Beteiligungsbericht
Die Gemeinde hat einen Beteiligungsbericht zu erstellen und jährlich fortzuschreiben, in dem die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zu erläutern ist.
Beteiligungsbericht
Gemeint sind damit alle Beteiligungen der Gemeinde an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts. Unter bestimmten Voraussetzungen darf sich eine Kommune an diesen beteiligen bzw. selbst eine derartige Einrichtung bzw. ein derartiges Unternehmen errichten und betreiben. Der Beteiligungsbericht ist dem Rat sowie den Einwohnerinnen und Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Sollte kein Gesamtabschluss aufgestellt werden müssen, so ist der Beteiligungsbericht dem Jahresabschluss der Gemeinde beizufügen
Die zu erteilenden Angaben und Erläuterungen für die Erstellung des Beteiligungsberichts sind in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) benannt. Danach sind u. a. die Ziele der Beteiligung, die Erfüllung des öffentlichen Zwecks sowie die Beteiligungsverhältnisse anzugeben und zu erläutern.
Dateien:
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Beteiligungsbericht stehen Philip Geißler und René Günther gerne zur Verfügung.
Verwenden Sie diese Tastaturbefehle,
STRG- bzw. STRG+um die Schriftgröße zu verändern: