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Beteiligungsbericht

Beteiligungsbericht

Die Gemeinde hat einen Beteiligungsbericht zu erstellen und jährlich fortzuschreiben, in dem die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zu erläutern ist.

Beteiligungsbericht

Gemeint sind damit alle Beteiligungen der Gemeinde an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts. Unter bestimmten Voraussetzungen darf sich eine Kommune an diesen beteiligen bzw. selbst eine derartige Einrichtung bzw. ein derartiges Unternehmen errichten und betreiben. Der Beteiligungsbericht ist dem Rat sowie den Einwohnerinnen und Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Sollte kein Gesamtabschluss aufgestellt werden müssen, so ist der Beteiligungsbericht dem Jahresabschluss der Gemeinde beizufügen

Die zu erteilenden Angaben und Erläuterungen für die Erstellung des Beteiligungsberichts sind in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)  sowie Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) benannt. Danach sind u. a. die Ziele der Beteiligung, die Erfüllung des öffentlichen Zwecks sowie die Beteiligungsverhältnisse anzugeben und zu erläutern.

 

Dateien:

Beteiligungsbericht 2009

Beteiligungsbericht 2010

Beteiligungsbericht 2011

Beteiligungsbericht 2012

Beteiligungsbericht 2013

Beteiligungsbericht 2014

Beteiligungsbericht 2015

Beteiligungsbericht 2016

Beteiligungsbericht 2017

Beteiligungsbericht 2018

Beteiligungsbericht 2019

Beteiligungsbericht 2020

Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht 2022

Beteiligungsbericht 2023

Beteiligungsbericht 2024

 

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Beteiligungsbericht stehen  Philip Geißler und René Günther gerne zur Verfügung.

Philip Geißler

Kontakt:

Tel. 02597 699-213

p.geissler(@)senden-westfalen.de

René Günther

Kontakt:

Tel. 02597 699-225

r.guenther(@)senden-westfalen.de

http://www.senden-westfalen.de//de/rathaus-politik/finanzen-steuern/finanzdaten/beteiligungsbericht