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Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen

Im Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Bauleitplanung grundsätzlich eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Der erste Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung ist in der Regel die frühzeitige Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planungsalternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Der zweite Schritt ist üblicherweise die sogenannte öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Es besteht die Möglichkeit, zu jedem Bauleitplanverfahren der Gemeinde Senden während der einzelnen Beteiligungsschritte (in der Regel frühzeitigen Beteiligung und öffentlichen Auslegung) im Rahmen der entsprechenden Frist, Stellungnahmen abzugeben. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch über das jeweilige Formular übermittelt werden, siehe weiter unten. Alternativ können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift). Die abgegebenen Stellungnahmen werden im Bauleitplanverfahren vom Bau- und Planungsausschuss und abschließend vom Gemeinderat abgewogen und können in das Ergebnis der Planung einfließen. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern werden ausschließlich anonymisiert veröffentlicht.

Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen

Während der jeweiligen Beteiligungsfristen können Sie das entsprechend unten aufgeführte Bauleitplanverfahren anklicken. Sie erhalten im weiteren Schritt alle zur Verfügung stehenden Information sowie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Einsichtnahme im Rathaus

Es besteht - neben der Einischt der Unterlagen hier auf diese Homepage - die Möglichkeit, die Planunterlagen zu jedem Bauleitplanverfahren im Rahmen der entsprechenden Frist vor Ort im Rathaus (Büro 305) einzusehen. Es handelt sich hierbei um die gleichen Dokumente, die bereits hier bereitgestellt werden.

 

Öffnungszeiten

WochentagVormittagNachmittag
Montag08:30 – 12:00 Uhr14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag08:30 – 12:00 Uhr14:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch08:30 – 12:00 Uhr14:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag08:30 – 12:00 Uhr14:00 – 17:00 Uhr
Freitag08:30 – 12:00 Uhr 

 

Team Bauleitplanung

Philipp Fister
Tel. 02597 699-324
p.fister(@)senden-westfalen.de

Lara Holz
Tel.: 02597 699-334
l.holz(@)senden-westfalen.de

Franka Hörbelt
Tel.: 02597 699-303
f.hoerbelt(@)senden-westfalen.de

Kerstin Ueding
Tel.: 02597 699-323
k.ueding(@)senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing