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Bevölkerungsschutz / Großeinsatzlage

Im Falle einer Großeinsatzlage übernimmt der Kreis Coesfeld die Koordinierung und Leitung. Informationen und Ansprechpartner finden Sie in den nachfolgenden Texten.

Merkmale einer Großeinsatzlage

Als Großeinsatzlage im Sinne des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) vom 17.12.2015 ist ein Geschehen anzusehen, in dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht geleistet werden kann.

Demnach liegt eine Großeinsatzlage vor, wenn

  • zahlreiche Menschen gefährdet sind und ein erheblicher Koordinierungsbedarf besteht,

oder wenn

  • zahlreiche Tiere gefährdet sind und ein erheblicher Koordinierungsbedarf besteht,

oder wenn

  • erhebliche Sachwerte gefährdet sind und ein erheblicher Koordinierungsbedarf besteht,

oder wenn

  • zahlreiche Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte gefährdet sind und ein erheblicher Koordinierungsbedarf besteht.

Leitung und Koordinierung einer Großeinsatzlage

Bei Großeinsatzlagen und Katastrophen leiten und koordinieren die kreisfreien Städte und Kreise die Abwehrmaßnahmen (vgl. § 35 Abs. 1 BHKG NRW).

Für die Abwehr von Großeinsatzlagen / Katastrophen hat der Kreis Coesfeld einen Krisenstab eingerichtet. Der Krisenstab wird ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum aktiviert, ist dem politischen Gesamtverantwortlichen (Landrat) unterstellt und muss alle mit dem Ereignis in Zusammenhang stehenden Verwaltungsmaßnahmen koordinieren und treffen.

Kontaktdaten

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den:

Kreis Coesfeld

32 - Sicherheit und Ordnung

Herr Eichholz

Tel. 02541 18-3270

Johannes.Eichholz@kreis-coesfeld.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing