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Gemeinde Senden (Druckversion)

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Gewerbesteuerpflichtig ist jeder Unternehmer eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.

Der Gewerbeertrag bildet die Besteuerungsgrundlage.

                              

Dabei ermittelt das zuständige Finanzamt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Dieser Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde übermittelt.

 

Die Gemeinde ermittelt die Zahllast durch Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem jeweils gültigen Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Senden.

Der Hebesatz wird vom Rat der Gemeinde Senden beschlossen.

 

Auf die Gewerbesteuer sind vierteljährliche Vorauszahlungen zum 15.Februar, 15.Mai, 15.August sowie 15.November eines Jahres zu leisten. Die Vorauszahlungen sowie die endgültige Gewerbesteuer werden jeweils durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.

 

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Das Formular „Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen“ finden Sie hier.

 

HINWEIS:

Vereinfachtes Verfahren bei der Beantragung von Gewerbesteuermessbeträgen zum Zwecke der Vorauszahlung beim Finanzamt

(Erlass der obersten Finanzbehörden zu Gewerbesteuervorauszahlungen vom 20.10.2022)

 

 

 

Ansprechpartner/in

Bei Fragen zur Gewerbesteuer stehen Jörg Säckl und Julia Fischer gerne zur Verfügung.

Jörg Säckl

Kontakt:

Tel. 02597 699-209
j.saeckl@senden-westfalen.de

Julia Fischer

Kontakt:

Tel. 02597/699-229

steueramt@senden-westfalen.de

http://www.senden-westfalen.de//de/rathaus-politik/finanzen-steuern/steuern-gebuehren-beitraege/steuern/gewerbesteuer