Europawahl 2019
Am Sonntag, 26. Mai 2019, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Europawahl teilzunehmen.
Entsprechende Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 23. April bis 05. Mai 2019 verschickt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutsche, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten
- in der Bundesrepublik Deutschland oder
- in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weiterhin sind Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben. Information und Antrag für Deutsche im Ausland
Ebenfalls können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, an der Wahl teilnehmen. Informationen und Antrag für Unionsbürger und Unionsbürgerinnen
Sie möchten Briefwahlunterlagen beantragen?
Den entsprechenden Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch stellen.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Vor- und Familienname,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift.
Hier können Sie online Briefwahlunterlagen ab dem 24.04.2019 beantragen.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Spätestens am 05. Mai 2019 werden Sie mit einer Wahlbenachrichtigung unter anderem über die Anschrift des Wahlraums, die Wahlzeit und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, informiert. Haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen (Tel. 02597 699-0).
Bereits in der Zeit vom 06. Mai bis zum 10. Mai 2019 haben Sie die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis der Gemeinde einzusehen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten zu überprüfen. Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist bei der Gemeindeverwaltung schriftlich Einspruch einlegen. Nähere Informationen zum Wählerverzeichnis finden Sie hier.
Wollten Sie schon einmal bei einer Wahl aktiv dabei sein?
Für die Durchführung dieser Wahl werden wieder fleißige Helferinnen und Helfer gesucht. Ihre Anmeldung ist freiwillig und gilt nur für die anstehende Europawahl. Aber auch für zukünftige Wahlen sucht die Gemeinde Senden Freiwillige, die bereit sind, bei der Durchführung der Wahl und der Auszählung der Stimmen mitzuhelfen.
Voraussetzung für die Einberufung als Wahlhelferin und Wahlhefer ist ein Mindestalter von 18 Jahren und die deutsche bzw. eine EU-Staatsangehörigkeit. Besondere Kenntnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht erforderlich.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Wuttke.
Detaillierte Informationen für alle Wahlherferinnen und Wahlhelfer erhalten Sie hier.
Kontaktdaten
Für weitere Fragen steht Ihnen der Kollege Herr Wuttke zur Verfügung:
Rathaus, Nebengebäude 2
Anton-Aulke- Ring 62
Lageplan
Tel. 02597 699-804
Fax. 02597 699-100
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