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Gemeinde Senden (Druckversion)

AsylbLG

Leistungen für Asylbewerber im laufenden Asylverfahren / abgelehnte Asylbewerber

Die leistungsberechtigten Personen erhalten Grundleistungen sowie die Kosten der Unterkunft (Gemeinschaftsunterkunft oder Mietwohnung), Hausrat und Heizkosten.

Darüber hinaus werden Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt, da die Leistungsberechtigten in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Hinzu kommen sonstige Leistungen, z. B. besondere Bedarfe für Schwangere, Behinderte und Pflegebedürftige.

Zeitraum

Für die ersten 15 Monate des Aufenthaltes werden Grundleistungen nach § 3 AsylbLG gewährt. Nach einem Aufenthalt von 15 Monaten werden die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen auf das Niveau der Sozialhilfe angehoben (§ 2 AsylbLG).

Da sich die Leistung an der jeweiligen Situation einer Person orientiert, sollte sich jeder Antragsteller informieren und sich individuell beraten lassen.

Weitere Informationen für Flüchlinge und Asylbewerber bietet die Bezirksregierung Arnsberg.

Sie möchten sich individuell beraten lassen?

Bei der Gemeinde Senden können Sie sich an diesen Ansprechpartner wenden:

Bitte beachten: Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter richtet sich nach Ihrem Nachnamen.

   Jan-Niklas Kortendiek (A-K)
   Martin Freier (L-Z)
  

http://www.senden-westfalen.de//de/leben-in-senden/soziales/soziale-leistungen/asylblg