Erweiterung LIDL
Der Gemeindeentwicklungsausschuss des Rates der Gemeinde Senden hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 die Aufstellungsbeschlüsse für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Senden und für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kalverkamp“ gefasst.
Aktueller Stand und nächste Schritte
Zuletzt aktualisiert: 09.08.2021
Die Erweiterung des Lidl-Marktes soll noch in diesem Jahr beginnen. Teile der Baumaßnahmen können im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Von voraussichtlich Anfang Oktober bis Anfang Dezember 2021 muss der Markt für einen Zeitraum von 8 Wochen schließen. Anschließend soll der umgebaute und erweiterte Markt neu eröffnet werden.
Verfahren abgeschlossen
Mit Bekanntmachung der Wirksamkeit der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kalverkamp" im Amtsblatt am 08.10.2020 ist das Verfahren nunmehr abgeschlossen.
Der Gemeinderat hat am 25.06.2020 getagt. Für das Bauleitplanverfahren "Erweiterung LIDL" wurden der Abwägungs-, Feststellungs- und Satzungsbeschluss gefasst, das Protokoll zur Sitzung ist hier bereitgestellt.
Das Bauleitplanverfahren "Erweiterung LIDL" wurde am 17.06.2020 im Gemeindeentwicklungsausschuss beraten. Es wurden der Abwägungs-, Feststellungs- und Satzungsbeschluss für den Gemeinderat empfohlen. Weitere Informationen zur Sitzung erhalten Sie hier.
Erneute Offenlage durchgeführt
In der Sitzung des Gemeinderates am 26.03.2020 wurden die Abwägungsvorschläge zum Gesamtverfahren (Bebauungs- und Flächennutzungsplan) sowie die erneute Offenlage für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Senden und für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kalverkamp“ beschlossen.
Der Bebauungsplan wird hinsichtlich der zentrenrelevanten Randsortimente im SO 1 (Gartenfachmärkte) angepasst. Ziel 6.5.5 des Landesentwicklungsplans NRW regelt, dass der Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente bei max. 10% liegen darf. Die textliche Festsetzung zum SO 1 (Gartenfachmärkte) wird ergänzt: Zentrenrelevante Randsortimente dürfen insgesamt eine Verkaufsfläche von max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche nicht überschreiten.
Mit Urteil vom 17.10.2019 (4 CN 8.18) hat das Bundeverwaltungsgericht die in der Praxis relevanten Anforderungen an die Festsetzung von Verkaufsflächenobergrenzen weiterentwickelt. Das Urteil wurde im Dezember 2019 veröffentlicht und ist von erheblicher Bedeutung für die Planung von Sondergebieten für Einkaufszentren und großflächigem Einzelhandel.
Die erneute Offenlage fand vom 08.04.2020 bis zum 08.05.2020 (einschließlich) statt. Die vollständigen Unterlagen dieser Beteiligung sind in der unten stehenden Tabelle bereitgestellt.
Historie - der Blick zurück
Der Gemeindeentwicklungsausschuss des Rates der Gemeinde Senden hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 die Beschlüsse für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Senden und für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kalverkamp“ gefasst.
Nach Planungen des Betreibers soll der bestehende Discountmarkt im Sinne einer langfristigen Sicherung des Betriebsstandortes modernisiert sowie erweitert und damit hinsichtlich der Warenpräsentation und des Einkaufskomforts an die aktuellen Betriebskonzepte angepasst werden. Die Vergrößerung der Verkaufsfläche (um ca. 200 qm auf 1.250 qm) ermöglicht eine kundenfreundlichere Präsentation der einzelnen Waren, wobei weder signifikant neue Sortimente in das Warenangebot aufgenommen werden, noch eine Verschiebung der Sortimentsstruktur stattfinden wird.
Datum | Informationen zum Verfahrensschritt |
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18.10.2020 | Wirksamkeit der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes und Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kalverkamp" |
25.06.2020 | Gemeinderat |
17.06.2020 | Gemeindeentwicklungsausschuss |
08.04.2020 - 08.05.2020 | Erneute Beteiligung Eine Auflistung der vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlich vorliegenden umweltbezogenen StellungnahmenIn befinden sich im Amtsblatt 06/2020. Hier finden Sie die weiteren Unterlagen für die Beteiligung: Bebauungsplan Begründung (inkl. Umweltbericht) Flächennutzungsplan Begründung (inkl. Umweltbericht) Flächennutzungsplan Planzeichnung Landesplanerische und städtebauliche Verträglichkeitsuntersuchung Abwägung frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan Abwägung Offenlage Bebauungsplan |
26.03.2020 | Gemeinderat |
04.12.2019 - 13.01.2020 | Offenlage (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) |
20.11.2019 | Gemeindeentwicklungsausschuss: |
12.09.2019 | Anliegerversammlung: Protokoll Info-Veranstaltung |
03.09.2019 - 07.10.2019 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) B-Plan Kalverkamp 3. Änderung Begründung Vorentwurf B-Plan Kalverkamp 3. Änderung Zeichnung A4 Vorentwurf FNP 28. Änderung Begründung Vorentwurf Schalltechnische Untersuchung |
27.06.2019 | Gemeindeentwicklungsausschuss: |
24.04.2018 | Gemeindeentwicklungsausschuss: |

Ansprechpartner
Bei Fragen zur Planung steht Ihnen Herr Carsten Busche aus dem Fachbereich IV, Planen, Bauen und Umwelt gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Tel. 02597 699-303
c.busche(@)senden-westfalen.de
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