Klasse), können die Eltern einen anteiligen Ausgleich entrichten, wenn sie das Tablet behalten wollen 
oder im Falle einer vorzeitigen Rückgabe anteilig Ihren Eigenanteil erstattet bekommen. 


10. Das Gerät ist beschädigt, was nun? 
Im Zuge der Entwicklung einer Nutzungsvereinbarung werden auch versicherungsrechtliche Fragestellungen geklärt. Das Ergebnis wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. 


11. Wie geht es jetzt weiter? 
Der detaillierte Prozess rund um die Tablet-Beschaffung wird momentan bei der Gemeinde Senden erarbeitet. Wir kommen rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres mit den notwendigen Unterlagen, Abfragen und Nutzungsvereinbarung auf Sie zu.
 

12. Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen?

Wenn Ihre Fragen noch nicht beantwortet sind, melden Sie sich bei uns. Wir werden die FAQs um Fragestellungen und Antworten ergänzen, die für alle Eltern und Erziehungsberechtigten interessant sein können.

Schreiben Sie gerne eine Mail an Frau Harlake, s.harlake(@)senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing