Kommunalwahl 2025
Am Sonntag, 14. September, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen aufgerufen, an den Kommunalwahlen teilzunehmen.
Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten,
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Hinweis für von der Meldepflicht befreite EU-Bürger und Bürgerinnen:
Manche Menschen sind von der Meldepflicht befreit, d.h., sie tauchen nicht im Melderegister auf und müssen, sofern Sie an den Kommunalwahlen im Spätsommer teilnehmen möchten, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis beim örtlich zuständigen Wahlamt stellen. Dies betrifft u.a. EU-Bürgerinnen und -Bürger, die
- bei einer Botschaft,
- einem Konsulat oder
- bei NATO-Streitkräften arbeiten
- sowie deren Familienangehörige, wenn sie im selben Haushalt leben.
Das entsprechende Antragsformular (nach Anlage 1 zu § 12 Absatz 7 und 8 Kommunalwahlordnung) können Sie unter wahlen@senden-westflalen.de anfordern; die Frist für die Antragstellung endet am Freitag, den 29. August 2025.
Neue Wahlbenachrichtigungen!
Die Wahlbenachrichtigungen werden nicht mehr in Kartenform versendet, sondern im DIN A4 Format als Brief!
Grund ist, dass die Vielzahl an Informationen nicht mehr auf die Karte passen. Auch im Rahmen der Barrierefreiheit und besseren Lesbarkeit hat man sich kreisweit für die Wahlbenachrichtigung in Briefform entschieden.
Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe frühestens ab dem 19.08.2025 erfolgt.
Spätestens am 24.08.2025 werden Sie mit einer Wahlbenachrichtigung unter anderem über die Anschrift des Wahlraums, die Wahlzeit und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, informiert. Haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen (Tel. 02597 699-0).
In der Zeit vom 25.08.2025 bis zum 29.08.2025 haben Sie die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis der Gemeinde einzusehen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten zu überprüfen. Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist bei der Gemeindeverwaltung schriftlich Einspruch einlegen.
Briefwahlunterlagen
Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Die Briefwahlunterlagen können frühestens ab dem 04.08.2025 beantragt werden. Eine Beantragung ist dann hier online möglich.
Alternativ können Sie Briefwahlunterlagen auch schriftlich oder per Email (wahlen(@)senden-westfalen.de) beantragen. Hierfür geben Sie bitte bei der Beantragung Ihren Namen, Vornamen, Adresse und Ihr Geburtsdatum an.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur für sich persönlich Briefwahlunterlagen beantragen können. Wenn Sie dies für jemand anderen tun möchten, benötigen Sie eine Vollmacht.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie frühestens ab dem 19.08.2025! Auch mit dem darauf rückseitig aufgedruckten Formular können Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder über den aufgedruckten QR-Code online bestellen.
Im Laufe der 32. Kalenderwoche (04.08.2025 bis 08.08.2025) öffnet auch das Briefwahlbüro im Sitzungssaal seine Pforten. Der genaue Zeitpunkt wird auf der Homepage bekannt gegeben.
Dort können Sie dann auch persönlich (bitte mit Personalausweis ausweisen) die Briefwahlunterlagen beantragen und sofort mitnehmen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Unterlagen in einer Wahlkabine direkt auszufüllen und wieder abzugeben.
Das Briefwahlbüro öffnet ab Mittwoch, dem 06.08.2025 immer Montags bis Mittwochs in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nur bis zum 12.09.2025, 15.00 Uhr möglich!
Repräsentativer Wahlbezirk IV - Evangelische Tageseinrichtung Erlengrund
Der Wahlbezirk IV ist vom statistischen Landesamt NRW für die Ermittlung einer repräsentativen Wahlstatistik ausgewählt worden. Dies betrifft ausschließlich die Wahl zum Kreistag.
Das Wahlgeheimnis wird dadurch nicht verletzt.
Folgende Vorkehrungen dienen zur Sicherung des Wahlgeheimnisses:
1. Stimmbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt
wird, müssen mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen.
2. Die Geburtsjahrgänge werden bei der Erhebung über die
Stimmabgabe zu so großen Gruppen zusammengefasst, dass keine
Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wählerinnen und
Wähler möglich sind.
3. Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel dürfen nicht
zusammengeführt werden.
5. Die Stimmauszählung hat im Wahlraum ohne statistische
Auswertung zu erfolgen; die Auswertung für statistische Zwecke darf
erst später unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses und nur
ohne Wählerverzeichnisse erfolgen.
6. Die Statistikstellen sind einer engen Zweckbindung hinsichtlich der
ihnen zur Auswertung überlassenen Wahlunterlagen unterworfen.
7. Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für einzelne
Stimmbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.
Weitere Informationen erhalten sie auf der Internetseite von It.NRW
Informationen für Blinde und Sehbehinderte Wähler*innen
Information für Blinde und Sehbehinderte Wähler*innen erhalten Sie auf der Seite
https://www.bsvw.org/ oder Tel 0800 000 9671
Kommunalwahl in leichter Sprache
Diese Broschüre erklärt alles zur Wahl in einfacher Sprache. Sie kann direkt heruntergeladen werden.
Broschüre: Kommunalwahl in leichter Sprache
Wollten Sie schon einmal bei einer Wahl aktiv dabei sein?
Für die Durchführung dieser Wahl werden wieder fleißige Helferinnen und Helfer gesucht. Ihre Anmeldung ist freiwillig und gilt nur für die anstehende Kommunalwahl. Aber auch für zukünftige Wahlen sucht die Gemeinde Senden Freiwillige, die bereit sind, bei der Durchführung der Wahl und der Auszählung der Stimmen mitzuhelfen.
Mindestalter 16 Jahre
Voraussetzung für die Einberufung als Wahlhelferin und Wahlhelfer ist bei der Kommunalwahl ein Mindestalter von 16 Jahren und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit. Besondere Kenntnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht erforderlich.
Flexibler Einsatz
Der Einsatz erfolgt nur am Wahltag selbst. Nicht jeder muss den ganzen Tag im Einsatz sein, das kann flexibel innerhalb des Wahlvorstandes abgesprochen werden. Zur Auszählung der Stimmen um 18 Uhr müssen jedoch alle dabei sein. Für den Einsatz als Wahlhelfer oder Wahlhelferin wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € gezahlt.
Bei Interesse füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus oder senden eine E-Mail an wahlhelfer(at)senden-westfalen.de sich bitte an
Hintergrundinformationen zur Wahl
Die Wahl der kommunalen Vertretungen finden alle fünf Jahre statt.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung - also dem Sendener Gemeinderat - hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.
Auch die Wahlen zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin finden zu diesem Zeitpunkt statt. Jede/r Wähler/in hat auch hier eine Stimme.
Auf der Webseite des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen stehen detaillierte Informationen zu den Kommunalwahlen 2025 bereit.
Wahlbezirke bei der Kommunalwahl 2025
An dieser Stelle finden Sie einen Übersichtsplan der Gemeinde Senden mit den eingezeichneten Wahlbezirken als PDF-Datei.
Wahl des Landrats und des Kreistags
Informationen über die Wahl des Landrats und des Kreistags finden Sie auf der Seite des Kreises Coesfeld.
Kontaktdaten
Für weitere Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Rathaus, Nebengebäude 2
Anton-Aulke- Ring 62
Lageplan
Tel. 02597 699-804
Fax. 02597 699-100
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