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Hundesteuer

Steuerpflichtig ist die Hundehalterin oder der Hundehalter.

Eine Hundehalterin beziehungsweise ein Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen zum Zwecke der persönlichen Lebensführung in ihren beziehungsweise seinem Haushalt aufgenommen hat.

 Die Steuerpflicht des Hundehalters / der Hundehalterin beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Hierfür hat jeder Halter / jede Halterin den Hund innerhalb von zwei Wochen an- bzw. abzumelden.

 Die Höhe der Hundesteuer ist dabei zum einen abhängig von der Anzahl der Hunde sowie zum anderen ob der Hund im Sinne der Hundesteuersatzung als gefährlicher Hund eingeordnet wird.

Die Hundesteuer wird durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter / jeder Hundehalterin regelmäßig am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben wird. Diese Beträge werden in Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Es ist auch möglich, die Hundesteuer in einer Summe zu zahlen. Hierfür ist bis zum 30.09. eines Jahres ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag bewirkt, dass die Hundesteuer ab dem Folgejahr jeweils zum 01.07. in einer Summe zu zahlen ist.

Formular „Jahreszahlerantrag Hundesteuer“

 

 Das nachstehende Formular können Sie für die An- und Abmeldung Ihres Hundes nutzen:

 Formular „Hundesteuermitteilung“

 

 Die Steuersätze entnehmen Sie bitte der „Hundesteuersatzung der Gemeinde Senden vom 14.12.2011“

 

 Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Das Formular „Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen“ finden Sie hier.

 

Weitere Informationen für Hundehalter

Ansprechpartner/in

Bei Fragen zur Hundesteuer steht Miriam Falckenhain gerne zur Verfügung.

Miriam Falckenhain

Kontakt:

Tel. 02597/699-230

steueramt@senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing