Seite drucken
Gemeinde Senden (Druckversion)

BuT

Bildungspaket

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Auch die Nachhilfe ist ein wichtiger Bestandteil des Bildungspaketes.

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Da sich die Leistung an der jeweiligen Situation einer Person orientiert, sollte sich jeder Antragsteller informieren und sich individuell beraten lassen.

Antragsformular BuT

Hier können Sie sich das Formular zur Beantragung herunterladen (PDF-Datei).

Bitte füllen Sie es aus und schicken es per Post oder E-Mail an: 

Janina Rohlmann, j.rohlmann(@)senden-westfalen.de, Münsterstraße 30, 48308 Senden. 

Sie möchten sich individuell beraten lassen?

Sofern Sie Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Wohngeld/Kinderzuschlag beziehen, wenden Sie sich bitte an:
                                    
Janina Rohlmann (A-Z)

http://www.senden-westfalen.de//de/leben-in-senden/soziales/soziale-leistungen/but