Förderung Photovoltaik und Speicher
Die Nutzung der Sonnenenergie mit Hilfe von Photovoltaikanlagen und (Batterie-) Speichern ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende und zum Klimaschutz. Große Potentiale sind auch in der Gemeinde Senden noch ungenutzt vorhanden.
Deshalb wurde im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 01.12.2020 eine Förderung von Photovoltaikanlagen und/ oder (Batterie-) Speichern auf oder an privaten Wohngebäuden mit einer gesamten Fördersumme von zunächst 50.000 € beschlossen.
Am 15.01.2021 trat die Förderrichtlinie zu diesem Projekt in Kraft. Wer in nächster Zeit eine Photovoltaikanlage auf sein Dach setzen und/ oder einen Batteriespeicher installieren möchte, der kann eine Förderung der Gemeinde Senden beantragen.
Sendener aktiv bei der Energiewende: Fördersumme für Photovoltaik auf privaten Dächern ausgeschöpft
Stand am 31.03.21: Fördervolumen von 50.000 € ausgeschöpft - Anträge für 52 PV-Anlagen und 51 Speicher
Am 31.03.2021 war es soweit: mit 57 Anträgen für Zuschüsse zu einer Photovoltaikanlage und/ oder einem Speicher war das Fördervolumen von 50.000 € ausgeschöpft. In nur 75 Tagen waren seit dem 15.01.2021 aus der Bürgerschaft der Gemeinde Senden die Anträge gestellt worden und konnten bewilligt werden. Damit werden 52 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 537 kWp und 51 Speicher mit einer Gesamtkapazität von 467 kWh gefördert. Die Fördersumme von 50.000 € teilt sich dabei ziemlich genau hälftig auf die PV – Anlagen und auf die Speicher auf.
Bürgermeister Sebastian Täger und Klimaschutzmanagerin Petra Volmerg sind begeistert. Die Installation von Photovoltaikanlagen ist ein wichtiger Baustein für eine Wende in der Energieversorgung und somit für Klimaschutz.
Da die durch den Rat der Gemeinde Senden bewilligte Fördersumme nun ausgeschöpft ist, soll im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität voraussichtlich am 10.06.2021 über eine Aufstockung der Fördersumme beraten werden. Die Entscheidung des Ausschusses muss abgewartet werden. Es ist daher auch möglich, dass einer Aufstockung nicht zugestimmt wird.
Anträge für Zuschüsse können weiterhin gestellt werden. Diese werden bei Einhaltung der Bedingungen aus der Förderrichtlinie bis zu einer Entscheidung durch die politischen Gremien vorbehaltlich der Aufstockung der Fördersumme bewilligt. Eine Beauftragung der Maßnahme sowie die Installation der Anlage kann direkt im Anschluss an den Erhalt der vorbehaltlich erteilten Förderzusage erfolgen.
Bis zum 31.12.2020 waren im Marktstammdatenregister für Senden 824 Anlagen mit 21.045 kWp gemeldet. Damit entspricht der geplante Zubau von 537 kWp einem Zubau von 2,6%.
Förderprogramm für 2021
Für im Gemeindegebiet Senden liegende Wohngebäude kann eine Förderung für
- die Installation einer neuen Photovoltaikanlage auf dem Wohngebäude
- die Installation einer neuen Photovoltaikanlage mit Speicher auf dem Wohngebäude
oder
- die Installation eines neuen (Batterie-) Speichers zu einer bestehende Photovoltaikanlage auf dem Wohngebäude
beantragt werden.
Dabei wird eine in der Gemeinde Senden neue installierte Photovoltaikanlage mit je 100 € pro kWp, maximal jedoch 500 € gefördert. Ein (Batterie-) Speicher wird ebenfalls mit 100 € pro kW, höchstens jedoch mit 500 € gefördert. Gefördert wird maximal eine Anlage pro Grundstück.
Wichtig:
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Eine Auftragserteilung gilt als Maßnahmenbeginn. Weitere Informationen sind der Förderrichtlinie und den Antragsunterlagen zu entnehmen.
Anträge können schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars (s.unten) an folgende Anschrift gerichtet werden:
Gemeinde Senden FB IV Planen, Bauen, Umwelt Münsterstr. 30 48308 Senden |
oder per e-mail: |
pv-senden@senden-westfalen.de |
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Sind die für das Förderjahr zur Verfügung gestellten Fördermittel erschöpft, werden keine Anträge mehr angenommen und keine Fördermittel mehr ausgezahlt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen:
Auskunft geben:
Kristin Sulc 02597/ 699-302 | Petra Volmerg 02597 699-318 |
Erster Check: Passt PV auf mein Gebäude?
Eine erste Einschätzung, ob Photovoltaik auf einem Gebäude eine sinnvolle Installation ist, kann mit dem Solarkataster des Landes NRW selbst gemacht werden.
https://www.energieatlas.nrw.de/site/karte_solarkataster
Im Solarkataster NRW können Sie eine Photovoltaikanlage auf einer Dach- oder Freifläche bzw. eine Solarthermieanlage auf einer Dachfläche planen. Für alle drei Varianten stehen Ihnen Solarrechner zur Verfügung, die Ihnen erste Planungshinweise für die Konfiguration der Anlage geben.
Weitere Informationen und die Dokumentation von online-Vorträgen zu Photovoltaikthemen finden Sie hier auf der Klimaschutzseite des Kreises Coesfeld.
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