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Richtlinien über die Familienförderung

Am 01.08.2008 traten die Richtlinien über die Familienförderung in der Gemeinde inkraft. Gleichzeitig verlieren die Richtlinien in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 18.12.2003 ihre Gültigkeit.

In Ergänzung der familienpolitischen Maßnahmen von Bund und Land gilt es, die Rahmenbedingungen im Lebensumfeld der Familien auch auf kommunaler Ebene positiv zu fördern und damit zu verbessern und die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu sichern. Insofern stellt Familienpolitik eine Querschnittsaufgabe dar, in der sich auch kommunale Handlungsbereiche bündeln. Neben den Pflichtaufgaben einer Kommune (z.B. Vorhalten von Plätzen in Tageseinrichtungen, ausreichendes Schulangebot) gibt es auch Handlungsfelder, in denen eine Kommune freiwillig zum Ausdruck bringen kann bzw. sollte, dass ihr die Stärkung der Familien bei der Erfüllung familienbezogener Aufgaben wichtig ist.Die Richtlinien beziehen sich auf die Bereiche Junge Familien, den Familienpass (Anspruch, Beantragung und Ausstellung, Wirkungen), Vergabe von Baugrundstücken, Familienwegweiser, Gewährung von Zuschüssen. Die Richtlinien stehen Ihnen im Ortsrecht der Gemeinde Senden zum Download bereit.

weiter zum Ortsrecht (Bereich Soziales, Jugend, Sport)

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing