Gemeinsam fürs Ehrenamt: GEMA Pauschalvertrag schafft finanzielle Entlastung für Vereine in Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und die GEMA haben mit Wirkung zum 1. Juli 2026 einen Pauschalvertrag abgeschlossen, der Vereine und Ehrenamtliche bei der Durchführung bestimmter Veranstaltungen finanziell entlasten wird. Ziel ist, das Kosten für die Musiknutzung unter bestimmten Voraussetzungen künftig vom Land übernommen werden. Das Ministerium stellt für die Finanzierung bis einschließlich 2027 drei Millionen Euro zur Verfügung.
„Ob Sommerfest, Dorffest, Gemeindefest oder Vereinsjubiläum: Wo Ehrenamt Gemeinschaft schafft, werden wir Hürden abbauen. Deshalb heißt es künftig: Music on, Gebühren off. Mit dem neuen GEMA-Pauschalvertrag können wir viele Vereine und Ehrenamtliche in Nordrhein-Westfalen konkret entlasten. Gerade kleinere Vereine werden davon profitieren, dass künftig mehr Geld für die eigentliche Vereinsarbeit eingesetzt werden kann und weniger in Gebühren fließt“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Yvonne Pietsch, Lead Commercial Partnerships bei der GEMA, ergänzt: „Mit dem neuen Pauschalvertrag setzen wir gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen ein starkes Zeichen für das Ehrenamt. Musik bringt Menschen zusammen, schafft Gemeinschaft und bereichert das gesellschaftliche Leben vor Ort. Gleichzeitig sorgt die Vereinbarung dafür, dass die Urheberinnen und Urheber der Musik für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden. So schaffen wir spürbare Entlastung für Vereine und stärken zugleich die kulturelle Vielfalt und das ehrenamtliche Engagement in Nordrhein-Westfalen. Wir freuen uns, diesen Weg gemeinsam mit dem Land zu gehen.“
Von der Vereinbarung profitieren gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Der Pauschalvertrag gilt für bestimmte Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, sofern diese vorab bei der GEMA angemeldet werden und die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Jede berechtigte Organisation kann bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr über den Vertrag abrechnen. Die Anmeldung erfolgt über das Onlineportal der GEMA. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und die GEMA haben zudem vereinbart, zu prüfen, ob und in wie weit auch Karnevals- und Schützenfestumzüge in den Rahmenvertrag aufgenommen werden können.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung finden sich auf der Website: https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/ehrenamtliche-vereine-in-nrw
Hintergrund:
- Berechtigt an diesem Pauschalvertrag sind Organisationen, unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform, deren Sitz sich in Nordrhein-Westfalen befindet, die ehrenamtliche oder vorwiegend gemeinnützige nach Paragraf 52 Absatz 1 Abgabenordnung (AO), mildtätige (Paragraf 53 AO) oder kirchliche (Paragraf 54 Absatz 1 AO) Zwecke verfolgen, deren Mitarbeitenden vorwiegend ehrenamtlich tätig sind und Veranstaltungen durchführen, die nicht bereits aufgrund einer Verbandsmitgliedschaft des Veranstalters durch einen Pauschalvertrag einer Nutzervereinigung mit der GEMA erfasst sind.
- Ebenfalls berechtigt an diesem Pauschalvertrag sind rechtlich unselbständige Ortsuntergliederungen von Organisationen, welche die die vorherig genannten Voraussetzungen erfüllen.
- Für die durchgeführten Veranstaltungen darf kein Eintrittsgeld erhoben werden und die Veranstaltungsflächengröße maximal 500 m² betragen.
- Nicht berechtigt an diesem Pauschalvertrag sind politische Organisationen und Gruppierungen, wie z.B. Parteien und deren Untergliederungen, Wählergruppen und Wählervereinigungen sowie deren Jugendorganisationen. Die Genehmigung der GEMA bezieht sich ferner nicht auf Konzerte (der Unterhaltungsmusik (U-K) und der Ernsten Musik (E)), Bühnenaufführungen mit Musik (Theater, Kabarett, insbesondere nach den Tarifen BM und U-Büh), Hintergrundmusik (insbesondere Tarif R für die Musiknutzung bei Wiedergabe von Hörfunksendungen (Radio) und Ladenfunk, sowie M-U für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe ohne Veranstaltungscharakter), Tanzveranstaltungen (Tanzkurse, insbesondere Tarif WR-Tanz), Sportveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik (insbesondere Tarif M-SP) Weihnachtsmärkte von nicht-ehrenamtlichen Veranstaltern, wie insbesondere Kommunen oder kommerziell ausgerichtete Veranstalter, gestreamte Veranstaltungen (Online-Tarife) sowie sonstige Veranstaltungen, die nicht die Bedingungen erfüllen.
- Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Neues Weiterbildungsangebot: Individuelle Coachings für Engagierte, Vorstände und Vereine
Das Land erweitert erneut sein Beratungsangebot zur Stärkung des Ehrenamts in Nordrhein-Westfalen
Ganz gleich, ob Nachwuchsgewinnung, Einladungsmanagement oder Öffentlichkeitsarbeit: zahlreiche Bereiche der Vereins- und Organisationsentwicklung lassen sich mithilfe digitaler Tools und Künstlicher Intelligenz (KI) optimieren. Doch viele Initiativen und Vereine stehen vor der Herausforderung, jene Techniken in ihren Alltag zu integrieren.
Mit dem neuen Coaching-Angebot bietet die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement ab dem 24. Juni 2026 kostenfreie Online-Coachings für Engagierte, Initiativen, Vorstände und Vereine an. Damit ergänzt sie das bestehende Informations- und Weiterbildungsangebot um ein kostenfreies Begleitformat für die Vereins- und Organisationsentwicklung. Im Fokus stehen die Digitalisierung und die Einführung Künstlicher Intelligenz im Ehrenamt.
„So vielfältig die Engagementlandschaft in Nordrhein-Westfalen ist, so unterschiedlich gestalten sich oftmals die Herausforderungen unserer Initiativen und Vereine im Land“, erklärt Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt. „Coachings und vertiefende Begleitformate können der Schlüssel sein, gemeinnützige Organisationen weiterzuentwickeln und neue Anwendungen im Ehrenamt gemeinsam zu etablieren. Mit dem neuen Angebot gibt das Land der Engagement-Community die Chance, intensiv an den eigenen Problemstellungen zu arbeiten und ihre Projekte und Organisationen zukunftsfest aufzustellen.“
Das neue Beratungsangebot setzt die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement in Kooperation mit Ehrenamt 2.0 um. Weitere Informationen zum Angebot sind hier zu finden: https://www.ehrenamt-zweinull.com/
Mit dem Angebot leistet die unter Staatssekretärin Milz eingerichtete Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement einen weiteren Beitrag zur Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Landesservicestelle dient entsprechend der Strategie als zentrale Anlaufstelle des Landes für Engagierte, Vereine und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen. Sie verfügt über ein vielfältiges kostenfreies Angebot für die nordrhein-westfälische Engagement-Community.
Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"

Schwerpunkt: Fördermittel im Fokus |
Antragsstart am 2. März 2026 |
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auch 2026 im Rahmen des Programms "2.000 x 1.000 Euro für bürgerschaftliches Engagement" ehrenamtlich getragene Projekte. Pro Förderperiode werden 2.000 Projekte mit jeweils 1.000 Euro unterstützt. |
Bildungsangebote der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bietet viele verschiedene Bildungsangebote an.
Hier kommen Sie zu dem Lernportal.
Qualifizierungen mit Ehrenamt 2.0
Das Land Nordrhein-Westfalen will die Vereine im Land bei der Modernisierung unterstützen. Informativ, kurzweilig und vernetzend sind die eigens dafür entwickelten Fortbildungsformate von „Ehrenamt 2.0“.
„Ehrenamt 2.0“ ist ein Gesamtpaket aus Online-Workshops, hybriden Ideencamps und Vereins-Coachings. Engagierte und Vereine erhalten durch die Landesunterstützung kostenfreie, praxisnahe Tools und Strategien, die sofort in die Vereinsarbeit integriert werden können. Es geht um Themen wie die strategische Vereinsweiterentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit oder Möglichkeiten der Digitalisierung.
In monatlichen Kick-Off-Veranstaltungen können sich interessierte Engagierte und Vereine über das gesamte Angebot informieren und sich Lernmodule individuell zusammenstellen.
Weitere Informationen: www.ehrenamt-zweinull.com
Das zusätzliche Weiterbildungsangebot ist Teil der am 2. Februar 2021 durch die Landesregierung beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen, mit der das Engagement im Land nachhaltig gestärkt werden soll. Engagierte und zivilgesellschaftliche Organisationen hatten im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses den dringenden Bedarf an zusätzlichen Weiterbildungen und Qualifizierungen geäußert.
Fördermöglichkeiten der Sparkasse Westmünsterland
Im Westmünsterland engagieren sich viele Menschen ehrenamtlich – damit leisten sie einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft und unsere Umwelt. Gemeinsam mit ihnen und mit unseren Kundinnen und Kunden setzen auch wir uns als Sparkasse Westmünsterland hierfür ein. Viele Projekte lassen sich nur mit vereinten Kräften verwirklichen. Wenn Ehrenamtliche an Finanzierungsgrenzen stoßen, sind sie bei uns richtig.
Hier informieren wir Sie über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der Sparkasse und der Sparkassenstiftungen sowie die nächste Spendenaktion auf unserer Spendenplattform www.wirwunder.de/westmuensterland.
Vereine und Steuern
Hier finden Sie die aktuelle Arbeitshilfe für Vereinsvorstände und Mitglieder (11. Ausgabe) des Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement stellt sich vor!

Die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement stellt sich vor!
Nähere Informationen zu kostenlosen Weiterbildungen gibt es hier.
Fortbildungen der Westfalen Akademie
Hier werden Sie immer über die aktuellen Fortbildungen der Westfalen Akademie informiert.
Newsletter der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Hier finden Sie die Newsletter der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.
Newsletter der BAGSO
Der BAGSO-Newsletter informiert 14-tägig über die Arbeit der BAGSO und ihrer Mitgliedsorganisationen sowie über Neuigkeiten aus Seniorenarbeit und Seniorenpolitik. Er gibt zudem Hinweise auf Veranstaltungen, Publikationen und Ausschreibungen.
Newsletter der bagfa
Die bagfa Engagementnachrichten
Einblicke in die engagierte Welt – konzentriert, kurzweilig, kostenlos
Alle zwei Wochen donnerstags fassen wir in unserem Newsletter zusammen, was es Neues gibt aus der Welt des Engagements. Aktuelle politische Entscheidungen dazu greifen wir ebenso auf wie wissenschaftliche Studien, spannende Veranstaltungen oder relevante Förderprogramme. Ausgewählt vor allem für Freiwilligenagenturen und andere engagementfördernde Organisationen, zeigen wir, was sich wann lernen, wo nachlesen, wie deuten lässt. Unsere Hinweise, auch auf Angebote der bagfa, sind dabei weniger spröde Information, sondern unterhaltsam und kurzweilig dargeboten.
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