Bürgergeld und Sozialgeld
Das Bürgergeld und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Umfasst werden neben dem Regelbedarf auch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen unter Beachtung von Absetzbeträgen und Schonvermögen gedeckt sind.
Da sich die Leistung an der jeweiligen Situation einer Person orientiert, sollte sich jeder Antragsteller informieren und sich individuell beraten lassen.
Hier finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales(BMAS) bietet hier weitere ausführliche Informationen.


















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