Gemeinde Senden

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Erweiterung LIDL

Der Gemeindeentwicklungsausschuss des Rates der Gemeinde Senden hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 die Aufstellungsbeschlüsse für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Senden und für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kalverkamp“ gefasst.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Zuletzt aktualisiert: 09.08.2021

Die Erweiterung des Lidl-Marktes soll noch in diesem Jahr beginnen. Teile der Baumaßnahmen können im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Von voraussichtlich Anfang Oktober bis Anfang Dezember 2021 muss der Markt für einen Zeitraum von 8 Wochen schließen. Anschließend soll der umgebaute und erweiterte Markt neu eröffnet werden.

Verfahren abgeschlossen

Mit Bekanntmachung der Wirksamkeit der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kalverkamp" im Amtsblatt am 08.10.2020 ist das Verfahren nunmehr abgeschlossen.

Der Gemeinderat hat am 25.06.2020 getagt. Für das Bauleitplanverfahren "Erweiterung LIDL" wurden der Abwägungs-, Feststellungs- und Satzungsbeschluss gefasst, das Protokoll zur Sitzung ist hier bereitgestellt.

Das Bauleitplanverfahren "Erweiterung LIDL" wurde am 17.06.2020 im Gemeindeentwicklungsausschuss beraten. Es wurden der Abwägungs-, Feststellungs- und Satzungsbeschluss für den Gemeinderat empfohlen. Weitere Informationen zur Sitzung erhalten Sie hier.

Erneute Offenlage durchgeführt

In der Sitzung des Gemeinderates am 26.03.2020 wurden die Abwägungsvorschläge zum Gesamtverfahren (Bebauungs- und Flächennutzungsplan) sowie die erneute Offenlage für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Senden und für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kalverkamp“ beschlossen.

Der Bebauungsplan wird hinsichtlich der zentrenrelevanten Randsortimente im SO 1 (Gartenfachmärkte) angepasst. Ziel 6.5.5 des Landesentwicklungsplans NRW regelt, dass der Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente bei max. 10% liegen darf. Die textliche Festsetzung zum SO 1 (Gartenfachmärkte) wird ergänzt: Zentrenrelevante Randsortimente dürfen insgesamt eine Verkaufsfläche von max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche nicht überschreiten.

Mit Urteil vom 17.10.2019 (4 CN 8.18) hat das Bundeverwaltungsgericht die in der Praxis relevanten Anforderungen an die Festsetzung von Verkaufsflächenobergrenzen weiterentwickelt. Das Urteil wurde im Dezember 2019 veröffentlicht und ist von erheblicher Bedeutung für die Planung von Sondergebieten für Einkaufszentren und großflächigem Einzelhandel.

Die erneute Offenlage fand vom 08.04.2020 bis zum 08.05.2020 (einschließlich) statt. Die vollständigen Unterlagen dieser Beteiligung sind in der unten stehenden Tabelle bereitgestellt.

Historie - der Blick zurück

 Der Gemeindeentwicklungsausschuss des Rates der Gemeinde Senden hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 die Beschlüsse für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Senden und für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kalverkamp“ gefasst.

Nach Planungen des Betreibers soll der bestehende Discountmarkt im Sinne einer langfristigen Sicherung des Betriebsstandortes modernisiert sowie erweitert und damit hinsichtlich der Warenpräsentation und des Einkaufskomforts an die aktuellen Betriebskonzepte angepasst werden. Die Vergrößerung der Verkaufsfläche (um ca. 200 qm auf 1.250 qm) ermöglicht eine kundenfreundlichere Präsentation der einzelnen Waren, wobei weder signifikant neue Sortimente in das Warenangebot aufgenommen werden, noch eine Verschiebung der Sortimentsstruktur stattfinden wird.

 

DatumInformationen zum Verfahrensschritt
18.10.2020

Wirksamkeit der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes und Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kalverkamp"

Amtsblatt 16/2020

25.06.2020

Gemeinderat
Abwägungs-, Feststellungs- und Satzungsbeschluss

Unterlagen Gemeinderat

17.06.2020

Gemeindeentwicklungsausschuss
Abwägungs-, Feststellungs- und Satzungsbeschluss

Unterlagen Gemeindeentwicklungsausschuss

08.04.2020 - 08.05.2020

Erneute Beteiligung

Eine Auflistung der vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlich vorliegenden umweltbezogenen StellungnahmenIn befinden sich im Amtsblatt 06/2020.

Hier finden Sie die weiteren Unterlagen für die Beteiligung:

Bebauungsplan Begründung (inkl. Umweltbericht)

Bebauungsplan Planzeichnung

Flächennutzungsplan Begründung (inkl. Umweltbericht)

Flächennutzungsplan Planzeichnung

Schalltechnische Untersuchung

Landesplanerische und städtebauliche Verträglichkeitsuntersuchung

Protokoll Info-Veranstaltung

Abwägung frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan

Abwägung Offenlage Bebauungsplan

Abwägung frühzeitige Beteiligung Flächennutzungsplan

Abwägung Offenlage Flächennutzungsplan

26.03.2020

Gemeinderat
Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Beschluss zur erneuten Offenlage Unterlagen

04.12.2019 - 13.01.2020

Offenlage (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Amtsblatt 11/2019

Unterlagen der Offenlage

20.11.2019

Gemeindeentwicklungsausschuss:
Abägung der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss zur Offenlage

Unterlagen Gemeindeentwicklungsausschuss

12.09.2019

Anliegerversammlung:
Vorstellung des konkretisierten Bebauungskonzeptes und aktueller Sachstandsbericht

Protokoll Info-Veranstaltung
Präsentation Bauleitplanverfahren
Präsentation Schalltechnische Untersuchung
Lageplan – Grundriss – Ansichten

03.09.2019 - 07.10.2019

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

B-Plan Kalverkamp 3. Änderung Begründung Vorentwurf

B-Plan Kalverkamp 3. Änderung Zeichnung A4 Vorentwurf

FNP 28. Änderung Begründung Vorentwurf

FNP 28. Änderung Zeichnung A4

Schalltechnische Untersuchung

Städtebauliche Verträglichkeitsuntersuchung im Entwurf

Amtsblatt 07/2019

27.06.2019

Gemeindeentwicklungsausschuss:
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

Unterlagen Gemeindeentwicklungsausschuss

24.04.2018

Gemeindeentwicklungsausschuss:
Beschluss zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes und für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kalverkamp"

Unterlagen Gemeindeentwicklungsausschuss

Ansprechpartner

Bei Fragen zur Planung steht Ihnen Herr Carsten Busche aus dem Fachbereich IV, Planen, Bauen und Umwelt gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Tel. 02597 699-303
c.busche(@)senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing