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Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler: Was ist erlaubt – was ist verboten?

Seit dem vergangenen Montag (8.7.) heißt es auch in NRW: endlich Sommerferien! Aber die Ferienzeit ist für viele Schülerinnen und Schüler traditionell auch die Zeit der Ferienjobs. Die Bezirksregierung Münster gibt einen kurzen Überblick darüber, was im Rahmen dieser Ferienjobs erlaubt ist – und was eben nicht erlaubt ist.

Babysitting, Arbeiten im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Garten- und Landschaftsbereich – viele Schülerinnen und Schüler suchen sich in den Ferien einen Job, um ihr Taschengeld aufzubessern. Aber was ist erlaubt und was nicht? Kinder und Jugendliche müssen den Jugendarbeitsschutz einhalten. Dabei sind zum Beispiel die Arbeitszeiten, die Art des Jobs und das Alter des Schülers oder der Schülerin zu beachten.

Beratung und Kontrolle

Die Bezirksregierung Münster berät Schüler:innen, Eltern, Schulen und Unternehmen in Fragen rund um den Jugendarbeitsschutz. Das Dezernat für Arbeitsschutz kontrolliert auch, ob die Bestimmungen eingehalten werden und verhängt gegebenenfalls bei Verstößen auch Bußgelder. Je nach Schwere des Verstoßes können diese Bußgelder bis zu 15.000 Euro hoch sein.

Ferienjobs ab 15 Jahren

Ferienjobs sind in vieler Hinsicht sinnvoll: Die Jugendlichen bessern ihr Taschengeld auf, lernen den Arbeitsalltag kennen und sammeln Erfahrungen für das spätere Berufsleben. Schüler:innen dürfen allerdings erst Ferienjobs ausüben, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind. Die Ferien dienen grundsätzlich der Erholung. Deshalb dürfen Schüler:innen pro Jahr maximal 20 Tage in den Ferien arbeiten. Die Arbeitszeit darf acht Stunden täglich nicht überschreiten und sollte zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen. Jugendliche haben auch besondere Pausenzeiten einzuhalten. Bei Arbeitszeiten von 4,5- 6 Stunden gibt es eine 30-minütige Pause und bei mehr als 6 Stunden sind es 60 Minuten.

Taschengeldjobs ab 13 Jahren

Kinderarbeit ist natürlich grundsätzlich verboten. Doch Kinder ab 13 Jahren dürfen sich nach der Schule etwas dazuverdienen, zum Beispiel durch Austragen von Zeitungen oder bei der Erntehilfe. Schüler:innen dürfen im Altern von 13 oder 14 Jahren bei Taschengeldjobs allerdings nur zwei Stunden täglich arbeiten und diese zwei Stunden müssen in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr liegen. Samstage und Sonn- und Feiertage sind arbeitsfrei. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr zu arbeiten ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich tabu. Für bestimmte Branchen und Einrichtungen gibt es allerdings Ausnahmen, zum Beispiel in der Gastronomie, im Krankenhaus oder in der Landwirtschaft.

Aufgaben der Betriebe

Bevor Jugendliche ihren Ferienjob starten, muss der Arbeitgeber sie auf mögliche Unfall- und Gesundheitsfragen aufklären. 

Hinweis zum Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Darin ist vorgeschrieben, dass der Lohn pro Stunde aktuell mindestens von 12,41 Euro betragen muss. Das Gesetz gilt jedoch nicht für Minderjährige.

Weitergehende Informationen zu dem Thema gibt es unter folgendem Link: Bezirksregierung Münster – Jugendarbeitsschutz (bezreg-muenster.de)

Familienportal

Mit dem Familienportal.NRW hat die Landesregierung eine neue Online-Plattform für Familien geschaffen. Hier finden (werdende) Eltern Informationen zu Leistungen und Beratungsangeboten sowie viel Wissenswertes rund um das Familienleben - leicht verständlich und an einer Stelle gebündelt. In der Startphase biete das Portal zunächst vor allem Informationen für werdende Eltern sowie Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 1 und von 10 bis 16 Jahren. Das Angebot wird in den nächsten Monaten Schritt für Schritt erweitert. Lesen Sie hier die Presseinformation des Familienministeriums NRW zum Start des Portals. Hier geht es zum Familienportal.

Erklärvideo: Das Kindeswohl im Verwaltungshandeln - was gilt es zu beachten?

Im Erklärfilm wird der Kindeswohlvorrang gemäß Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention erklärt und seine Bedeutung für Verwaltungsmitarbeitende erläutert. Zudem wird dargestellt, wie das Kindeswohl bei Maßnahmen der Verwaltung ermittelt und beachtet wird.  

Hier mehr erfahren!

Aktion "Sprich mit mir!" für mehr Achtsamkeit

Plakate und Postkarten fordern Eltern auf mit ihren

Kindern zu sprechen statt auf das Smartphone zu schauen.

Die Idee zur Aktion wurde im Netzwerk Chancengerechtigkeit,

in der Arbeitsgruppe „Familien mit Kindern

im Alter von 0-6 Jahren“ aufgegriffen und in Kooperation

des Kreises Coesfeld mit den Städten Coesfeld und

Dülmen umgesetzt.

Gerade für Neugeborene und kleine Kinder ist die direkte

Zuwendung von großer Bedeutung. Auch wenn das Baby

noch nicht sprechen kann, ist es wichtig, dass es angesprochen

wird, vertraute Stimmen hört und Blickkontakt

erhält, denn das gibt ihm Sicherheit und ist Grundlage

für die positive und gesunde, emotionale und geistige

Entwicklung. Wenn die digitale Kommunikation sich in

den Vordergrund drängt, verringert sich die direkte und

persönliche Kommunikation von Eltern mit ihrem Kind.

Mit der Aktion „Sprich mit mir“ sollen Eltern auf die Nutzung

und den bewussten Umgang mit Medien in Gegenwart

ihres Kindes aufmerksam gemacht werden. Die

Plakate mit Cartoons von Renate Alf zeigen Situationen,

in denen Eltern aufgefordert werden das Handy beiseite

zu legen und mit ihrem Kind zu sprechen.

Für weitere Informationen zur Aktion oder wenn Sie

auch ein Plakat in Ihrer Einrichtung, Ihrem Café oder an

sonstigen Orten aufhängen möchten, wenden Sie sich

an das Team „Frühe Hilfen“ des Kreisjugendamtes.

Carolin Hoschke

Telefon: 02541 18-5243

E-Mail: fruehehilfen@kreis-coesfeld.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing