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Europawahl 2024

Am Sonntag, 09.Juni 2024, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Europawahl teilzunehmen.

Entsprechende Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 07. Mai bis 18. Mai 2024 verschickt.

Weitere Informationen zur Europawahl 2024 finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutsche, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten
    •  in der Bundesrepublik Deutschland oder
    • in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weiterhin sind Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben. Information und Antrag für Deutsche im Ausland

Ebenfalls können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, an der Wahl teilnehmen. Informationen und Antrag für Unionsbürger und Unionsbürgerinnen

Sie möchten Briefwahlunterlagen beantragen?

Den entsprechenden Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch stellen.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Vor- und Familienname,
  • Geburtsdatum und
  • Wohnanschrift.

Hier können Sie online Briefwahlunterlagen ab dem 29.04.2024 beantragen.

 

Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis 18.00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Spätestens am 18.Mai 2024 werden Sie mit einer Wahlbenachrichtigung unter anderem über die Anschrift des Wahlraums, die Wahlzeit und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, informiert. Haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen (Tel. 02597 699-804).

In der Zeit vom 21. Mai bis zum 24. Mai 2024 haben Sie die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis der Gemeinde einzusehen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten zu überprüfen. Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist bei der Gemeindeverwaltung schriftlich Einspruch einlegen. Nähere Informationen zum Wählerverzeichnis finden Sie hier.

Informationen für Blinde und Sehbehinderte Wähler*innen

Information für Blinde und Sehbehinderte Wähler*innen erhalten Sie auf der Seite

https://www.bsvw.org/ oder Tel 0800 / 000 96 710

 

Wahlbezirke bei der Europawahl 2024 in Senden

An dieser Stelle finden Sie einen Übersichtsplan der Gemeinde Senden mit den eingezeichneten Wahlbezirken als PDF-Datei.

Kontaktdaten

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Horstmann zur Verfügung:

Rathaus, Nebengebäude 2
Anton-Aulke- Ring 62
Lageplan

Tel.  02597 699-804
Fax. 02597 699-100

d.horstmann@senden-westfalen.de

 

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing