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Informationen zum Winterdienst

Im Rahmen der Straßenreinigungssatzung haben die Gemeinde und die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer auch hinsichtlich der Winterwartung der Straßen und Gehwege ihren jeweiligen Beitrag zu leisten.

Gehwege sind bei Schnee- und Eisglätte zu räumen und zu streuen. Dies ist grundsätzlich Sache der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers. Aber natürlich können diese Arbeiten auf speziell beauftragte Personen wie die Mieterinnen und Mieter oder professionelle Firmen übertragen werden. Die Verantwortung für den Zustand des Gehwegs liegt jedoch letzlich bei der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer. Gehwege müssen in einer Breite von 1,5 Meter grundsätzlich sofort nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden.

Bei Schneefall nach 20:00 Uhr reicht in der Regel der Winterdienst am nächsten Morgen aus. Gehwege müssen an Werktagen um 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 09:00 Uhr geräumt sein. Diese Regeln gelten auch bei Glatteisbildung.

Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Informationsblatt.

Kontaktdaten

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Stefan Vorspohl
Tel. 02597 699-805
Fax. 02597 699-100
s.vorspohl(@)senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing