Wohngeld
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) an einkommensschwache Personen geleistet.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens sowie der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung ab. Da sich die Leistung an der jeweiligen Situation einer Person orientiert, sollte sich jeder Antragsteller individuell informieren und beraten lassen.
Sie möchten sich individuell beraten lassen?
Bei der Gemeinde Senden können Sie sich an dieses Team wenden:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Joachim Gräser (A-L)
Svenja Hähnel (M-Z)
Informationen und Anträge
Das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat hier umfassende Informationen zum Wohngeld zusammengestellt.
- Hier geht es direkt zum Wohngeld-Antrag
- Hier zum Wohngeldrechner
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