Im Falle einer Großeinsatzlage übernimmt der Kreis Coesfeld die Koordinierung und Leitung. Informationen und Ansprechpartner finden Sie in den nachfolgenden Texten.
Als Großeinsatzlage im Sinne des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) vom 17.12.2015 ist ein Geschehen anzusehen, in dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht geleistet werden kann.
Demnach liegt eine Großeinsatzlage vor, wenn
oder wenn
oder wenn
oder wenn
Bei Großeinsatzlagen und Katastrophen leiten und koordinieren die kreisfreien Städte und Kreise die Abwehrmaßnahmen (vgl. § 35 Abs. 1 BHKG NRW).
Für die Abwehr von Großeinsatzlagen / Katastrophen hat der Kreis Coesfeld einen Krisenstab eingerichtet. Der Krisenstab wird ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum aktiviert, ist dem politischen Gesamtverantwortlichen (Landrat) unterstellt und muss alle mit dem Ereignis in Zusammenhang stehenden Verwaltungsmaßnahmen koordinieren und treffen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den:
32 - Sicherheit und Ordnung
Herr Eichholz
Tel. 02541 18-3270