Kommunalwahlen 2025
Am Sonntag, 14. September, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen aufgerufen, an den Kommunalwahlen teilzunehmen.
Kommunalwahlen 2025
Die Ergebnisse der Kommunalwahlen in der Gemeinde Senden können Sie unter den folgenden Links nach der Auszählung ab ca. 18:30 Uhr abrufen.
Die vorgeschriebene Auszählungsreihenfolge lautet: Landratswahl, Kreistagswahl, Bürgermeisterwahl und Gemeinderatswahl.
Gemeinderatswahl
So wurde in Senden gewählt.
Bürgermeisterwahl
So wurde in Senden gewählt.
Kreistagswahl
So wurde in Senden gewählt.
Landratswahl
So wurde in Senden gewählt.
Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten,
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Hinweis für von der Meldepflicht befreite EU-Bürger und Bürgerinnen:
Manche Menschen sind von der Meldepflicht befreit, d.h., sie tauchen nicht im Melderegister auf und müssen, sofern Sie an den Kommunalwahlen im Spätsommer teilnehmen möchten, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis beim örtlich zuständigen Wahlamt stellen. Dies betrifft u.a. EU-Bürgerinnen und -Bürger, die
- bei einer Botschaft,
- einem Konsulat oder
- bei NATO-Streitkräften arbeiten
- sowie deren Familienangehörige, wenn sie im selben Haushalt leben.
Das entsprechende Antragsformular (nach Anlage 1 zu § 12 Absatz 7 und 8 Kommunalwahlordnung) können Sie unter wahlen@senden-westflalen.de anfordern; die Frist für die Antragstellung endet am Freitag, den 29. August 2025.
Briefwahlunterlagen
Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Briefwahlanträge waren online bis Dienstag (9.September) um 8 Uhr möglich. Danach kann die postalische Zustellung nicht mehr gewährleistet werden. Bis zum 12. September (Freitag) gibt es die Möglichkeit, einen Wahlschein persönlich oder mit Vollmacht im Briefwahlbüro der Gemeinde Senden zu beantragen und in Empfang zu nehmen. Alternativ können Sie einen Wahlschein per E-Mail unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) über das Postfach wahlen(@)senden-westfalen.de beantragen und ihn anschließend im Briefwahlbüro persönlich abholen.
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholen oder beantragen möchte, muss eine unterschriebene Vollmacht vorweisen. Am 12. September (Freitag) öffnet das Briefwahlbüro länger. In der Zeit von 8 bis 15 Uhr besteht damit die letzte Möglichkeit, eine Briefwahl zu beantragen.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nur bis zum 12.09.2025, 15.00 Uhr möglich!
Rücksendung der Umschläge
Die roten Briefwahlumschläge müssen spätestens bis zum 11. September (Donnerstag) in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden. Ansonsten kann von der Deutschen Post nicht sichergestellt werden, dass Unterlagen bis zum Wahltermin an die Gemeinde zugestellt werden. Alternativ können die Unterlagen aber auch noch bis 16 Uhr am Wahltag (14. September) im Rathaus abgegeben oder in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 19 Uhr und freitags (12. September) von 8 bis 15 Uhr ist das Briefwahlbüro geöffnet. Am Samstag vor der Wahl (13.September) können in der Zeit von 8 bis 12 Uhr nur noch Wahlscheine ausgestellt werden, die entweder nicht angekommen sind oder verloren gegangen sind.
Repräsentativer Wahlbezirk IV - Evangelische Tageseinrichtung Erlengrund
Der Wahlbezirk IV ist vom statistischen Landesamt NRW für die Ermittlung einer repräsentativen Wahlstatistik ausgewählt worden. Dies betrifft ausschließlich die Wahl zum Kreistag.
Das Wahlgeheimnis wird dadurch nicht verletzt.
Folgende Vorkehrungen dienen zur Sicherung des Wahlgeheimnisses:
1. Stimmbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt
wird, müssen mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen.
2. Die Geburtsjahrgänge werden bei der Erhebung über die
Stimmabgabe zu so großen Gruppen zusammengefasst, dass keine
Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wählerinnen und
Wähler möglich sind.
3. Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel dürfen nicht
zusammengeführt werden.
5. Die Stimmauszählung hat im Wahlraum ohne statistische
Auswertung zu erfolgen; die Auswertung für statistische Zwecke darf
erst später unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses und nur
ohne Wählerverzeichnisse erfolgen.
6. Die Statistikstellen sind einer engen Zweckbindung hinsichtlich der
ihnen zur Auswertung überlassenen Wahlunterlagen unterworfen.
7. Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für einzelne
Stimmbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.
Weitere Informationen erhalten sie auf der Internetseite von It.NRW
Informationen für Blinde und Sehbehinderte Wähler*innen
Information für Blinde und Sehbehinderte Wähler*innen erhalten Sie auf der Seite
https://www.bsvw.org/ oder Tel 0800 000 9671
Kommunalwahl in leichter Sprache
Diese Broschüre erklärt alles zur Wahl in einfacher Sprache. Sie kann direkt heruntergeladen werden.
Broschüre: Kommunalwahl in leichter Sprache
Wollten Sie schon einmal bei einer Wahl aktiv dabei sein?
Für die Durchführung dieser Wahl werden wieder fleißige Helferinnen und Helfer gesucht. Ihre Anmeldung ist freiwillig und gilt nur für die anstehende Kommunalwahl. Aber auch für zukünftige Wahlen sucht die Gemeinde Senden Freiwillige, die bereit sind, bei der Durchführung der Wahl und der Auszählung der Stimmen mitzuhelfen.
Mindestalter 16 Jahre
Voraussetzung für die Einberufung als Wahlhelferin und Wahlhelfer ist bei der Kommunalwahl ein Mindestalter von 16 Jahren und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit. Besondere Kenntnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht erforderlich.
Flexibler Einsatz
Der Einsatz erfolgt nur am Wahltag selbst. Nicht jeder muss den ganzen Tag im Einsatz sein, das kann flexibel innerhalb des Wahlvorstandes abgesprochen werden. Zur Auszählung der Stimmen um 18 Uhr müssen jedoch alle dabei sein. Für den Einsatz als Wahlhelfer oder Wahlhelferin wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € gezahlt.
Bei Interesse füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus oder senden eine E-Mail an wahlhelfer(at)senden-westfalen.de sich bitte an
Hintergrundinformationen zur Wahl
Die Wahl der kommunalen Vertretungen finden alle fünf Jahre statt.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung - also dem Sendener Gemeinderat - hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.
Auch die Wahlen zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin finden zu diesem Zeitpunkt statt. Jede/r Wähler/in hat auch hier eine Stimme.
Auf der Webseite des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen stehen detaillierte Informationen zu den Kommunalwahlen 2025 bereit.
Wahlbezirke bei der Kommunalwahl 2025
An dieser Stelle finden Sie einen Übersichtsplan der Gemeinde Senden mit den eingezeichneten Wahlbezirken als PDF-Datei.
Wahl des Landrats und des Kreistags
Informationen über die Wahl des Landrats und des Kreistags finden Sie auf der Seite des Kreises Coesfeld.
Kontaktdaten
Für weitere Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Rathaus, Nebengebäude 2
Anton-Aulke- Ring 62
Lageplan
Tel. 02597 699-804
Fax. 02597 699-100
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