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Gemeinde Senden (Druckversion)

Wohngeld

Wohngeld

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) an einkommensschwache Personen geleistet.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens sowie der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung ab. Da sich die Leistung an der jeweiligen Situation einer Person orientiert, sollte sich jeder Antragsteller individuell informieren und beraten lassen.

 

Informationen und Anträge

Das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat hier umfassende Informationen zum Wohngeld zusammengestellt. 

Wohngeld-Plus

Am 1. Januar 2023 trat die Wohngeld-Plus-Reform in Kraft. Sie hat die Anzahl der Wohngeldhaushalte verdreifacht. Zudem wurde die Höhe des Wohngeldes für die bisher Beziehenden im Durchschnitt verdoppelt. Neu ist, dass das Wohngeld durch die Reform auch bei den Heizkosten entlastet und die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung abmildert.

In diesem Flyer zum Download (PDF; 0,6 MB) finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wohngeld-Plus.

Sie möchten sich individuell beraten lassen?

Bei der Gemeinde Senden können Sie sich an dieses Team wenden:

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

http://www.senden-westfalen.de//de/leben-in-senden/soziales/soziale-leistungen/wohngeld