Gemeinde Senden

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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer wird erhoben auf:

-       Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art,

-       Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern – auch in Kabinen - ,

-       Sex- und Erotikmessen,

-       Ausspielung von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,

-       das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhalts- oder ähnlichen Apparaten in

o   Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,

o   Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.

 

Die Steuersätze entnehmen Sie bitte der „Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Senden“

 

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat vorlegen.

Das Formular „Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen“ finden Sie hier.

 

 

 

Ansprechpartner:

Bei Fragen zur Vergnügungssteuer steht Jana Bergmann gerne zur Verfügung.

Jana Bergmann

Kontakt:

Tel. 02597 699-210

j.bergmann@senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing