Grundsteuern A & B
Der Grundsteuer unterliegen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einerseits (Grundsteuer A) sowie alle sonstigen Grundstücke andererseits (Grundsteuer B), unabhängig davon, ob diese bebaut sind oder nicht.
Fragen zur neuen Grundsteuer ab 2025
Warum wurde die Grundsteuer reformiert? Was bringt die neue Grundsteuer überhaupt? Muss ich jetzt mehr Grundsteuern zahlen? Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie hier:
Hintergrundinformationen
In Ausnahmefällen können auch aufstehende Gebäude unabhängig vom Grund und Boden eigenständig grundsteuerpflichtig sein.
Steuerpflichtig ist, wem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswertes zugerechnet worden ist. Diese Zurechnung wird durch das zuständige Finanzamt im sog. Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, mit dem über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden wird, vorgenommen.
Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes wird durch das zuständige Finanzamt ein Grundsteuermessbetrag festgesetzt. Dieser wird errechnet durch die Multiplikation des sog. Einheitswertes mit einer Steuermesszahl. Die Höhe des Einheitswertes und des Grundsteuermessbetrages ergeben sich aus dem Bescheid des Finanzamtes.
Die Grundsteuer-Zahllast ergibt sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages (= Ermittlung durch das zuständige Finanzamt) mit dem jeweils gültigen Grundsteuerhebesatz (A o. B) der Gemeinde Senden. Die Hebesätze werden vom Rat der Gemeinde Senden beschlossen.
Bei Erlass des Grundsteuerbescheides ist die Gemeinde Senden zwingend an die Feststellungen in dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden. Dies bedeutet für Sie, dass Entscheidungen im Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheides, nicht aber durch Anfechtung des Grundsteuerbescheides angegriffen werden können. Der gemeindliche Abgabenbescheid wird gemeinsam mit den weiteren Benutzungsgebühren jedem Eigentümer grundsätzlich zu Anfang des laufenden Jahres bekannt gegeben.
Festgesetzt werden die Abgaben pro Kalenderjahr, zu zahlen sind sie jedoch in vier Teilbeträgen einmal pro Quartal. Die hierfür gesetzlich festgesetzten Termine sind: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Es ist auch möglich, die Grundsteuer (einschließlich der Benutzungsgebühren) in einer Summe zu zahlen. Hierfür ist bis zum 30.09. eines Jahres ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag bewirkt, dass die Grundsteuer (einschließlich der Benutzungsgebühren) ab dem Folgejahr jeweils zum 01.07. in einer Summe zu zahlen ist.
Formular „Jahreszahlerantrag Grundbesitzabgaben“
Soll der Abgabenbescheid nicht an Sie als Eigentümer, sondern an eine andere Person gesandt werden, reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular ein. Beachten Sie bitte hierbei, dass trotz der Zustellvollmacht weiterhin die Eigentümer grundsätzlich abgabepflichtig bleiben:
Formular „Zustellvollmacht für Grundbesitzabgaben“
Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Das Formular „Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen“ finden Sie hier.
Tipp:
Haben Sie Ihr Grundstück / Haus verkauft? Dann ergibt sich hinsichtlich der Grundbesitzabgaben eine neue rechtliche Situation.
Entwicklung der Steuerhebesätze der Gemeinde Senden in den letzten Jahren (Angaben in Prozent)
Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Gewerbesteuer |
2015 | 260 | 460 | 430 |
2016 | 260 | 460 | 430 |
2017 | 260 | 460 | 430 |
2018 | 260 | 460 | 430 |
2019 | 260 | 460 | 430 |
2020 | 260 | 460 | 430 |
2021 | 260 | 460 | 430 |
2022 | 260 | 479 | 430 |
2023 | 260 | 493 | 430 |
2024 | 260 | 501 | 430 |
2025 | 310 | 594 | 430 |
Die Steuerhebesätze im Landes- und Kreisvergleich
Die Hebesätze für die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) werden regelmäßig durch den Landesbetrieb it.nrw, der als amtliche Statistikstelle fungiert, erhoben.
Für das Jahr 2024 lagen die gemeindlichen Hebesätze deutlich unter den Mittelwerten aller 396 Kommunen in NRW:
⌀ Grundsteuer A: 326%
⌀ Grundsteuer B: 607%
⌀ Gewerbesteuer: 458%
Auch im Kreisvergleich steht die Gemeinde Senden mit den erhobenen Hebesätzen gut da:
⌀ Grundsteuer A: 263%
⌀ Grundsteuer b: 526%
⌀ Gewerbesteuer: 440%
(Quelle: it.nrw, Pressemitteilung vom 15. November 2024)
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