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Integrationskonzept

Krieg, politische Verfolgung oder Menschenrechtsverletzung sind nur einzelne Gründe, warum Menschen ihr Zuhause verlassen und das Risiko einer Flucht auf sich nehmen. Laut Artikel 1a der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“.

Aber auch Menschen, die auf der Suche nach besseren Lebensperspektiven sind, verlassen aus eigenem Antrieb ihre Heimat. Menschen, die auswandern, um vorübergehend oder für immer an einem anderen Ort zu leben, nennt man Migrantinnen und Migranten.

Die Gründe, wieso Menschen tatsächlich zu uns nach Deutschland kommen, sind also vielfältig, und haben doch eines gemeinsam: sie erfordern Integration.

Seit der erstmaligen Erstellung des Integrationskonzeptes in 2019 ist viel passiert, unter anderem der anhaltende russische Angriffskrieg auf die Ukraine im Jahr 2022. Die Fortschreibung des Integrationskonzeptes berücksichtigt die Veränderungen und auch die vielen Erkenntnisse aus Ehrenamt, Politik und Verwaltung der vergangenen Jahre. Denn Integration bedeutet, Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben, in die Gesellschaft mit einzubeziehen. Dies umfasst grundlegende Lebensbereiche wie Kinder- und Jugendbildung, Sprache oder Arbeit, aber auch Freizeit, Gesundheit und politisches Verständnis.

Die Integration als Querschnittsaufgabe zu sehen und auf eine Vernetzung der beteiligten Personen zu setzen, hat sich als sinnvoll erwiesen. Bei vielen Maßnahmen fungiert die Verwaltung als Schnittstelle und gewährleistet dadurch einen regelmäßigen Austausch. So wurden zum Beispiel die zwei zusätzlichen Stellen der Alltagshelfer im Rathaus geschaffen, die bei der Erstorientierung geflüchteter Menschen helfen. Gemeinsam mit der Sozialarbeiterin wird dann nach Bedarf mit dem Sozialamt, dem Jobcenter, dem Kommunalen Integrationszentrum, der Flüchtlingshilfe oder den Beratungsangeboten des Kreises Coesfeld bei Problemen nach individuellen Lösungen gesucht und Hilfestellungen gegeben. Grundsätzlich wird bei allen Anliegen der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ verfolgt.

Das nachfolgende Integrationskonzept zeigt beispielhaft auf, in welchen Handlungsfeldern es bereits Maßnahmen und Angebote gibt. Hierbei ist zu erwähnen, dass es sich bei der Aufzählung um eine Richtschnur handelt; die Gemeinde Senden versteht unter dem Begriff Integration die Zusammenarbeit mit den Menschen, die insbesondere durch konkrete und situationsbedingte Projekte unterstützt wird.

Zusammenfassung:

Wenn unterschiedliche Kulturen, Erfahrungen und Perspektiven zusammenkommen, entsteht ein Gewinn für alle Beteiligten: gesellschaftlich, wirtschaftlich und menschlich. Daher ist Integration nicht als einseitiger Anpassungsprozess zu sehen, sondern als ein dynamisches, wechselseitiges Geschehen. Sie beruht auf der aktiven Mitwirkung aller Beteiligten, sowohl der Geflüchteten als auch der Gesellschaft. Der Mehrwert für geflüchtete Personen besteht in der Möglichkeit, sich in einem sicheren, demokratischen Umfeld eine Lebensperspektive aufzubauen, insbesondere durch die zuvor genannten Handlungsfelder. Eine erfolgreiche Integration eröffnet individuelle Entwicklungschancen und stärkt das Zugehörigkeitsgefühl zur neuen Heimat. Darüber hinaus führt Integration zu mehr kultureller Vielfalt, die neue Perspektiven, Ideen oder auch Innovationen ermöglicht.

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing