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„Familienzeit NRW“ startet wieder: Land unterstützt Urlaub für Familien in Familienferienstätten

Das Land fördert auch in diesem Jahr das Programm „Familienzeit NRW“, das Familien aus Nordrhein-Westfalen einen gemeinsamen Aufenthalt in einer Familienferienstätte ermöglicht. Das Programm richtet sich insbesondere an Familien mit geringem Einkommen.

Die „Familienzeit NRW“ wird in diesem Jahr mit rund 3,4 Millionen Euro gefördert. Die Familienerholung umfasst drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit inklusive Vollverpflegung und familienfreundlichen, pädagogisch begleiteten Freizeitangeboten. Neu in diesem Jahr ist das ausschließlich digitale Antragsverfahren. Die Anträge können jeweils für die anstehenden Ferien (aktuell Osterferien) und ganzjährig für die Zeit außerhalb der Ferien gestellt werden.

Familienministerin Josefine Paul: „Der hohe Zuspruch für die ‚Familienzeit NRW‘ zeigt, wie groß der Bedarf an Zeit und Entspannung mit der Familie ist – gerade in Zeiten, die von Krisen und Kriegen geprägt sind. Mit der pädagogisch begleiteten Familienerholung unterstützen wir vor allem Familien, die sich sonst keinen Urlaub leisten können, darin, eine Auszeit vom Alltag zu nehmen und das Gemeinschaftsgefühl zu stärken.“

Interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, die nach § 53 Abgabenordnung förderberechtigt sind, sowie – unabhängig vom Einkommen – Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung können ab sofort einen Familienurlaub über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. unter www.familienerholung-nrw.de beantragen.

Der Reisedienst ist bei der Berechnung und Ermittlung der Förderfähigkeit behilflich. Die Familien beteiligen sich an dem Familienurlaub mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen die Familien selbst. Für Fragen rund um die „Familienzeit NRW“ steht der Reisedienst unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0005627 zur Verfügung.

Das Programm „Familienzeit NRW“ wurde 2021 erstmals angeboten, um Familien mit geringem Einkommen während der Corona-Pandemie eine Auszeit zu ermöglichen. Seitdem sind die Antragszahlen kontinuierlich gestiegen, zuletzt auf über 5.000 interessierte Familien im Jahr 2023.

Familienportal

Mit dem Familienportal.NRW hat die Landesregierung eine neue Online-Plattform für Familien geschaffen. Hier finden (werdende) Eltern Informationen zu Leistungen und Beratungsangeboten sowie viel Wissenswertes rund um das Familienleben - leicht verständlich und an einer Stelle gebündelt. In der Startphase biete das Portal zunächst vor allem Informationen für werdende Eltern sowie Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 1 und von 10 bis 16 Jahren. Das Angebot wird in den nächsten Monaten Schritt für Schritt erweitert. Lesen Sie hier die Presseinformation des Familienministeriums NRW zum Start des Portals. Hier geht es zum Familienportal.

Erklärvideo: Das Kindeswohl im Verwaltungshandeln - was gilt es zu beachten?

Im Erklärfilm wird der Kindeswohlvorrang gemäß Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention erklärt und seine Bedeutung für Verwaltungsmitarbeitende erläutert. Zudem wird dargestellt, wie das Kindeswohl bei Maßnahmen der Verwaltung ermittelt und beachtet wird.  

Hier mehr erfahren!

Aktion "Sprich mit mir!" für mehr Achtsamkeit

Plakate und Postkarten fordern Eltern auf mit ihren

Kindern zu sprechen statt auf das Smartphone zu schauen.

Die Idee zur Aktion wurde im Netzwerk Chancengerechtigkeit,

in der Arbeitsgruppe „Familien mit Kindern

im Alter von 0-6 Jahren“ aufgegriffen und in Kooperation

des Kreises Coesfeld mit den Städten Coesfeld und

Dülmen umgesetzt.

Gerade für Neugeborene und kleine Kinder ist die direkte

Zuwendung von großer Bedeutung. Auch wenn das Baby

noch nicht sprechen kann, ist es wichtig, dass es angesprochen

wird, vertraute Stimmen hört und Blickkontakt

erhält, denn das gibt ihm Sicherheit und ist Grundlage

für die positive und gesunde, emotionale und geistige

Entwicklung. Wenn die digitale Kommunikation sich in

den Vordergrund drängt, verringert sich die direkte und

persönliche Kommunikation von Eltern mit ihrem Kind.

Mit der Aktion „Sprich mit mir“ sollen Eltern auf die Nutzung

und den bewussten Umgang mit Medien in Gegenwart

ihres Kindes aufmerksam gemacht werden. Die

Plakate mit Cartoons von Renate Alf zeigen Situationen,

in denen Eltern aufgefordert werden das Handy beiseite

zu legen und mit ihrem Kind zu sprechen.

Für weitere Informationen zur Aktion oder wenn Sie

auch ein Plakat in Ihrer Einrichtung, Ihrem Café oder an

sonstigen Orten aufhängen möchten, wenden Sie sich

an das Team „Frühe Hilfen“ des Kreisjugendamtes.

Carolin Hoschke

Telefon: 02541 18-5243

E-Mail: fruehehilfen@kreis-coesfeld.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing