Europawahl 2024
Am Sonntag, 09.Juni 2024, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Europawahl teilzunehmen.
Entsprechende Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 07. Mai bis 18. Mai 2024 verschickt.
Weitere Informationen zur Europawahl 2024 finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutsche, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten
- in der Bundesrepublik Deutschland oder
- in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weiterhin sind Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben. Information und Antrag für Deutsche im Ausland
Ebenfalls können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, an der Wahl teilnehmen. Informationen und Antrag für Unionsbürger und Unionsbürgerinnen
Sie möchten Briefwahlunterlagen beantragen?
Den entsprechenden Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch stellen.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Vor- und Familienname,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift.
Hier können Sie online Briefwahlunterlagen ab dem 29.04.2024 beantragen.
Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis 18.00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Spätestens am 18.Mai 2024 werden Sie mit einer Wahlbenachrichtigung unter anderem über die Anschrift des Wahlraums, die Wahlzeit und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, informiert. Haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen (Tel. 02597 699-804).
In der Zeit vom 21. Mai bis zum 24. Mai 2024 haben Sie die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis der Gemeinde einzusehen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten zu überprüfen. Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist bei der Gemeindeverwaltung schriftlich Einspruch einlegen. Nähere Informationen zum Wählerverzeichnis finden Sie hier.
Informationen für Blinde und Sehbehinderte Wähler*innen
Information für Blinde und Sehbehinderte Wähler*innen erhalten Sie auf der Seite
https://www.bsvw.org/ oder Tel 0800 / 000 96 710
Wahlbezirke bei der Europawahl 2024 in Senden
An dieser Stelle finden Sie einen Übersichtsplan der Gemeinde Senden mit den eingezeichneten Wahlbezirken als PDF-Datei.
Kontaktdaten
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Horstmann zur Verfügung:
Rathaus, Nebengebäude 2
Anton-Aulke- Ring 62
Lageplan
Tel. 02597 699-804
Fax. 02597 699-100
d.horstmann@senden-westfalen.de
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