Förderung Photovoltaik und Speicher
Die Nutzung der Sonnenenergie mit Hilfe von Photovoltaikanlagen und (Batterie-) Speichern ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende und zum Klimaschutz. Große Potentiale sind auch in der Gemeinde Senden noch ungenutzt vorhanden.
Deshalb wurde im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 01.12.2020 eine Förderung von Photovoltaikanlagen und/ oder (Batterie-) Speichern auf oder an privaten Wohngebäuden mit einer gesamten Fördersumme von zunächst 50.000 € beschlossen und am 15.01.2021 trat die Förderrichtlinie zu diesem Projekt in Kraft. Aufgrund der großen Nachfrage wurde im Ausschuss am 19.05.2021 eine Aufstockung des Förderprogramms um 30.000 € beschlossen.
Fördervolumen ausgeschöpft
21.06.21
Nach einer letzten Aktualisierung zum Stand des Fördervolumens am letzten Wochenende ist nun das Fördervolumen von insgesamt 80.000 Euro seit dem 21.06.2021, 9:15 Uhr ausgeschöpft. Es werden keine Anträge mehr angenommen.
Bis März waren bereits die ursprünglich vorgesehenen 50.000 Euro an Fördermitteln bewilligt worden. Diese positive Resonanz nahm der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität in seiner Sitzung im Mai zum Anlass, eine Aufstockung der Fördersumme um 30.000 Euro zu beschließen.
In etwa sechs Monaten wurden insgesamt 96 Anträge für Zuschüsse zu einer Photovoltaikanlage und/oder einem Speicher gestellt. Somit werden aktuell 89 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 924 kWp und 85 (Batterie-) Speicher mit einer Gesamtleistung von 767 kWh gefördert.
Die Gemeinde Senden bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für diesen großartigen und erfreulichen Beitrag zur Energiewende.
Details zum gemeindlichen Förderprogramm für Photovoltaik und Speicher in Senden
Für im Gemeindegebiet Senden liegende Wohngebäude konnte vom 15.01.2021 bis 21.06.2021 eine Förderung für
- die Installation einer neuen Photovoltaikanlage auf dem Wohngebäude
- die Installation einer neuen Photovoltaikanlage mit Speicher auf dem Wohngebäude
oder
- die Installation eines neuen (Batterie-) Speichers zu einer bestehende Photovoltaikanlage auf dem Wohngebäude
beantragt werden.
Dabei wurde eine in der Gemeinde Senden neue installierte Photovoltaikanlage mit je 75 € pro kWp, maximal jedoch 375 € gefördert. Ein (Batterie-) Speicher wurde ebenfalls mit 75 € pro kW, höchstens jedoch mit 375 € gefördert. Gefördert wurde maximal eine Anlage pro Grundstück.
Wichtig:
Mit dem Vorhaben durfte vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Eine Auftragserteilung gilt als Maßnahmenbeginn. Weitere Informationen sind der Förderrichtlinie und den Antragsunterlagen zu entnehmen.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgte in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Sind die für das Förderjahr zur Verfügung gestellten Fördermittel erschöpft, werden keine Anträge mehr angenommen und keine Fördermittel mehr ausgezahlt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Hier finden Sie die Förderrichtlinie:
Auskunft geben:
Kristin Sulc 02597/ 699-302 | Petra Volmerg 02597 699-318 |
Erster Check: Passt PV auf mein Gebäude?
Eine erste Einschätzung, ob Photovoltaik auf einem Gebäude eine sinnvolle Installation ist, kann mit dem Solarkataster des Landes NRW selbst gemacht werden.
https://www.energieatlas.nrw.de/site/karte_solarkataster
Im Solarkataster NRW können Sie eine Photovoltaikanlage auf einer Dach- oder Freifläche bzw. eine Solarthermieanlage auf einer Dachfläche planen. Für alle drei Varianten stehen Ihnen Solarrechner zur Verfügung, die Ihnen erste Planungshinweise für die Konfiguration der Anlage geben.
Weitere Informationen und die Dokumentation von online-Vorträgen zu Photovoltaikthemen finden Sie hier auf der Klimaschutzseite des Kreises Coesfeld.
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