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Leistungen für Asylbewerber im laufenden Asylverfahren / abgelehnte Asylbewerber

Die leistungsberechtigten Personen erhalten Grundleistungen sowie die Kosten der Unterkunft (Gemeinschaftsunterkunft oder Mietwohnung), Hausrat und Heizkosten.

Darüber hinaus werden Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt, da die Leistungsberechtigten in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Hinzu kommen sonstige Leistungen, z. B. besondere Bedarfe für Schwangere, Behinderte und Pflegebedürftige.

Zeitraum

Für die ersten 15 Monate des Aufenthaltes werden Grundleistungen nach § 3 AsylbLG gewährt. Nach einem Aufenthalt von 15 Monaten werden die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen auf das Niveau der Sozialhilfe angehoben (§ 2 AsylbLG).

Da sich die Leistung an der jeweiligen Situation einer Person orientiert, sollte sich jeder Antragsteller informieren und sich individuell beraten lassen.

Weitere Informationen für Flüchlinge und Asylbewerber bietet die Bezirksregierung Arnsberg.

Sie möchten sich individuell beraten lassen?

Bei der Gemeinde Senden können Sie sich an diesen Ansprechpartner wenden:

Bitte beachten: Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter richtet sich nach Ihrem Nachnamen.

   Jan-Niklas Kortendiek (A-K)
   Martin Freier (L-Z)
  

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing