Gemeinde Senden

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Gewerbesteuer

Gewerbesteuerpflichtig ist jeder Unternehmer eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.

Der Gewerbeertrag bildet die Besteuerungsgrundlage.

                              

Dabei ermittelt das zuständige Finanzamt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Dieser Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde übermittelt.

 

Die Gemeinde ermittelt die Zahllast durch Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem jeweils gültigen Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Senden.

Der Hebesatz wird vom Rat der Gemeinde Senden beschlossen.

 

Auf die Gewerbesteuer sind vierteljährliche Vorauszahlungen zum 15.Februar, 15.Mai, 15.August sowie 15.November eines Jahres zu leisten. Die Vorauszahlungen sowie die endgültige Gewerbesteuer werden jeweils durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.

 

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Das Formular „Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen“ finden Sie hier.

 

HINWEIS:

Vereinfachtes Verfahren bei der Beantragung von Gewerbesteuermessbeträgen zum Zwecke der Vorauszahlung beim Finanzamt

(Erlass der obersten Finanzbehörden zu Gewerbesteuervorauszahlungen vom 20.10.2022)

 

 

 

Ansprechpartner/in

Bei Fragen zur Gewerbesteuer stehen Jörg Säckl und Julia Fischer gerne zur Verfügung.

Jörg Säckl

Kontakt:

Tel. 02597 699-209
j.saeckl@senden-westfalen.de

Julia Fischer

Kontakt:

Tel. 02597/699-229

steueramt@senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing