Gemeinde Senden

Seitenbereiche

Volltextsuche

Seiteninhalt

Besteht im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ein Haftpflichtversicherungsschutz?

Es besteht kein Versicherungsschutz über die Pflegekassen oder über die sogenannte Sammelversicherung der Länder. Der persönliche Haftpflichtversicherungsschutz ist hier entscheidend. Für die verbindliche Abklärung eines ausreichenden Versicherungsschutzes ist damit jeder persönlich zuständig. Unterstützungsleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe werden in der Regel als Gefälligkeitsdienste eingestuft. Es besteht in diesem Fall eine sogenannte Haftungsbeschränkung, welche stillschweigend, also auch ohne vorherige Vereinbarung vorliegt. Das bedeutet, dass sich Nachbarschaftshelfer:in und Nachbar:in (stillschweigend) darauf einigen, dass die normale Haftung nicht gilt (im Normalfall haftet nämlich derjenige für einen Schaden, der diesen verursacht hat). Dieser Umstand sollte vor Beginn der nachbarschaftlichen Tätigkeit berücksichtigt werden. Sicherheitshalber gilt es darauf zu achten, dass die private Haftpflichtversicherung die sogenannten „Gefälligkeitsschäden“ ausdrücklich mit abgedeckt. Die Versicherungen müssen dann auch im Falle von leichter Fahrlässigkeit den Schaden regulieren.

 

Besteht im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ein Unfallversicherungsschutz?

Ein gesetzlicher Unfallschutz besteht für Personen, die „wie Beschäftigte“ tätig werden. Dieser Sachverhalt ist grundsätzlich auch auf Personen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe anwendbar. Dies trifft dann zu, wenn es sich um: - eine ernstliche Tätigkeit mit einem nicht unerheblichen wirtschaftlichen Wert handelt, - die einem fremden Unternehmen (oder normaler Privathaushalt) zu dienen bestimmt ist, - die dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, - die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls arbeitnehmerähnlich ist.

Maßgeblich für die Entscheidung, ob dieser Schutz greift, ist letztlich die Abklärung des jeweiligen Einzelfalls.

 

Hier finden Sie den Ratgeber "Unfallversichert im Engagement"

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing