Gemeinde Senden

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Allgemeine Informationen

Am 20.02.2024 wurde im Bau- und Planungsausschuss das Exposé zur Vergabe des Baufeldes "B2 Huxburg" beschlossen.

Link zur Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Senden hat im Jahr 2021 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Wohngebiet „Huxburg“ geschaffen. Anlass für die Planung ist die anhaltende Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Verbindung mit fehlenden Reserven an Baugrundstücken in den beplanten Bereichen der Gemeinde. Mit dem Baugebiet möchte die Gemeinde ein zeitgemäßes, qualitätsvolles sowie klimafreundliches und sozial gemischtes Wohngebiet umsetzen.
Das Baugebiet verfügt insgesamt über eine Größe von rund 20 ha. Im Wohngebiet wird eine vielfältige Mischung aus unterschiedlichen Gebäude- und Wohnungstypologien (z.B. freistehende Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie Geschosswohnungsbau) entstehen.
Im Rahmen einer Konzeptvergabe sollen die gemeindlichen Grundstücke 183, 195, 196 und 197, Flur 28 in der Gemarkung Senden, welche das Baufeld B2 ausmachen, veräußert werden. Die Entscheidung zur Vergabe wird ausschließlich aufgrund der Qualität der eingereichten Konzepte erfolgen.
Ziel der Konzeptvergabe ist es, ein Konzept zu generieren, dass für die wohnbauliche Entwicklung eine zeitgemäße Bebauung aus Perspektive der architektonischen sowie städtebaulichen Gestaltung, der Klimafolgeanpassung und nicht zuletzt der verschiedenen Nutzungsinteressen Berücksichtigung findet.
Für das Baufeld B2 wird eine Bebauungsstruktur aus Mehrfamilienhäusern angestrebt. Reihenhäuser können als ergänzende Wohnform ebenfalls enthalten sein. Die Konzepte sollten, unter Wahrung einer hohen Freiraumqualität und -gestaltung, eine hohe städtebauliche Dichte erzielen. Grundlage für eine der Nachfrage entsprechenden Bebauung ist die Schaffung und Mischung von Wohnungen unterschiedlicher Größe für verschiedene Nutzergruppen und Haushaltsgrößen.

 

Verfahren und Verfahrensablauf

Die angestrebte Konzeptvergabe zur Veräußerung des gemeindlichen Baufeldes B2 dient dazu, die kommunalen Zielsetzungen der Gemeinde Senden hinsichtlich eines zeitgemäßen und klimafreundlichen Quartiers zu sichern. Durch die Konzeptvergabe ist bei der Bewertung der Vergabe des Grundstücks das Bebauungs- und Nutzungskonzept die wesentliche Entscheidungsgrundlage. Das Verfahren ist zweistufig und erfolgt in Form eines begrenzten anonymen Konzeptvergabeverfahrens mit vorgeschalteter Interessenbekundung.


Stufe 1: Interessenbekundung
Die Interessensbekundung wird über verschiedene Vergabeplattformen sowie über die Internetseite der Gemeinde Senden am 04.03.2024 bekannt gemacht. Das in dem Rahmen auszufüllende Formblatt kann weiter unten auf dieser Seite unter "Dokumente" heruntergeladen werden.
InteressentInnen werden gebeten, die unterschriebene Interessenbekundung (Formblatt) bis zum 22.03.2024, 23:30 Uhr an das verfahrensbetreuende Büro per Email an sonja.pack(@)wolterspartner.de zu senden.
Zur Teilnahme berechtigt sind InvestorInnen in Kooperation mit ArchitektInnen sowie natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzung erfüllen: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „ArchitektIn“ nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.
Im Anschluss erfolgt durch die Gemeinde Senden die Auswahl der Teilnehmenden. Sollten mehr als 10 Interessenbekundungen vorliegen, werden die TeilnehmerInnen im Losverfahren bestimmt. Falls weniger als drei Interessensbekundungen eingehen, behält sich die Gemeinde vor, das Verfahren aufzuheben.


Stufe 2: Konzeptvergabe
Das Konzeptvergabeverfahren beginnt mit dem Versand der Einladungen an die Teilnehmenden. Ebenso werden weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Aufgabenstellung übergeben (Kartengrundlagen etc.). Die TeilnehmerInnen werden gebeten, ihre Teilnahme zu bestätigen (per Email an sonja.pack(@)wolterspartner.de). NachrückerInnen werden bis zum 16.04.2024 informiert.
Die TeilnehmerInnen haben 8 Wochen Zeit, ein Konzept für das Baufeld B2 gemäß der in der Aufgabenbeschreibung formulierten Leistungen zu erarbeiten.
Die Lösungsvorschläge sind bis zum 28.05.2024 um 16:00 Uhr an das verfahrensbetreuende Büro zu senden. Nach Eingang der Arbeiten erfolgt eine Vorprüfung durch das verfahrensbetreuende Büro und die Verwaltung der Gemeinde Senden nach formellen und inhaltlichen Gesichtspunkten. Die Ergebnisse werden in einem Vorprüfbericht festgehalten, der dem Auswahlgremium im Rahmen der Auswahlgremiumssitzung als Grundlage der Entscheidung dient.

Kaufpreis

Der Kaufpreis für das 3.283 qm große Baufeld B2 beträgt 984.900,00 €. Das entspricht einem Preis von 300,00 € pro Quadratmeter.
Mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises sind alle Ansprüche der Gemeinde Senden wegen der erstmaligen Erschließung des Grundstücks nach dem BauGB, der einmalige Kanalanschlussbeitrag nach dem KAG bzw. der Ortssatzung sowie der Kostenerstattungsbeitrag nach §§ 135 a bis 135c BauGB abgelöst und getilgt. Nachforderungs- und Rückzahlungsansprüche bestehen nicht.
Sofern auf dem Grundstück mehr als 60 % (bis 99 %) der Nettowohnbaufläche als öffentlich geförderter Wohnraum entsteht, gewährt die Gemeinde Senden einen Preisnachlass in Form einer Kaufpreisminderung von 20,00 €/qm.
Werden 100 % der Nettowohnbaufläche als öffentlich geförderter Wohnraum errichtet, wird ein Preisnachlass in Form einer Kaufpreisminderung von 40,00 € / qm gewährt.

Ansprechpartner/in

Frau Pack-Hast (WoltersPartner Stadtplaner GmbH)
Tel.: 02541 9408-0
sonja.pack(@)wolterspartner.de

Herr Fister (Gemeinde Senden)
Tel.: 02597 699-324
p.fister(@)senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing