Stecker-Solar-Anlagen
05.07.2022/ 14.09.2022
Nach Ausschöpfung des ersten Förderbudgets vom 05.07.2022 bis 31.08.2022 wurde das Budget wieder aufgestockt - Antragstellung für Stecker-Solar-Anlagen weiterhin möglich.
Ziel der Gemeinde Senden ist es, die Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet anzuheben. Dieses soll auch Mieter/innen, Kleingärtner/innen und Eigentümer/innen, denen kein eigenes Dach zur Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht, ermöglicht werden.
Als Sofortmaßnahme ist deshalb ein kommunales Förderprogramm für Stecker-Solar-Anlagen in Senden aufgelegt worden. Zusammen steht ab 13.09.2022 für drei Förderprogramme nach Aufstockung ein Budget von 25.000 € zur Verfügung.
Dabei wird eine in der Gemeinde Senden neu installierte Stecker-Solar-Anlage bis 600 Watt Anschlussleistung mit 50% des Kaufpreises, maximal jedoch mit 200 € pro Anlage gefördert.
Gefördert wird maximal eine Anlage pro Wohneinheit und Antragsteller/ in.
Wichtig:
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Eine Auftragserteilung gilt als Maßnahmenbeginn. Weitere Informationen sind der Förderrichtlinie und den Antragsunterlagen zu entnehmen.
Anträge können schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars (s.unten) an folgende Anschrift gerichtet werden:
Gemeinde Senden FB IV Planen, Bauen, Umwelt Münsterstr. 30 48308 Senden |
oder per e-mail: |
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Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Sind die für das Förderjahr zur Verfügung gestellten Fördermittel erschöpft, werden zunächst keine Anträge mehr angenommen und keine Fördermittel mehr ausgezahlt. Weitere Interessenten können sich auf eine Liste setzen lassen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen:
- Förderrichtlinie, erste Änderung 13.09.2022
- Antrag
- Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Auskunft geben:
Kristin Sulc 02597/ 699-302 | Petra Volmerg 02597 699-318 |
Informationen zu Stecker-Solar-Anlagen

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